Beratungsangebote

Vor wichtigen Entscheidungen, in schwierigen Lebenssituationen oder im Vorfeld von großen und kleinen Investitionen lohnt es sich, andere Meinungen einzuholen, wichtige Informationen zu sammeln oder einen anderen Blick auf eine Sache zuzulassen. Die Themenpalette in einem Landratsamt ist so breit, dass sich Behörde auf der einen sowie Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite im Laufe ihres Lebens immer wieder begegnen. Wenn Sie mögen, beraten wir Sie gerne. Einen Teil unseres Beratungsangebotes finden Sie hier.

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  • Staatliches GesundheitsamtGesundheitsamt - Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim
  • Verfahrenslotsen im KreisjugendamtVerfahrenslotsen im Kreisjugendamt - Bild: Herr Miller
  • Wirtschafts­förderungWirtschaftsförderung Beratungsangebote Gesundheitsamt - Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim
  • Pflegestützpunkt RosenheimLogo Pflegestützpunkt Rosenheim

Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim ist zuständig für die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Sein breites und fachlich anspruchsvolles Aufgabenspektrum umfasst Gesundheitsschutz (Überwachung der Hygiene, Infektionsschutz, Umwelthygiene), Prävention (Schulgesundheitspflege, Gesundheitsförderung, Impfangebote, Schwangerenberatung, gesundheitliche Beratungsangebote) sowie Steuerung und Qualitätssicherung (Begutachtung, Medizinalaufsicht, Gesundheitsberichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit).

Das Staatliche Gesundheitsamt ist bis Ende der Bauarbeiten nicht barrierefrei zugänglich.
Für ein barrierefreies Angebot, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf.

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Beratungsangebote des Staatlichen Gesundheitsamtes

  • Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfsG)

    Bitte hinterlegen Sie bei der Anmledung Ihre gültige Anschrift (Name, Adresse, Geb.Datum, Anmeldetag) für die Zusendung Ihres Gesundheitszeugnis.
    Die Anmeldung zur Online-Belehrung erfolgt über diesen Link:  https://ro.onlinebs.de/ro/
    Zur Identifikation loggen sie sich 10 – 20 Minuten vor der Belehrung ein

    Die Teilnehmerzahl ist zunächst begrenzt auf 10 Personen

    Termine: ab dem 22.07.2021 jeden Donnerstag, um 10:00 Uhr

    Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung.

    Ablauf des Online-Verfahrens:
    Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung auf das folgende Konto:

    meine Volksbank Raiffeisenbank eG
    Empfänger: Landratsamt Rosenheim, Staatliches Gesundheitsamt
    IBAN: DE91 7116 0000 0000 0007 44
    BIC: GENODEF1VRR

    Verwendungszweck: Belehrungen §43 IfSG; Name, Vorname

    Weitere Informationen finden Sie hier: Gesundheitswesen – Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de) unter der Rubrik: GESUNDHEITSZEUGNISSE – BELEHRUNGEN NACH § 43 IFSG

    Downloads:

  • Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

    Regelmäßig informieren wir werdende Eltern über gesetzliche Leistungen und rechtliche Bestimmungen rund um die Geburt eines Kindes. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage www.schwanger-in-rosenheim.de.
    Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Luzia Wayandt-Nemet
    Tel. +49 8031 392-6205
    Fax +49 8031 392-96205
    Zimmer-Nr. 01.006

Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt

Beratung, Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderung und deren Familien

unabhängig – individuell – kostenfrei

Die Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt beraten gem. § 10b SGB VIII zu Fragen aus allen Lebensbereichen von jungen Menschen mit Behinderung. Sie begleiten und unterstützen vor und während einer möglichen Antragsstellung, wirken auf die Inanspruchnahme von Rechten hin und lotsen in angrenzende Systeme.

Die Verfahrenslotsen sind Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für:

  • junge Menschen (0 bis 27 Jahre) mit Behinderung oder von Behinderung bedroht
  • deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • Kooperations- und Netzwerkpartner
Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt - Bild: Herr Miller

Verfahrenslotsen

  • Aufgaben der Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen beraten telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail, im Kreisjugendamt oder bei Hausbesuchen.

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  • Beratung durch Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen beraten junge Menschen mit Behinderung und deren Familien zu Fragen aus allen Lebensbereichen – Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit.

    Sie erklären Abläufe, z. B. von der Antragsstellung zum Bescheid.

  • Begleitung durch Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen begleiten auf Wunsch junge Menschen mit Behinderung und deren Familien zu Terminen, z. B. Hilfeplangesprächen, Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenzen, sowie Gesprächen mit anderen Beratungsstellen und Einrichtungen.

  • Unterstützung durch Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen unterstützen junge Menschen mit Behinderung und deren Familien, z.B. bei Antragsstellungen, beim Formulieren von Wünschen und bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern.

  • Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen lotsen junge Menschen mit Behinderung und deren Familien durch die komplexen Sozialgesetzbücher und unterstützen bei der Klärung von Zuständigkeiten.

    Sie leiten an andere Beratungsstellen und Ansprechpartner weiter.

  • Verfahrenslotsen Erreichbarkeiten

    Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie da:

    Montag 07:30 Uhr bis 12 Uhr
    Dienstag 07:30 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 17 Uhr
    Mittwoch 07:30 Uhr bis 12 Uhr
    Donnerstag 07:30 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 17 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr bis 12 Uhr

     

    Sowie nach Vereinbarung

    E-Mail-Adresse: verfahrenslotsen@lra-rosenheim.de

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

Wirtschaftsförderstelle des Landkreises Rosenheim

Die Wirtschaftsförderstelle des Landkreises Rosenheim ist zuständig für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung, Energiewende und Klimaschutz. Dafür steht sie als Ansprechpartner für Unternehmen, Landkreiskommunen, Institutionen, Gründer*Innen sowie Bürger*Innen zur Verfügung. Sie fungiert als Dienstleister, Kooperations- und Netzwerkpartner. Im Rahmen der angebotenen Leistungen organisiert sie beispielsweise Beratungstage zu Wirtschafts- und Energiethemen.

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Beratungsangebote der Wirtschaftsförderung

  • Terminübersicht - Beratung zu Energie und Elektromobilität

    Beratung zu Energiethemen – diese Beratungen gelten ausschließlich für Objekte im Landkreis Rosenheim.

    Das Landratsamt Rosenheim bietet über die Wirtschaftsförderstelle kostenlose einstündige Energieberatungen für Privatpersonen, Kleinunternehmen und Kommunen an.
    Die Erstberatung erfolgt in einem telefonischen Einzelgespräch durch anerkannte und unabhängige Energieberaterinnen und Energieberater.
    Erforderlich ist hierzu eine Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rosenheim per E-Mail unter: energieberatung@lra-rosenheim.de mit Angabe Ihrer Telefonnummer zur Detailabklärung.

    Nähere Informationen zu den Beratungsthemen und Terminen finden Sie im Downloadbereich als PDF.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Beratung zu Energiethemen
    Tel. +49 8031 392-1085
    Zimmer-Nr. 02.401

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    Beratung 2024 923.21 KB12.02.2024 DownloadVorschau
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  • Terminübersicht - Beratung zu Wirtschaftsthemen

    Beratung für Existenzgründer und Unternehmer 

    Die Wirtschaftsförderstelle des Landratsamtes Rosenheim informiert Existenzgründer und Unternehmer zu Förderprogrammen und allgemeinen Fragen.

    Ferner werden in Kooperation mit den Aktiven Wirtschafts Senioren e.V. monatliche Beratungstage zu allen wirtschaftsbezogenen Fragen, von der Gründung einer eigenen Firma bis zum Erhalt der unternehmerischen Existenz oder der Betriebsnachfolge durchgeführt. Zielgruppen der Beratungsgespräche sind Existenzgründer und kleine und mittlere Betriebe aller Branchen aus der Wirtschaftsregion Rosenheim. Die halbstündige Erstberatung ist kostenfrei und erfolgt in einem Einzelgespräch. Erforderlich ist hierzu eine Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rosenheim per E-Mail unter: wirtschaftsfoerderung@lra-rosenheim.de mit Angabe Ihrer Telefonnummer zur Detailabklärung.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Beratung zu Wirtschaftsthemen
    Tel. +49 8031 392-1085
    Zimmer-Nr. 02.401

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  • IHK Beratungsangebot für Existenzgründer

    IHK Beratungsangebot für Existenzgründer

    Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert Mut, Ehrgeiz und viel Durchhaltevermögen. Damit die Unternehmensgründung erfolgreich verläuft, ist eine umfassende Vorbereitung unerlässlich. Denn von der Geschäftsidee bis zum endgültigen Schritt in die Existenzgründung ist es ein langer Weg.

    Aus diesem Grund bietet die IHK für München und Oberbayern ein kostenfreies IHK-Webinar zur Erstinformation für Gründer an. Hier erfahren Sie, welche Überlegungen wichtig und welche Amtsgänge unerlässlich sind!

    Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter Alles für Gründer | IHK München (ihk-muenchen.de)

    Gerne können Sie sich auch direkt an den Gründungsberater der IHK für eine individuelle Beratung für Gründer/StartUps und Unternehmer wenden.

    Oliver Nerz

    Dipl.-Betriebswirt (FH)

    Referent Betriebswirtschaftliche Beratung

    +49 8031 2308-120

    oliver.nerz@muenchen.ihk.de

    IHK Beratungsangebot für Existenzgründer

    Bildbeschreibung: Startup Unit, IHK Beratungsangebot für Existenzgründer

Pflegestützpunkt Rosenheim

Beratung im Pflegestützpunkt Rosenheim:

neutral – individuell – umfassend – kostenfrei

Der Pflegestützpunkt Rosenheim bietet eine umfassende, kostenfreie und neutrale Beratung nach § 7a SGB XI, sowie zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter. Ziel ist es, gemeinsam mit den Ratsuchenden individuelle Lösungen zu finden.

Der Pflegestützpunkt ist sowohl Lotse und Wegweiser, als auch Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.


Wir sind Ansprechpartner für:

  • Pflegebedürftige Personen
  • Pflegende Angehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn
  • Sozialdienste, Beratungsstellen, professionelle Anbieter

Träger des Pflegestützpunktes:

  • Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Bayern
  • Bezirk Oberbayern
  • Landkreis Rosenheim
  • Stadt Rosenheim
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Beratungsangebote im Pflegestützpunkt Rosenheim

  • Angebote und Aufgaben des Pflegestützpunktes Rosenheim

    Angebote und Aufgaben des Pflegestützpunktes Rosenheim:

    • Beratung – telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail – im Pflegestützpunkt, in den Außenstellen oder ggf. als Hausbesuch
    • Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
    • Einschätzung der persönlichen Situation
    • Aufzeigen von Handlungsalternativen für die Pflegesituation
    • Überblick und Koordinierung von individuellen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten
    • Klärung von Ansprüchen (z.B. Pflegeversicherung)
    • Begleitung bei Konflikten zu pflegerischen Themen
    • Erstellung eines Versorgungsplans
    • Aufzeigen von Entlastungsmöglichkeiten… unter Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen

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    Datenschutzhinweis Pflegestützpunkt Rosenheim Stand: Mai 2024134.67 KB16.05.2024 DownloadVorschau
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  • Kontaktdaten für Bürgerinnen und Bürger

    Kontaktdaten für Bürgerinnen und Bürger:

    der Stadt Rosenheim:
    Tel.: 08031 365-8325
    pflegestuetzpunkt@rosenheim.de

    des Landkreises Rosenheim
    Tel.: 08031 392-2297
    pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.de

    Adresse des Pflegestützpunktes:
    Wittelsbacherstraße 38
    83022 Rosenheim

    Öffnungszeiten:

    Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
    Dienstag geschlossen
    Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
    Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr 14 Uhr bis 17 Uhr
    Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

    Termine nach individueller Absprache, auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag bis Donnerstag: 7:30 – 17:00 Uhr
    Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr
  • Außenstellen des Pflegestützpunktes

    Folgende Außenstellen bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Rosenheim an:

    Wasserburg

    Bürgerbahnhof

    Bahnhofsplatz 14

    Telefon: 08031 392-2295


    Öffnungszeiten:

    Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung

    Rimsting

    Gemeindebücherei

    Priener Str. 4

    Telefon: 08031 392 – 2296


    Öffnungszeiten:

    Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung

    Feldkirchen – Westerham

    Kinder & Bürgerhaus (KiWest)

    Miesbacher Str. 13, I. Stock

    Telefon: 08031 392-2293


    Öffnungszeiten:

    Montag 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach  Terminvereinbarung

    Oberaudorf

    Bürgerhilfe Audorf e.V.

    Kufsteiner Straße 2

    Telefon: 08031 392-2289


    Öffnungszeiten:

    Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung

  • Vor-Ort-Beratung des Bezirks Oberbayern in Rosenheim

    Das Beratungsangebot umfasst folgende Schwerpunkte, unterliegt dem Sozialdatenschutz und ist für Sie kostenlos:

    • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
    • Hilfe zur Pflege von pflegebedürftigen Personen
    • Auskünfte über die sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern
    • rechtliche Voraussetzungen für deren Bezug von Leistungen
    • Informationen zur Antragstellung und zum Antragsverfahren (notwendige Unterlagen)
    • Ansprechperson in der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern

     

    Sie erreichen die Vor-Ort-Beratung Mo – Fr unter: 089 2198-21061 oder beratung-ro@bezirk-oberbayern.de

     

    Sprechtage im Pflegestützpunkt Rosenheim – Mi und Fr.

    Offene Sprechzeit am Mi von 10 – 12 Uhr.

    Am Mi und Fr beraten wir nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.

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    Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern Flyer: Region 18 302.78 KB15.01.2024 DownloadVorschau