Soziales

Der Bereich Soziales ist in vielen unterschiedlichen Lebenslagen Anlaufstelle und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.

Er berät und unterstützt lösungsorientiert hilfebedürftige Menschen. Gerade in der heutigen Gesellschaft hat die Soziale Sicherung einen besonderen Stellenwert. Das Sozialrecht trägt dazu bei, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern.

Das Spektrum der Hilfemöglichkeiten ist breit gefächert. Es reicht beim Thema Wohnen von der Wohnraumförderung und der Gewährung eines Mietzuschusses bis zur Beratung über Wohnraumanpassung und Fördermöglichkeiten. Die Beratung und Leistungsgewährung für den anspruchsberechtigen Personenkreis nach dem Sozialgesetzbuch XII gehört ebenso dazu wie die Beratung von Menschen mit Behinderungen durch die Fachstelle Inklusion.

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  • Soziale Leistungentab-soziale-leistungen
  • Seniorentab-senioren-wohnen
  • Menschen mit Behinderungentab-menschen-mit-behinderung
  • StiftungenStiftungen Foto Quelle Bundesverband Deutscher Stiftungen

Allgemeine Informationen

Sie können verschiedene Hilfe für sich und Ihre Angehörigen erhalten, wenn Sie

  • sich in einer Notlage befinden,
  • eine Behinderung haben oder
  • pflegebedürftig

sind. Hilfe ist durch Auskunft, Beratung und Geldleistungen möglich.

An dieser Stelle erhalten Sie einen kurzen Überblick über soziale Leistungen und Ihre Ansprechpartner.

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Hilfen für den Lebensunterhalt

  • Hilfe für Altersrentner

    Sie können für Ihren Lebensunterhalt Leistungen der „Grundsicherung im Alter“ beantragen, wenn

    • Sie im Landkreis Rosenheim leben,
    • Sie Altersrente beziehen oder mindestens 65 Jahre sind,
    • Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt,
    • Sie kein Vermögen haben, von dem Sie leben können.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Sozialhilfe für den Lebensunterhalt“.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Ramona Niedermaier
    Tel. +49 8031 392-2235
    Fax +49 8031 392-9023
    Zimmer-Nr. 01.206
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    Renate Grabienski
    Tel. +49 8031 392-2224
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  • Hilfe für dauerhaft Erwerbsunfähige

    Sie können für Ihren Lebensunterhalt Leistungen der „Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsunfähige“ beantragen, wenn

    • Sie im Landkreis Rosenheim leben,
    • Sie mindestens 18 Jahre sind,
    • Sie das Renteneintrittsalter (65 – 67 Jahre) noch nicht erreicht haben,
    • Sie nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers auf Dauer voll erwerbsgemindert sind,
    • Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt,
    • Sie kein Vermögen haben, von dem Sie leben können.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Sozialhilfe für den Lebensunterhalt“.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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  • Hilfe für Erwerbsfähige

    Sie können für Ihren Lebensunterhalt Leistungen der „Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)“ beantragen, wenn

    • Sie im Landkreis Rosenheim leben,
    • Sie das Renteneintrittsalter (65 – 67 Jahre) noch nicht erreicht haben,
    • Sie noch keine Altersrente beziehen,
    • Sie mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten können,
    • Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt,
    • Sie kein Vermögen haben, von dem Sie leben können.

    Leistungen sind ab Antragsmonat möglich.

    Bitte wenden Sie sich an:

    Jobcenter des Landkreises Rosenheim,
    Möslstr. 25, 83024 Rosenheim,
    Tel.: 0 80 31  90 15 0

    www.jobcenter-landkreis-rosenheim.de

  • Hilfe für Erwerbsunfähige auf Zeit

    Sie können für Ihren Lebensunterhalt Leistungen der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ beantragen, wenn

    • Sie im Landkreis Rosenheim leben,
    • Sie das Renteneintrittsalter (65 – 67 Jahre) noch nicht erreicht haben,
    • Sie nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers erwerbsunfähig auf Zeit sind,
    • Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt,
    • Sie kein Vermögen haben, von dem Sie leben können.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Sozialhilfe für den Lebensunterhalt“.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

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  • Hilfe bei einmaligen Bedarfen

    Sie können Hilfe für einmalige Bedarfe beantragen, wenn

    • Sie im Landkreis Rosenheim leben,
    • Sie Altersrentner oder erwerbsunfähig sind,
    • Sie die Kosten nicht selbst bezahlen können.

    Hilfe können Empfänger laufender Sozialhilfeleistungen bekommen. Auch Personen mit zu wenig Einkommen und Vermögen können Hilfe erhalten.

    Hilfe für einmalige Bedarfe ist möglich für:

    • Erstausstattung für Wohnung
    • Erstausstattung für Bekleidung oder bei Schwangerschaft und Geburt
    • Anschaffung / Reparatur orthopädischer Schuhe
    • Miete / Reparatur therapeutischer Geräte
    • Nebenkostennachzahlung
    • Kauf von Öl, Holz, Kohle etc.

    Wenn Sie erwerbsfähig sind, können Sie Hilfe beim Jobcenter beantragen (siehe „Hilfe für Erwerbsfähige“).

    Für Sie zuständig:

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Hilfe für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf

  • Hilfen anderer Träger

    Wir gewähren keine Hilfen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf.

    Die Zuständigkeit für diese Hilfen hat der Gesetzgeber anderen Stellen übertragen. Einen Überblick über die wichtigsten Hilfen und Ansprechpartner stellen wir als Download für Sie bereit.

    Downloads:

  • Schwerbehindertenausweis

    Sie können einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen, wenn Sie Gesundheitsstörungen haben. Diese müssen länger als sechs Monate andauern.

    Das Sozialamt gibt Anträge aus. Sie können Ihren Antrag direkt an das Zentrum für Bayern Familie und Soziales (ZBFS) schicken. Wenn Sie den Antrag beim Sozialamt abgeben, wird er weitergeleitet. Sie können den Antrag auch online auf der Internetseite des ZBFS stellen.

    Das ZBFS teilt Ihnen das Ergebnis mit. Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie auch einen Ausweis erhalten. Der Ausweis dient als Nachweis.

    Menschen mit Schwerbehinderung haben besondere Rechte.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
    ZBFS
    Richelstr. 17, 80634 München
    Telefon: 0 89 / 18 96 6 – 0
    www.zbfs.bayern.de

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  • Stiftung für Menschen mit Behinderung

    Wer kann Hilfe beantragen?

    Sie können Hilfe bei der Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung beantragen, wenn

    • Sie im Landkreis Rosenheim oder der Stadt Rosenheim leben,
    • Sie schwerbehindert sind,
    • Sie eine Hilfe benötigen, die von keinem anderen Kostenträger (z.B.: Krankenkasse, Bezirk Oberbayern, Rententräger, Jugendamt) übernommen wird
    • Sie es nicht selbst bezahlen können.

    Über den Antrag entscheidet der Stiftungsrat.

    Bitte wenden Sie sich an:
    Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung
    Wittelsbacher Str. 53, 83022 Rosenheim
    Tel.: 0 80 31 3 92 2249 oder 2200

    Email: Behindertenstiftung@lra-rosenheim.de

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    Rudolf Ziegaus
    Tel. +49 8031 392-2249
    Fax +49 8031 392-92249
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Wohnen

  • Wohngeld-Plus-Reform

    Wohngeld-Plus-Reform:

    Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

    Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern (Link https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html). Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

    Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

    Für weitere Informationen und um zu den Formularen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss / Lastenzuschuss) als Download sowie zum Onlinewohngeldantrag zu gelangen, klicken Sie bitte auf den Bereich „Wohngeld“.

  • Wohngeld

    Das Wohngeld ist ein Zuschuss zum Wohnen. Es soll Haushalten mit niedrigem Einkommen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen.

    Das Wohngeld ist unterteilt in:

    • Mietzuschuss für Mieter von Wohnräumen oder Heimbewohnern
    • Lastenzuschuss für Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheimes

    Der Wohngeldantrag ist entweder beim Landratsamt Rosenheim oder bei der Wohnortgemeinde/-stadt mit den notwendigen Unterlagen einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Antrages.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

     


     

    Ab dem 01.12.2021 können Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Rosenheim Ihren Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) über das BayernPortal online stellen1. Hierfür ist zunächst unter BayernID – Startseite (freistaat.bayern) eine kostenlose Registrierung erforderlich, sodass Sie Ihre persönliche BayernID zur Antragstellung nutzen können. Um zum Antragsformular zu gelangen, klicken Sie auf folgenden Link: Start – Wohngeld – Antrag auf Mietzuschuss (bayern.de)

     

    1Sollte sich Ihr Wohnsitz in der Stadt Rosenheim befinden, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Wohngeldstelle der Stadt Rosenheim in der Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim, E-Mail: sozialamt@rosenheim.de

     


    Für Sie zuständig:

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  • Wohnraumförderung

    Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm die Schaffung von Eigenwohnraum mit zinsgünstigen Baudarlehen. Außerdem gibt es ein leistungsfreies Baudarlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

    Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und welche Zuschüsse gegebenenfalls möglich sind, erfahren Sie bei der Bewilligungsstelle im Landratsamt Rosenheim. Dort erhalten Sie die Antragsformulare.

    Weitere Informationen finden Sie zusätzlich unter:

    Für Sie zuständig:

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  • Wohnberatung

    „Daheim wohnen bleiben – so lange wie möglich“

    Bei veränderten Bedürfnissen kann Wohnungsanpassung weiterhelfen.
    Eine neutrale und kostenfreie Beratung dazu bietet der Landkreis Rosenheim durch Qualifizierte Ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater sowie die Zertifizierte Fachstelle Wohnberatung an.

    Wir finden mit Ihnen gemeinsam passende Lösungen.

    Geeignete Maßnahmen können sein:

    • Aufzeigen und Beseitigen von Gefahrenquellen
    • Kleine Hilfsmittel wie Haltegriff oder größere wie Pflegebett
    • Kleinere Umbaumaßnahmen wie Rampe oder größere wie bodengleiche Dusche
    • Einsatz von Technik wie Treppenlift oder Notfallknopf

    Wichtig:
    Beginnen Sie die Umbaumaßnahmen nie, bevor Sie mögliche Fördermaßnahmen geprüft und beantragt haben! Auch dazu beraten wir gerne!

    Für Sie zuständig:

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    Brigitte Neumaier
    Tel. +49 8031 392-2281
    Fax +49 8031 392 92281
    Zimmer-Nr. 12.001

    Downloads:

    Alle downloaden
    TitelBeschreibungDateigrößeDatumAktion
    Wohnberatung Flyer 161.87 KB29.07.2020 DownloadVorschau

Sozialer Wohnungsbau

  • Wohnberechtigungsschein

    Öffentlich geförderte Mietwohnungen dürfen nur nach Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheins vergeben werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag von uns, soweit Sie im Landkreis Rosenheim wohnhaft sind und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich des Gesamteinkommens Ihres Haushalts.
    Zusätzlich zum Antragsformular ist für jede im Antrag aufgeführte Person (ab 16 Jahre) eine gesonderte Einkommenserklärung abzugeben, alle Angaben sind mit Nachweisen zu belegen.

    Für Sie zuständig:

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    Monika Lenz
    Tel. +49 8031 392-2272
    Fax +49 8031 392-92272
    Zimmer-Nr. 01.016
    Erreichbarkeit: MO - FR

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  • Mietwohnraum-Zusatzförderung

    Bei der Zusatzförderung handelt es sich um einen laufenden Zuschuss bei geförderten Wohnungen.
    Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderung ist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und der zumutbaren Miete. Die Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts und dessen Zuordnung in verschiedene Einkommensstufen. Die Zusatzförderung ist nur für Mietwohnungen relevant, die im bisherigen Programm der „Einkommensorientierten Förderung“ errichtet wurden. Der Antrag auf Zusatzförderung ist nach Erhalt einer dieser Wohnungen vom Mieter beim Landratsamt Rosenheim zu stellen.

     

    Detaillierte Informationen auch zu Förderprogrammen für Bauherren und Genossenschaften finden Sie unter:

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    Stefan Schunk
    Tel. +49 8031 392-2271
    Fax +49 8031 392-92271
    Zimmer-Nr. 01.016
    Erreichbarkeit: MO – FR

Weitere soziale Hilfen

  • Bestattungskosten

    Wer hat Anspruch auf Hilfe?

    Sie können die Übernahme der Bestattungskosten Ihres Angehörigen beantragen, wenn

    • Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten zu tragen,
    • der Nachlass nicht ausreicht,
    • Sie zu wenig Einkommen und Vermögen haben.

    Zum Tragen der Bestattungskosten sind z.B.: Erben, Unterhaltsverpflichtete oder Bestattungspflichtige nach den Bestattungsgesetzen verpflichtet.

    Es können nur Kosten für eine würdige und einfache Bestattung übernommen werden.

    Der Antrag auf Hilfe ist beim Sozialamt am Sterbeort zu stellen. Hat der Verstorbene Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII von einem Sozialamt erhalten, ist der Antrag bei diesem Amt zu stellen.

    Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Antrag auf Bestattungskosten.

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    Rudolf Ziegaus
    Tel. +49 8031 392-2249
    Fax +49 8031 392-92249
    Zimmer-Nr. 01.221

    Downloads:

  • Beratung in Rentenangelegenheiten

    Rente wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen einen Antrag stellen.

    Auskunft, Beratung und Hilfe beim Antrag erhalten Sie durch:

    • die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung:
      Für ein persönliches Gespräch in der Außenstelle in Aventinstr. 2, Rosenheim, vereinbaren Sie bitte unter Tel.: 0 89 / 67 81 – 3700 einen Termin. Weitere Informationen erhalten Sie unter deutsche-rentenversicherung.de.
    • die Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung vor Ort:
      Die Termine erfahren Sie aus der örtlichen Presse.
    • das Staatliche Versicherungsamt am Landratsamt Rosenheim

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    Claudia Schober
    Tel. +49 8031 392-2288
    Fax +49 8031 392-92288
    Zimmer-Nr. 01.201
  • Beratung von Obdachlosen und Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind

    Sie können Beratung bei der Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit in Anspruch nehmen, wenn

    • Sie im Landkreis Rosenheim leben,
    • Sie wohnungslos sind,
    • oder Sie von Wohnungslosigkeit bedroht sind (z.B.: Mietschulden, Räumungsklage)

    Die Beratung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie und ist für Sie kostenlos. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

     

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

    Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit im Landkreis Rosenheim
    Innstr. 72
    83022 Rosenheim
    Tel.: 08031 3009 1039

    www.diakonie-rosenheim.de

  • Bildungs- und Teilhabepaket

    Als Eltern können Sie für Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen beim Jobcenter des Landkreises Rosenheim beantragen, wenn

    • Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten,
    • oder Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen,
    • oder Sie keine Sozialleistungen beziehen und den Bildungsbedarf Ihres Kindes nicht selbst bezahlen können.

    Auch junge Erwachsene können diese Hilfe beantragen.

    Unterstützung ist möglich für:

    • Mittagessen in der Kita oder Schule
    • Nachhilfe
    • Sport im Verein
    • persönlichen Schulbedarf
    • Klassenfahrten / Ausflüge
    • Schülerbeförderung

    Bitte wenden Sie sich an:

    Jobcenter des Landkreises Rosenheim,
    Möslstr. 25, 83024 Rosenheim,
    Tel.: 08031 90150

    www.jobcenter-landkreis-rosenheim.de

  • Hauswirtschaft und einzelne Pflegebedarfe

    Sie können Hilfe beantragen, wenn

    • Sie im Landkreis Rosenheim leben,
    • Sie keinen Pflegegrad haben oder höchstens Pflegegrad 1,
    • Sie durch einen Pflegedienst zu Hause unterstützt werden oder Sie einen Hausnotrufknopf benötigen,
    • Sie die Kosten nicht selbst bezahlen können, weil Sie zu wenig Einkommen und Vermögen haben.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

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    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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  • Hilfen zur Gesundheit

    Sie können Hilfen zur Gesundheit beantragen, wenn

    • Sie im Landkreis Rosenheim leben,
    • Sie nicht krankenversichert sind,
    • Sie zu wenig Einkommen und Vermögen haben, um Ihre Krankenbehandlungskosten zu bezahlen.

    Leistungen sind im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Die Übernahme von Kosten für darüberhinausgehende Leistungen und Beiträgen zu Krankenzusatzversicherungen ist nicht möglich.

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind, sollten Sie sich sofort um die Aufnahme in eine Krankenversicherung bemühen.

    Können Sie den Beitrag nicht selbst bezahlen? Erwerbsfähige können Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragen (siehe „Hilfe für Erwerbsfähige“). Alle anderen können Hilfe beim Sozialamt beantragen.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

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  • Schuldner- und Insolvenzberatung

    Sie können Beratung bei der Schuldner- und Insolvenzberatung in Anspruch nehmen, insbesondere wenn

    • Sie keine Übersicht mehr über Ihre Schulden haben,
    • Sie von Pfändungsmaßnahmen betroffen sind,
    • Sie einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen möchten.

    Die Beratung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas und ist für Sie kostenlos. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

    Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wegen der hohen Nachfrage sind Wartezeiten möglich.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

    Caritas Zentrum Rosenheim
    Reichenbachstr. 5, 83022 Rosenheim
    Tel.: 08031 2037 30

    www.caritas-rosenheim.de

Asylbewerberleistungen

  • Allgemeines zu Asylbewerberleistungsgesetz

    Asylbewerber und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer sogenannten Duldung können Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich erhalten, sofern die eigenen Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen und die betreffende Person sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhält.

    Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Sicherstellung des Lebensbedarfs durch Bewilligung von Geld- und/oder Sachleistungen zum Beispiel für: Ernährung, Kleidung, Unterkunft und sonstigen lebensnotwendigen Bedarf an Asylbewerber sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.

    Kontakt:

    Asylbewerberleistungsstelle Landkreis Rosenheim
    Landratsamt Rosenheim
    – Asylbewerberleistungsstelle –
    Wittelsbacherstr. 53
    83022 Rosenheim

    Tel.: 08031/392-2222 (Servicestelle)
    E-Mail: asyl-leistung@lra-rosenheim.de

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  • Auszahlung der Asylbewerberleistungen

    Die Auszahlung der Leistungen erfolgt immer am Monatsende (z. B. Ende September für den Monat Oktober) durch eine Kontoüberweisung, oder eine Bar-auszahlung im Landratsamt Rosenheim.

    Die Überweisung der Leistung erfolgt jedoch nur dann, wenn der Asylbewerber sich bei der jeweiligen Heimatgemeinde vom 1. eines Monats bis zum 14. eines Monats meldet.

    Fahrtkosten: Fahrtkosten können nur im Rahmen der Mitwirkungspflicht übernommen werden (z.B.: Passverlängerung bei der Ausländerbehörde).

    Kontakt:

    Asylbewerberleistungsstelle Landkreis Rosenheim
    Landratsamt Rosenheim
    – Asylbewerberleistungsstelle –
    Wittelsbacherstr. 53
    83022 Rosenheim

    Tel.: 08031/392-2222 (Servicestelle)
    E-Mail: asyl-leistung@lra-rosenheim.de

  • Krankenscheine für Asylwerber

    Krankenscheine benötigt der Asylbewerber für Arztbesuche, wenn er Leistungen nach § 1a AsylbLG oder § 3 AsylbLG erhält, bei einem Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Augenarzt, etc. bei akuten Krankheitszuständen.

    Der Krankenbehandlungsschein liegt am Ende des Quartals für den Asylbewerber in der jeweiligen Heimatgemeinde zur Abholung bereit und ist nur für das jeweilige Quartal gültig.

    Achtung: Es gibt nur einen Krankenschein pro Quartal, der dem Hausarzt vorgelegt werden soll.

  • Flüchtlings- und Integrationsberatung

    Die Flüchtlings- und Integrationsberatung steht den Asylbewerbern gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Zuständigkeit der Fachstellen ist folgendermaßen auf die Gemeinden verteilt:

    Caritas: Albaching, Amerang, Aschau, Babensham, Bad Endorf, Bernau, Edling, Eggstätt, Eiselfing, Frasdorf, Griesstätt, Halfing, Höslwang, Neubeuern Pfaffing, Prutting, Ramerberg, Riedering, Rott, Samerberg, Schonstett, Söchtenau, Soyen Stephanskirchen, Vogtareuth, Wasserburg
    https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/caritas-zentrum-rosenheim/cont/39911

    BRK: Brannenburg, Flintsbach, Kiefersfelden, Oberaudorf, Raubling
    https://www.brk-rosenheim.de/angebote/existenzsichernde-hilfe/fluechtlingsberatung.html

    Diakonie: Bad Aibling, Breitbrunn, Bruckmühl, Feldkirchen-Westerham, Großkarolinenfeld, Kolbermoor, Nußdorf, Prien, Rimsting, Schechen, Tattenhausen, Thonbichl, Tuntenhausen
    http://soziale-dienste-obb.de/project-details/menschen-mit-migrationshintergrund/

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Asylbewerber Wohnsitze

  • Unterkünfte für Asylbewerber

    Asylbewerber sind während des Asylverfahrens verpflichtet, in der ihnen zugewiesenen Unterkunft zu wohnen.

    Für die Verteilungsentscheidung innerhalb Bayerns ist die Regierung von Oberbayern und für eine Verteilung innerhalb des Landkreises das Sachgebiet Soziale Angelegenheiten des Landratsamtes Rosenheim zuständig.

    Die Verteilung von oder in ein anderes  Bundesland regelt der Landesbeauftrage des Freistaates Bayerns in der Regierung von Mittelfranken.

  • Private Wohnsitznahme von Asylbewerbern

    Eine private Wohnsitznahme ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich:

    • Einkommen
    • unterschiedlicher Aufenthaltsstatus
      (Ehepaar oder Eltern und Ihre minderjährigen Kinder)

    Achtung: Es ist nicht möglich pauschal eine private Wohnsitznahme zu beantragen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf private Wohnsitznahme.

    Die private Wohnsitznahme ist nur innerhalb des Landkreises Rosenheim möglich. Sollte es Landkreis übergreifend sein (z. B.: Stadt Rosenheim), ist die Regierung von Oberbayern zu-ständig.

    Postanschrift Regierung von Oberbayern, Hofmannstr. 51, 81379 München

    E-Mail: private.wohnsitznahme@reg-ob.bayern.de

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Allgemeine Informationen

Der Bedarf an Betreuung und Pflege älterer Menschen wird im Landkreis Rosenheim in den kommenden Jahrzehnten zunehmen. Obwohl viele Menschen zuziehen, wird sich die auf dem Kopf stehende Alterspyramide auch in unserer Region einstellen. Grundlage der Debatte zur Seniorenpolitik ist ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept. Um die anstehenden Aufgaben zu lösen ist der Landkreis auf die Mithilfe und Unterstützung seiner Gemeinden, Wohlfahrtsverbände, Träger der Altenhilfe, aller in der Seniorenarbeit Tätigen sowie vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

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Allgemeines

  • Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Rosenheim

    Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept stellt seit 2011 ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Konzept für die Bereiche der Daseinsvorsorge, der gesellschaftlichen Teilhabe sowie der Betreuung und Pflege älterer Menschen im Landkreis Rosenheim dar.

    Die 1. Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts gilt seit 2017 als verbindlicher Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle Akteure der Seniorenhilfe und Seniorenpolitik im Landkreis. Sie orientiert sich an den Zielsetzungen des Ausgangskonzepts, zeigt den aktuellen Stand der Umsetzung auf und beurteilt die Entwicklungen innerhalb der einzelnen Handlungsfelder. Daraus ergeben sich teilweise neue Maßnahmenempfehlungen, welche in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden.

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  • Wegweiser für Senioren und Notfallmappe

    Die Broschüre ist eine Orientierungshilfe, die alle Versorgungs- und Betreuungsangebote aufzeigt, über Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert und praktische Tipps beinhaltet.
    In der Notfallmappe können wichtige Infos zur medizinischen Versorgung, Verfügungen und Vollmachten erfasst werden und im Notfall dort abgerufen werden. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen die Mappe aus. Bitte weisen Sie auch Angehörige und Personen Ihres Vertrauens darauf hin, damit die Infos im Notfall zur Hand sind.

    Den Wegweiser und die Notfallmappe erhalten Sie kostenlos über Ihre Gemeindeverwaltung oder direkt beim Landratsamt Rosenheim (Servicestelle des Sachgebiets Soziale Angelegenheiten, Wittelsbacherstraße 53, Zimmer 220, Tel.: 08031 392-2224 oder -2235, E-Mail: soziales@lra-rosenheim.de).

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  • Bedarf an Pflegeeinrichtungen

    Die kreisfreien Städte und Landkreise haben nach dem zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Der Landkreis erfüllt dadurch eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis (Art. 71 Sätze 1 und 2, Art. 72 Sätze 1 und 2 und Art. 73 Satz 3 AGSG).

    Der im Pflegebedarfsgutachten des Instituts für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) vom März 2022 aufgezeigte längerfristige Bedarf an Pflegeeinrichtungen für den Landkreis Rosenheim wurde vom Kreistag mit Beschluss vom 27.04.2022 als bedarfsgerecht i.S.d. Art. 69 Abs. 1 AGSG verbindlich festgestellt.

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Allgemeine Informationen

Im Landkreis Rosenheim sollen Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Menschen mit Behinderungen sollen ihren Platz mitten in unserer Gemeinwesen haben und so leben können wie sie das gerne möchten. Um noch vorhandene einstellungs- und umweltbedingte Barrieren abzubauen, müssen alle gesellschaftlichen Kräfte Verantwortung übernehmen und sich engagiert für die Umsetzung der Inklusion vor Ort einsetzen.

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Allgemeines

  • Teilhabeplan

    Der Landkreis hat sich zum Ziel gesetzt, die Selbständigkeit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihnen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

    Der Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen wurde vom Kreistag beschlossen und als verbindlich festgelegt. Er stellt somit in seiner Gesamtheit einen Orientierungs- und Handlungsrahmen für alle Beteiligte dar.

    Mit dem Teilhabeplan sind die Erwartungen verbunden, dass sich alle, die sich für Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe einsetzen bzw. einsetzen möchten, mit den formulierten Zielen und Maßnahmenempfehlungen intensiv auseinandersetzen und ihren Möglichkeiten entsprechend dazu beitragen, die Ziele zu erreichen.

    Der Teilhabeplan steht in einer gekürzten Version auch in „Leichter Sprache“ zu Verfügung.

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  • Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Landkreis Rosenheim

    Der Landkreis hat zur Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen zwei ehrenamtliche Beauftragte bestellt. Sie stehen dem Landkreis und den Gemeinden beratend zur Seite. Zudem sind sie wichtige Ansprechpartner für die kommunalen Beauftragten, Verbände sowie Vereine und Initiativen vor Ort.
    Für den Landkreis Rosenheim wurden zum 01.01.2015 Frau Christiane Grotz und Irene Oberst als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt.

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    Christiane Grotz
    Tel. +49 8062 63 40
    Mobil +49 176 22327356
    placeholder - Soziales
    Irene Oberst
    Tel. +49 8061 43 81
    Mobil +49 179 1378831

    Zudem gibt es in jeder Gemeinde Beauftragte für Menschen mit Behinderung oder für Inklusion. Die jeweiligen Ansprechpartner erfahren Sie im Rathaus Ihrer Gemeinde.

  • Fachstelle Inklusion

    Der Kreistag hat 2013 einen Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Seit 2016 ist die Fachstelle Inklusion mit der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen dieses Plans beauftragt.

    Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch in unserer Gesellschaft ganz selbstverständlich dazugehört. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen von Geburt bis ins hohe Alter im alltäglichen Leben „mittendrin dabei sein“ können: Im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz, beim Wohnen und in der Freizeit.

    Machen Sie mit!

    Die Fachstelle Inklusion ist Anlaufstelle für alle interessierten Einzelpersonen und Institutionen, die an der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens mitwirken wollen.

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    Dörte Söhngen
    Tel. +49 (0) 8031 392-2201
    Mobil +49 (0) 8031 392-92201

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Allgemeine Informationen

Zur Förderung von Kultur, Menschen mit Behinderung, Denkmalschutz oder Umweltschutz

Im Zusammenhang mit dem Landkreis Rosenheim engagieren sich drei Stiftungen langfristig für gemeinnützige Zwecke. Jede Stiftung hat ein Grundkapital, das erhalten bleiben muss. Sie legt es sicher und gewinnbringend an und gibt die erwirtschafteten Überschüsse für gemeinnützige Zwecke aus. Welche das sind, haben die Stifter festgelegt.

Burg Falkenstein Bergfriedblick auf Baustelle

Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim

  • Allgemeines zur Sparkassenstiftung

    Im Jahr ihres 150-jährigen Jubiläums (2006) rief die Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling die Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim ins Leben. Sie wurde mit einem Stiftungsvermögen von 1 Million Euro ausgestattet.

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  • Zweck der Stiftung

    Die Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim macht sich stark für die Menschen in der Region. Sie setzt sich für die Pflege des kulturellen Erbes ein und ermöglicht zukunftsweisende Innovationen in wichtigen Bereichen unserer Gesellschaft wie Bildung, Jugendhilfe oder Sport. Dazu arbeitet sie mit den unterschiedlichsten Partnern zusammen.

    17 Stiftungszwecke garantieren, dass eine bunte Vielfalt an Bedürfnissen umgesetzt wird – zu Gunsten der Menschen in der Region Rosenheim. Mit einer jährlichen Zuwendung erhöht die Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling regelmäßig das Vermögen der Stiftungen und stärkt dadurch ihr Fortbestehen für die Zukunft.

    Sie haben eine Projektidee und möchten, dass sie gefördert wird? Dann laden Sie sich den Förderantrag herunter, füllen diesen aus und senden ihn an:

    Sparkassenstiftung Zukunft
    Rathausstr. 15
    83022 Rosenheim
    info@sparkassenstiftung-zukunft.de

    Unter www.sparkassenstiftung-zukunft.de erhalten Sie nicht nur mehr Informationen zur Stiftung, Sie können dort auch den Förderantrag online ausfüllen und elektronisch übermitteln.

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  • Unterstützung der Stiftungsarbeit

    Gerne können Sie spenden auf das Spendenkonto der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

    Sparkassenstiftung Zukunft für den Landkreis Rosenheim
    IBAN: DE10 7115 0000 0000 0834 44
    BIC: BYLADEM1ROS

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Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung

  • Was ist die Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung?

    Die Stiftung wurde 1998 durch den ehemaligen Landrat, Dr. Max Gimple, ins Leben gerufen und hat sich die Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen in Stadt und Landkreis Rosenheim zum Ziel gesetzt, insbesondere durch

    • Unterstützung behinderter Menschen in schwierigen Lebenslagen sowie
    • Maßnahmen zur Integration behinderter Menschen in das gesellschaftliche Leben.

    Die Stiftung besteht aus einem ehrenamtlichen Vorstand sowie einem fünfköpfigen – ebenfalls ehrenamtlich tätigen – Stiftungsrat, der in regelmäßigen Sitzungen über die Vergabe der Stiftungsgelder entscheidet. Alle beteiligten Personen sind entweder selbst behindert oder verfügen über langjährige Erfahrung in der Behindertenarbeit. Hintergedanke dabei ist, dass behinderte Menschen wohl selbst am besten darüber entscheiden können, wie die vorhandenen Gelder am Sinnvollsten und Effektivsten eingesetzt werden können.

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  • Wie kann ich Leistungen der Stiftung erhalten?

    Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Geschäftsstelle der Stiftung oder an ein Mitglied des Stiftungsrates und schildern Sie – am besten schriftlich -, für welche Leistung Sie aus welchen Gründen Gelder der Stiftung benötigen. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Person oder Institution, jedoch sollte der Antrag in einem Zusammenhang mit einem behinderungsbedingten Aufwand stehen. Der Stiftungsrat wird sich dann mit Ihrem Anliegen befassen und eine Entscheidung treffen. In der Regel wird dazu vorab ein Mitglied des Stiftungsrates persönlich Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um die Angelegenheit zu besprechen.

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  • Wie kann ich die Stiftungsarbeit unterstützen?

    Durch eine Spende auf das Konto

    IBAN: DE10 7115 0000 0000 0446 44
    BIC: BYLADEM1ROS
    Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

    Gerne stellen wir auch eine entsprechende Zuwendungsbestätigung aus. Dankbar sind wir aber auch über Ihr persönliches Engagement für behinderte Menschen und jede aktive Unterstützung unserer Stiftungsarbeit (z.B. durch die Organisation von integrativen Veranstaltungen).

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Rudolf Ziegaus
    Tel. +49 8031 392-2249
    Fax +49 8031 392-92249
    Zimmer-Nr. 01.221
  • Der Stiftungsrat der „Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung“

    Hans Loy
    Vorsitzender des Stiftungsrates
    u. a. Kreisrat im Landkreis Rosenheim, Vorsitzender des „Arbeitskreises zur Inklusion in Stadt und Landkreis Rosenheim“, selbst Rollstuhlfahrer

    Herbert Prantl-Küssel
    stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates
    Unternehmensbereichsleiter “Wohnen” in der Stiftung Attl

    Janine Dangl
    Mitglied des Stiftungsrates
    u.a. erfolgreiche Handbikerin des SB Rosenheim, selbst Rollstuhlfahrerin

    Josef Höck
    Mitglied des Stiftungsrates
    u. a. Behindertenbeauftragter der Gemeinde Eggstätt, selbst Rollstuhlfahrer

    Heidi Schulze
    Mitglied des Stiftungsrates
    Mitglied in der Bezirksgruppe Oberbayern-Rosenheim des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V. (BBSB), selbst sehbehindert

    Alexandra Weber
    stellvertretender Stiftungsvorstand
    Leiterin des Sachgebietes Soziale Angelegenheiten im Landratsamt Rosenheim

    Hans Kerschbaumer
    Stiftungsvorstand
    u. a. ehemaliger Stadt- und Kreisbeauftragter des Malteser-Hilfsdienstes Rosenheim

    Rudolf Ziegaus
    im Landratsamt zuständiger Mitarbeiter für die Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung

Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung

  • Allgemeines zur Umweltstiftung, Kulturstiftung und Sozialstiftung im Landkreis Rosenheim

    Die “Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung im Landkreis Rosenheim” ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rosenheim. Sie wurde 1995 auf Initiative des damaligen Landrats Dr. Max Gimple als „Kultur- und Sozialstiftung des Landkreises“ gegründet. Anfang des Jahres 2004 wurde sie um die Zwecke des Naturschutzes erweitert. Seitdem trägt sie die Bezeichnung „Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung im Landkreis Rosenheim“.

    Für Sie zuständig:

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Andrea Lax
    Tel. +49 8031 392-1311
    Fax +49 8031 392 91311
    Zimmer-Nr. 02.412
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    Marcus Edtbauer
    Tel. +49 8031 392-1300
    Fax +49 8031 392-91300
    Zimmer-Nr. 02.413
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    Karl Seidl
    Tel. +49 8031 392-1014
    Fax +49 8031 392-91014
    Zimmer-Nr. 02.411
  • Zweck der Stiftung

    Zweck der Stiftung ist die Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, von Kunst, Kultur und Denkmalpflege sowie von sozialen und karitativen Aufgaben, vornehmlich im Gebiet des Landkreises Rosenheim.

    Für Sie zuständig:

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Andrea Lax
    Tel. +49 8031 392-1311
    Fax +49 8031 392 91311
    Zimmer-Nr. 02.412
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    Marcus Edtbauer
    Tel. +49 8031 392-1300
    Fax +49 8031 392-91300
    Zimmer-Nr. 02.413
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    Karl Seidl
    Tel. +49 8031 392-1014
    Fax +49 8031 392-91014
    Zimmer-Nr. 02.411
  • Projekte

    Zu den größten Projekten der Stiftung zählt die Übernahme der Trägerschaft für das LIFE-Natur-Projekt „Rosenheimer Stammbeckenmoore“, dessen Ziel die Erhaltung und Wiederherstellung eines zentralen, großflächigen Moorgebietes im Alpenvorland ist.
    Informationen rund um die “Rosenheimer Stammbeckenmoore” finden Sie auf der Homepage des LIFE-Natur-Projekts unter: www.life-rostam.de

    Die Burg Falkenstein steht seit dem Jahr 2009 im Eigentum der Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung im Landkreis Rosenheim. Vorrangige Aufgabe ist der Unterhalt der Burganlage. Zudem gründete sich im Jahr 2017 der ” Förderverein zur Erforschung, Entwicklung und Erhaltung der Burgruine Falkenstein”. Die Vereinsmitglieder gaben sich die Aufgabe, Maßnahmen zur Verschönerung und Belebung des Burgareals zu finanzieren. Weitere Informationen zur Burg sowie zum Förderverein finden Sie unter www.burg-falkenstein.bayern

    Darüber hinaus konnte mit Unterstützung der landkreiseigenen Stiftung und ohne Verwendung von Steuergeldern ein umfassendes Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm verwirklicht werden. Dank der erfolgreichen Bemühungen der Kulturreferenten gelang es zudem, eine Vielzahl an Kunstwerken aus verschiedenen Nachlässen für die Stiftung zu sichern.

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    Andrea Lax
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    Fax +49 8031 392 91311
    Zimmer-Nr. 02.412
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    Marcus Edtbauer
    Tel. +49 8031 392-1300
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    Zimmer-Nr. 02.413
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    Karl Seidl
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