Hier finden Sie die E-Services des Landratsamt Rosenheim.
E-Services
Digitaler Bauantrag ab 01.11.2023
Das Landratsamt Rosenheim bietet Ihnen ab dem 01.11.2023 die Möglichkeit an, Ihren Bauantrag digital einzureichen.
Auf dieser Seite erhalten Sie nähere Informationen über die wichtigen Änderungen ab dem 01.11.2023 und wie Sie einen digitalen Antrag einreichen können.
Ab dem 01.11.2023 erfolgt nur noch die Einreichung von Anträgen auf Genehmigungsfreistellung, isolierte Befreiung und Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 BayBO in Papierform direkt bei der Gemeinde. Alle anderen Anträge sind beim Landratsamt Rosenheim bevorzugt digital oder in Papierform (1-fach) einzureichen.
Digitales Kreisbauamt
Digitale Antragsstellung – Onlineassistenten
Hier können Sie ab 01.11.2023 Bauanträge, Vorbescheide und weitere Verfahren digital, also papierlos beim Landratsamt Rosenheim einreichen!
Zur digitalen Bauantragstellung über das Bayernportal gelangen Sie über folgende Links:
Bauantrag, Nachtrag, Genehmigungsfreistellung, Abgrabungsantrag
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung bzw. eines Vorbescheides
Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme
Online Auskunft - Bauabteilung
Das Landratsamt bietet Ihnen den Service, sich jederzeit online über den aktuellen Stand Ihres Baugenehmigungs- oder Vorbescheidsverfahrens zu informieren.
Mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag übermitteln wir Ihnen das Aktenzeichen und ein Passwort. Damit können Sie sich bei der Online-Auskunft anmelden und erhalten Informationen zu Ihren Vorgangsdaten, den zuständigen Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern, sowie zum Verfahrensstand. Sie können außerdem einsehen, ob aktuell Fachstellen beteiligt sind und nach Erteilung der Baugenehmigung können Sie die Unterlagen sowie genehmigte Eingabepläne digital einsehen und herunterladen.
So kommen Sie zur Online Auskunft:
Rufen Sie die Online-Auskunft über den untenstehenden Link auf.
Geben Sie das Aktenzeichen zu Ihrem Antrag ein (z.B. BG-1000-1, ohne Gemeindename), das Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt wurde).
Das Feld “externes Aktenzeichen” bleibt frei.
Im Feld “Persönliche Kennung/Pin” tragen Sie das Passwort aus der Eingangsbestätigung ein.
Loggen Sie sich ein mit der Enter/Return-Taste oder dem Symbol “Anmelden” links oben in der Maske.
Um sich abzumelden, benutzen Sie bitte das Symbol rechts oben in der Vorgangsdatenmaske.
Möglichkeit der Nachreichung von Unterlagen – zu laufenden Verfahren
Sie möchten zu einem laufenden Verfahren Unterlagen nachreichen?
Sie können über nachfolgenden Link, dem sogenannten Nachreich-Assistenten fehlende bzw. nachgeforderte Angaben und / oder Unterlagen online nachreichen oder in Ausnahmefällen natürlich auch per Post schicken an:
Landratsamt Rosenheim,
Kreisbauamt,
Wittelsbacherstraße 55,
83022 RosenheimBitte tragen Sie bei der Onlinenachreichung von Unterlagen im Onlineformular das Aktenzeichen zu Ihrem Antrag ein (z.B. BG-1000-1, ohne Gemeindename), welches wir Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt haben.
Wir bitten Sie fehlende Unterlagen zu einem digital eingereichten Antrag auch digital nachzureichen.
Möglichkeit der Änderung von bereits eingereichten Anträgen – zu laufenden Verfahren
Sie möchten zu einem bereits eingereichten Antrag im laufenden Verfahren Änderungen vornehmen?
Nachfolgend wird beschrieben, wie Sie notwendige Änderungen im Onlineformular eines bereits eingereichten Antrags vornehmen und einreichen, u.a. für:
- Änderungen vom Antragstitel
- der Gebäudeklasse
- um fehlende Angaben zur Nachbarbeteiligung zu ergänzen
Sie starten hierzu bitte den Hauptassistenten Bauantrag, Nachtrag, Genehmigungsfreistellung, Abgrabungsantrag unter Verwendung der html-Datei des ursprünglichen Antrags.
Dann wählen Sie im gestarteten Onlineformular „Ja“ bei der zweiten Frage „Handelt es sich um einen Änderungsantrag“ und dass es sich auf „ein beantragtes Verfahren“ bezieht und geben das Aktenzeichen zum Antrag, z.B. BG-1000-1, ohne Gemeindename an.
Im Anschluss korrigieren, ändern oder ergänzen Sie bitte die entsprechenden Angaben im Onlineformular, z.B. Bauvorlageberechtigung, Antragstitel, Gebäudeklassen, etc. und laden zum Schluss die geänderten Anlagen hoch.
Bitte denken Sie auch daran die ggf. bereits in der html-Datei hinterlegten und bereits eingereichten Anlagen (vom ursprünglichen Antrag) durch die neuen / geänderten Anlagen zu ersetzen.
Sollten nur Angaben im Onlineformular korrigiert, geändert oder ergänzt und zusätzlich keine neuen / geänderten Anlagen hochgeladen werden, bitten wir Sie zwei leere PDF´s als Pflichtanlagen in das Onlineformular hochzuladen.
Allgemeine Informationen zur digitalen Antragstellung
Ansprechpartner
Nicole BruhnkeTel. +49 8031 392-3121Fax +49 8031 392 93121Zimmer-Nr. 01.611Sicherheit geht vor!
Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Wann wird das Verfahren umgestellt?
Ab 01.11.2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bauantrag rein digital und damit papierlos zu stellen. Für alle Anträge, die vor dem 01.11.2023 eingereicht werden, gilt noch das alte, papiergebundene Verfahren.
Für welche Verfahren gilt die Möglichkeit der digitalen Einreichung über die Online-Assistenten ab 01.11.2023?
Ab 01.11.2023 können folgende Verfahren bzw. folgende Unterlagen digital eingereicht werden:
Baurecht
- Bauantrag und Nachtrag zum Bauantrag (Art. 64 BayBO)
- Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
- Antrag auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)
- Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)
- Antrag auf Verlängerung einer Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO) bzw. eines Vorbescheides (Art. 71 Satz 3 BayBO)
- Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme (Art. 63 BayBO)
Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
- Anzeige der Beseitigung – Abbruchanzeige (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)
- Baubeginnsanzeigen (Art. 68 Abs. 8 BayBO)
- Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO i.V. mit Anlage 2 BauVorlV)
- Anzeige der Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO)
Abgrabungsrecht
- Abgrabungsanträge (Art. 7 BayAbgrG)
- erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)
- Anträge auf Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG)
- Anträge auf Vorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)
Umfassenden Informationen finden Sie auch auf der Homepage Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de). Hier finden Sie u.a. auch „Demo-Assistenten“, wo Sie die Funktionalitäten testen können.
Wie kann digital eingereicht werden?
Die digitale Einreichung der aufgeführte Verfahren, Erklärungen und Anzeigen unter Punkt „Für welche Verfahren gilt die Möglichkeit der digitalen Einreichung über den Online-Assistenten ab 01.011.2023?“ kann meistens nur durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen. Dieser muss sich bei Einreichung von Anträgen ausreichend authentifizieren. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die im Bayern-Portal bereitstehenden digitalen Antragsformulare, den sog. Online-Assistenten.
Die entsprechenden Links zu den Online-Assistenten stehen für Sie unter „Digitales Kreisbauamt -> Digitale Antragsstellung“ zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Ein Antrag kann nur über die Online-Assistenten eingereicht werden.
Eine Einreichung als digitales Dokument (z.B. pdf-Dokumente) per E-Mail im Landratsamt ist unwirksam! Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können oder dürfen, müssen Sie Anträge weiterhin in Papierform einreichen. Bitte geben Sie bei der Online-Einreichung die E-Mail vom Bauherrn und Entwurfsverfasser an.
Wer stellt den Antrag, wer reicht die Unterlagen über die Online-Assistenten ein?
Die Online-Assistenten richten sich i.d.R an den Entwurfsverfasser (Bauantrag, Abgrabungsantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Teilbaugenehmigung, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren), der in den meisten Fällen über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO verfügen muss.
Der Assistent zur Vorlage eines Kriterienkatalogs richtet sich an den Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat.
Der Assistent für Beseitigungsanzeigen muss durch einen qualifizierten Tragwerksplaner ausgefüllt werden, wenn ein nichtfreistehendes Gebäude beseitigt werden soll, dass an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist. Bei allen anderen zu beseitigenden Anlagen kann der Assistent vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.
Die Online-Assistenten für Verlängerungsanträge, Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme, Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme können vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.
Der Nachreich-Assistent worüber fehlende Angaben und Unterlagen online nachgereicht werden können, kann vom Entwurfsverfasser, Bauherrn, Vertreter des Bauherrn oder vom Tragwerksplaner verwendet werden.
Auf der Startseite des jeweiligen Online-Assistenten ist jeweils beschrieben, wer diesen ausfüllen kann.
Wie können die Online-Assistenten genutzt werden?
Die Online-Assistenten können entweder mit BayernID oder mit dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis (Mein Unternehmenskonto) genutzt werden.
Bei Nutzung der Online-Assistenten mit BayernID, muss sich der Einreichende einmalig zur BayernID über das BayernPortal registrieren. Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung erforderlich. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend.
Die notwendigen Elsterzertifkate können Sie unter ELSTER – Startseite beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise ob Sie ein persönliches und/ oder Organisationszertifikat zur Registrierung der BayernID oder Mein Unternehmenskonto benötigen. Bereits vorhandene Zertifikate können zur Registrierung verwendet werden.
Informationen zur eimaligen Einrichtung des verifizierten Zugangs über die BayernID finden Sie unter BayernID – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Informationen zur einmaligen Einrichtung des verifizierten Zugangs über Mein Unternehmenskonto finden Sie unter Mein Unternehmenskonto – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einer BayernID oder eines ELSTER-Unternehmenskontos gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt.
Weitere Informationen über den verifizierten Zugang ins Bayernportal finden Sie unter Ausgewählte Hilfethemen – Häufig gestellte Fragen – BayernPortal.
Kann ein Antrag auch noch in Papier eingereicht werden?
Es gibt keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung! Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen. Hierbei sind jedoch nach wie vor die Originalunterschriften auf den Unterlagen notwendig.
Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform u.U. das Verfahren, da die meisten Anträge (siehe Punkt Wo sind die Anträge ab 01.11.2023 einzureichen?) in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt eingereicht werden müssen.
Im Landratsamt Rosenheim arbeiten wir auch bei Einreichung in Papierform voll digital und scannen deshalb Ihre Antragsunterlagen vollständig ein. Um uns unsere Arbeit möglichst zu erleichtern, bitten wir Sie bei Einreichung in Papierform Folgendes zu beachten:
- Bitte reichen Sie die Pläne max. im Format DIN A0 ein.
- Bitte heften oder klammern Sie die Erstfertigung des Bauantrages (grüne Mappe) bzw. die einzureichenden Unterlagen nicht.
Wo sind die Anträge ab 01.11.2023 einzureichen?
Ab 1.11.2023 wird sich im Landratsamt Rosenheim das Verfahren mit Aufnahme in die DBauV ändern: Beinahe alle Anträge werden dann zuerst im Landratsamt eingereicht.
Bei digital eingereichten Anträgen geschieht dies automatisch über das Bayernportal, bei Papieranträgen bitten wir Sie, diese im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 55, 83022 Rosenheim abzugeben oder an diese Adresse zu senden.
Mit Eingang des Bauantrages wird dieser seitens der Bauaufsichtsbehörde auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Eine Weiterleitung des Antrages an die Gemeinden erfolgt erst, wenn die bauplanungsrechtlich relevanten Unterlagen vollständig sind. Die gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorgegebene Frist von 2 Monaten für die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen beginnt erst mit Zugang der digitalen Unterlagen über das Landratsamt zu laufen. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag bleibt – wie bislang bereits auch – im Regelfall eine unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.
Im Falle der Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie der isolierten Befreiungen/ Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt die Weiterleitung an die Gemeinden seitens der Bauaufsichtsbehörde umgehend und ohne weitere Prüfung, da diese beiden Verfahren originär dem gemeindlichen Zuständigkeitsbereich unterfallen, unabhängig davon, auf welche Weise (digital oder in Papierform) sie durchgeführt werden.
Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge Sie wo abgeben sollen:
Wichtiger Hinweis:Bei Einreichung von Anträgen im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich in Papierform sind die Unterlagen weiterhin 3-fach direkt bei der Gemeinde einzureichen.
Kann ich Abstandsflächenübernahmeerklärungen auch digital einreichen?
Abstandflächenübernahmeerklärungen können zwar nicht über den Antragsassistenten des Ministeriums digital eingereicht werden, dennoch können Sie ab 1.11.2023 ein “elektronisches Abbild” (=Scan) des unterschriebenen Originals bei uns einreichen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.
Welche Dateiformate sind zulässig?
Dateien müssen als Einzeldateien in einem Portable Document Format (PDF) vorliegen. Dateianlagen innerhalb der Dateien sind unzulässig. Die Dateien dürfen keine Sicherheitseinstellungen und keinen Schreibschutz enthalten. Lageplan und Bauzeichnungen müssen neben der numerischen Angabe des Maßstabes auch eine grafische, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftende Maßstabsleiste enthalten, sofern nicht vorhandene Maßketten eine Kalibrierung ermöglichen.
Kann ich Unterlagen zu analog (in Papierform) eingereichten Anträgen auch digital nachreichen?
Ja, Sie können die nachzureichenden Unterlagen/ Angaben über den sogenannten Nachreich-Assistenten über das Bayernportal (mit Authentifizierung über Mein Unternehmenskonto oder der BayernID) nachreichen, die Unterlagen sind dann digital unterzeichnet.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt Möglichkeit der Nachreichung von Unterlagen – zu laufenden Verfahren.
Wie kann ich den Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis oder weitere Nachweise einreichen?
Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben. Sind nach § 1 Abs. 3 BauVorlV in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 öffentlich bekannt gemachte Vordrucke zu verwenden, erfolgt die Abgabe als elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals. Im Übrigen müssen Bauvorlagen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.
Erfolgt die Zustellung des Bescheides im Falle der digitalen Antragsstellung ebenfalls papierlos?
Als Bauherr bzw. bevollmächtigter Entwurfsverfasser erhalten Sie einen Online-Zugang zu unserem Bauportal, über das sie sich stets auf dem Laufenden halten können. Den Genehmigungsbescheid können Sie dann dort herunterladen.
ABER: So wichtige Bescheide wie die Baugenehmigung erhalten Sie auch in Papier, ebenso wie einen Satz der Pläne, selbst, wenn Sie diese nur papierlos eingereicht haben.
Entstehen dem Entwurfsverfasser oder Bauherrn zusätzliche Kosten?
Nein. Die Nutzung des Bayernportals und des Online-Antragstellungs-Portals ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung. Für die Baugenehmigung werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.
Wo sind Entwässerungspläne einzureichen und wie sind die Angaben zur gesicherten Erschließung nachzuweisen?
Grundsätzlich gehört die Planung und Genehmigung (Zustimmung) der Ver- und Entsorgung nichts ins Baugenehmigungsverfahren. Für das Baugenehmigungsverfahren reicht der Nachweis der gesicherten Erschließung.
Die Entwässerungspläne sind daher bei der örtlichen zuständigen Gemeinde oder beim zuständigen Kommunalunternehmen einzureichen.
Da allerdings im Rahmen des Bauantrages zusammen mit der Antragstellung der „Nachweis zur gesicherten Erschließung“ zu erbringen ist, sollten Sie um jegliche Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, vor Antragsstellung bei Ihrer Gemeinde mit mindestens folgenden Unterlagen vorsprachig werden:
- Entwässerungsplan
- Formblatt Erklärung und Antrag Niederschlagswasserbeseitigung
Bei Bedarf können noch weitere Unterlagen notwendig sein.
Wenn möglich, wird Ihnen die Gemeinde bei Vorlage der genannten Unterlagen den Nachweis der gesicherten Erschließung vorab bestätigen, damit Sie diesen Nachweis bereits mit Antragsstellung einreichen können.
Wir empfehlen Ihnen die Abstimmung der Eingabeplanung mit der örtlich zuständigen Gemeinde, der Stadt oder der Marktgemeinde vor Einreichung.
Die örtlich zuständige Gemeinde hat weiterhin die Planungshoheit und auch die Baugenehmigung wird weiterhin im Einvernehmen mit der zuständigen Gemeinde erteilt.
Abschließender Hinweis zur Aktualität
Das digitale Baugenehmigungsverfahren wird kontinuierlich an die aktuellsten Gegebenheiten angepasst. Erfolgen beispielsweise seitens des Gesetzgebers Aktualisierungen der zu Grunde liegenden Normen oder kommt es zu innerbehördlichen Umstrukturierungen, werden auch die vorliegenden allgemeinen Informationen einer zeitnahen Überarbeitung unterzogen. Sie bilden insofern kein auf Dauer festgeschriebenes Reglement, sondern sind ebenso einer dauerhaften Weiterentwicklung unterworfen.
Online Auskunft Bauabteilung
Das Landratsamt bietet Ihnen den Service, sich jederzeit online über den aktuellen Stand Ihres Baugenehmigungs- oder Vorbescheidsverfahrens zu informieren.
Mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag übermitteln wir Ihnen das Aktenzeichen und ein Passwort. Damit können Sie sich bei der Online-Auskunft anmelden und erhalten Informationen zu Ihren Vorgangsdaten, den zuständigen Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern, sowie zum Verfahrensstand. Sie können außerdem einsehen, ob aktuell Fachstellen beteiligt sind und nach Erteilung der Baugenehmigung können Sie die Unterlagen sowie genehmigte Eingabepläne digital einsehen und herunterladen.
So kommen Sie zur Online Auskunft:
Rufen Sie die Online-Auskunft über den untenstehenden Link auf.
Geben Sie das Aktenzeichen zu Ihrem Antrag ein (z.B. BG-1000-1, ohne Gemeindename), das Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt wurde).
Das Feld “externes Aktenzeichen” bleibt frei.
Im Feld “Persönliche Kennung/Pin” tragen Sie das Passwort aus der Eingangsbestätigung ein.
Loggen Sie sich ein mit der Enter/Return-Taste oder dem Symbol “Anmelden” links oben in der Maske.
Um sich abzumelden, benutzen Sie bitte das Symbol rechts oben in der Vorgangsdatenmaske.
Terminreservierung
Asylrecht
Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
Leistungen nach dem AsylbLG
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Aushändigung von Aufenthaltstitel
Terminreservierung Abgabe einer Verpflichtungserklärung/Einladung
Bildungskoordination
Termine - Weiterbildungsberatung
Denkmalschutz
Terminreservierung - Denkmalschutz
Heimaufsicht, Betreuungsstelle
Terminreservierung - Betreuungsstelle
Terminreservierung - Heimaufsicht, FQA
Immobilienmanagement
Immobilienmanagement
Kommunale Angelegenheiten, Wahlen
Terminanfrage - Kommunale Angelegenheiten, Wahlen
Kreisjugendamt
Terminanfrage - Kreisjugendamt
Kreislaufwirtschaft, Abfallberatung
Abfallberatung
Containerdienst
Naturschutz
Naturschutz
Pflegestützpunkt
Pflegestützpunkt
Schulangelegenheiten, Hausmeister, Medienzentrum
Medienzentrum
Schulwesen, ÖPNV
Schülerbeförderung, ÖPNV
Ausbildungsförderung (BAföG)
Sicherheit und Ordnung
Jagd- und Fischereirecht
Waffen- und Sprengstoffrecht
Sozialhilfe, Inkasso
Sozialhilfe, Inkasso
Staatliches Gesundheitsamt
Terminreservierung - Gesundheitszeugnisse - Belehrungen nach § 43 IFSG
Bitte hinterlegen Sie bei der Anmledung Ihre gültige Anschrift (Name, Adresse, Geb.Datum, Anmeldetag) für die Zusendung Ihres Gesundheitszeugnis.
Zur Identifikation loggen sie sich 10 – 20 Minuten vor der Belehrung ein
Die Teilnehmerzahl ist zunächst begrenzt auf 10 Personen
Termine: jeden Donnerstag, um 10:00 Uhr
Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung.
Ablauf des Online-Verfahrens:
Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung auf das folgende Konto:meine Volksbank Raiffeisenbank eG
Empfänger: Landratsamt Rosenheim, Staatliches Gesundheitsamt
IBAN: DE91 7116 0000 0000 0007 44
BIC: GENODEF1VRRVerwendungszweck: Belehrungen § 43 IfSG; Name, Vorname
Terminreservierung - Amtsärztliche Untersuchung - Einstellung ins Beamtenverhältnis
Staatliches Veterinäramt
Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung von Tierkörpern, tierische Nebenprodukte und Futtermittel
Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelhygiene
Tierschutz, Prämienrecht/CC und Tierarzneimittel
Unterbringung von Flüchtlingen
Unterbringung von Flüchtlingen
Verbraucherschutz, Gewerberecht
Verbraucherschutz, Gewerberecht
Verkehrswesen, Führerschein und KFZ-Zulassungsstelle
Kennzeichenreservierung - Wunschkennzeichen
Zur Online-ReservierungÜber die Reservierungsmaske können Sie Ihr persönliches Wunschkennzeichen suchen und online reservieren. Die Reservierung von Wunschkennzeichen für Wechselkennzeichen ist im Internet nicht möglich.
- Die Zulassungsbehörden in Bayern teilen seit dem 08.04.2011 neue Kraftradkennzeichen für Motorräder und Leichtkrafträder zu.
- Die zweizeiligen Kennzeichen haben ein Mindestmaß von 180 mm Breite und ein Größtmaß von 220 mm Breite und 200 mm Höhe und können mit zwei Buchstaben und zwei Zahlen oder einem Buchstaben und drei Zahlen ebenso wie alle anderen Kennzeichen reserviert werden. Hiermit erhofft man sich, dass der Wunsch nach kleineren Kennzeichen für Motorradfahrer erfüllt werden kann. Für andere Fahrzeugarten ist die Zuteilung dieser Kennzeichengröße nicht möglich.
- Eine Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des zukünftigen Fahrzeughalters möglich.
- Die Reservierung ist unverbindlich und wird 60 Tage aufrechterhalten, danach erlischt sie automatisch.
- Wir empfehlen Ihnen, für Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen), elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) und Saisonkennzeichen aus Platzgründen nur Kombinationen mit 1 Buchstaben und 3 Zahlen bzw. 2 Buchstaben und 2 Zahlen zu reservieren.
- Sollten Sie die gewünschte Kombination hier nicht finden, bitten wir von telefonischen Anfragen an die Zulassungsbehörde abzusehen, da der gesamte Kennzeichenpool im Internet zur Verfügung steht.
- Umlaute sowie Kombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS sind nicht erlaubt.
- Wir weisen Sie darauf hin, dass auf die Reservierung kein Rechtsanspruch besteht und keine Ansprüche gegen den Landkreis Rosenheim abgeleitet werden können.
- Insbesondere leisten wir keine Kostenerstattung für bereits vorher geprägte Kennzeichen die dann bei der Zulassung des Fahrzeugs nicht verwendet werden können.
- Für die Reservierung des Kennzeichens ist im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs eine zusätzliche Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in Höhe von € 12,80 zu erheben.
- Drucken Sie bitte die Bestätigung der Kennzeichenreservierung aus und legen Sie uns diese bei der Zulassung des Fahrzeugs vor.
Durch Klicken auf das Startsymbol oder den unten stehenden Link, akzeptiere ich die genannten Bedingungen.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie das von Ihnen gewünschte Kennzeichen in unserem Auswahlangebot finden und freuen uns auf Ihren Besuch in den Zulassungsstellen des Landkreises Rosenheim in Rosenheim und Wasserburg.
KFZ-Zulassungsstelle Wasserburg
Zur Online-ReservierungKfz-Zulassungsstelle Wasserburg
Staudhamer Feld 7a
83512 WasserburgTel.: 08071 9227-0
Fax: 08071 9227-18Öffnungszeiten:
Montag und Freitag:
08:15 Uhr – 12:00 UhrDienstag und Mittwoch:
08:15 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 UhrDonnerstag:
08:15 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 UhrVerkehrszentrum Rosenheim
Zur Online-ReservierungVerkehrszentrum Rosenheim
Führerscheinstelle und KFZ-ZulassungsstelleÄußere Oberaustraße 4 im Rosenheimer Aicherpark
83026 RosenheimTel.: 08031 392-5353
Fax: 08031 392-9082Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch:
07:30 Uhr – 13:00 UhrDienstag:
07:30 Uhr – 13:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 UhrDonnerstag:
07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 UhrFreitag:
07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Wasserrecht, Wasserwirtschaft
Wasserrecht und Wasserwirtschaft
Wohnberatung
Wohnberatung
Wohngeld, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungswesen
Sozialer Wohnungsbau
Wohngeld
Wohnraumförderung
Online Anträge
Hier finden Sie alle Online-Anträge des Landratsamt Rosenheim.
Sämtliche Anträge und Formulare werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Je nach Online-Formular werden unterschiedliche Anmeldeoptionen zur Verfügung gestellt.
Wenn bei einem Online-Formular keine besondere Authentifizierung vorgeschrieben ist, können Sie das Formular ohne Login ausfüllen und absenden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich mit der BayernID am Formular anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass Ihre im Bürgerkonto hinterlegten persönlichen Daten automatisch im Formular eingetragen werden.
Es gibt Online-Formulare, bei welchen eine Schriftform vorgegeben ist. Hier ist eine Anmeldung mit der BayernID vorausgesetzt. Als Authentifizierungsmöglichkeit stehen Ihnen die Online-Ausweisfunktion, das authega-Zertifikat oder ELSTER zur Verfügung. Diese Anmeldevarianten sind schriftformersetzend.
Für das Einrichten einer BayernID besuchen Sie bitte die Webseite des BayernPortals.
Hier finden Sie Ihre Online-Anträge:
Soforthilfeaktion:
Soforthilfeaktion anlässlich der aktuellen Überschwemmungen
Online-Anträge und PDF-Anträge:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße geändert am Aktion Datenschutzblatt_Finanzhilfen 224.09 KB 05.06.2024 DownloadVorschau
Online-Anträge nach Fachbereich:
Ausländer-, Pass- und Meldewesen
Online-Anträge - Ausländer-, Pass- und Meldewesen
Alle downloadenTitel Beschreibung geändert am Aktion Antrag auf Einbürgerung Online-Antrag 11.07.2024 öffnen Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung Online-Antrag 27.10.2022 öffnen Aufenthaltstitel für den Familiennachzug Online-Antrag 31.01.2023 öffnen Aufenthaltstitel für die Ausbildung Online-Antrag 31.01.2023 öffnen Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit Online-Antrag 31.01.2023 öffnen Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Niederlassungserlaubnis Online-Antrag 31.01.2023 öffnen Verpflichtungserklärung 12.04.2024 öffnen Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen Online-Antrag 31.01.2023 öffnen Bauen
Online-Anträge - Bauen
Alle downloadenTitel Beschreibung geändert am Aktion Nutzungsaufnahme 02.11.2023 öffnen Kriterienkatalog 02.11.2023 öffnen Baubeginnsanzeige 02.11.2023 öffnen Anzeige der Beseitigung – Abbruchanzeige 02.11.2023 öffnen Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme 02.11.2023 öffnen Antrag auf Teilbaugenehmigung 02.11.2023 öffnen Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung bzw. eines Vorbescheides 02.11.2023 öffnen Antrag auf Vorbescheid 02.11.2023 öffnen Bauantrag, Nachtrag, Genehmigungsfreistellung, Abgrabungsantrag 02.11.2023 öffnen Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen - Nachreich-Assistent 02.11.2023 öffnen Ehrenamtskarte
Online-Anträge - Ehrenamtskarte
Alle downloadenTitel Beschreibung geändert am Aktion Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Sammelantrag Bayerische Ehrenamtskarte Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Kreisjugendamt
Online-Anträge - Kreisjugendamt
Alle downloadenTitel Beschreibung geändert am Aktion Antrag auf Erstattung von Fortbildungskosten 01.03.2023 öffnen Antrag auf Kostenerstattung Qualifizierungskurs Kindertagespflege 01.03.2023 öffnen Negativattest Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Umwelt
Online-Anträge - Umwelt
Alle downloadenTitel Beschreibung geändert am Aktion Meldebogen Biber-Totfund Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Meldebogen genehmigter Biber-Fang Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Bohranzeige für Erdaufschlüsse Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Auskunft aus dem Altlastenkataster Online-Antrag 27.10.2022 öffnen Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Online-Antrag 15.07.2022 öffnen Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum vorübergehenden Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser Online-Antrag 15.07.2022 öffnen Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen Online-Antrag 29.11.2022 öffnen Antrag Wasserfahrzeug Online-Antrag 09.01.2023 öffnen Schülerbeförderung
Online-Anträge - Schülerbeförderung
Alle downloadenTitel Dateigröße geändert am Aktion Beschwerde 71.30 KB 02.02.2024 öffnen Fahrkartenverlustmeldung 65.69 KB 02.02.2024 öffnen Sicherheit und Ordnung
Online-Anträge - Sicherheit und Ordnung
Alle downloadenTitel Beschreibung geändert am Aktion Versammlungsanzeige Online-Antrag 27.10.2022 öffnen Verlustanzeige allgemein Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Mittelung über das Überlassen von Schusswaffen und wesentlichen Teilen 13.09.2024 öffnen Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen 13.09.2024 öffnen Antrag für die Bestätigung eines Jagdaufsehers Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Antrag auf eine Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen Online-Antrag 27.10.2022 öffnen Antrag auf Voreintrag Online-Antrag 06.12.2022 öffnen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Soziales
Online-Anträge - Soziales
Alle downloadenTitel Beschreibung geändert am Aktion Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft öffentlich geförderte Wohnung Online-Antrag 27.10.2022 öffnen Antrag auf Wohnberechtigungsschein und Benennung für eine Wohnung Online-Antrag 01.02.2023 öffnen Ausnahmenutzungsgenehmigung für sozial gebundenen Wohnraum Online-Antrag 27.10.2022 öffnen Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum Online-Antrag 27.10.2022 öffnen Wohngeld - Antrag auf Mietzuschuss Online-Antrag 27.10.2022 öffnen Staatliches Gesundheitsamt
Online-Anträge - Soziales
Alle downloadenTitel Dateigröße geändert am Aktion Anzeige nach § 17 Absatz 6 der Trinkwasserverordnung für Bleileitungen in Gebäudewasserversorgungsanlagen 71.04 KB 01.03.2024 öffnen Verbraucherschutz, Veterinärwesen
Online-Anträge - Verbraucherschutz, Veterinärwesen
Alle downloadenTitel Beschreibung geändert am Aktion Meldung nach Art. 6 - Verordnung über Lebensmittelhygiene Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Kontaktformular Veterinäramt Online-Antrag 08.01.2024 öffnen Katzenmeldung Online-Antrag 15.04.2024 öffnen Gesundheitszeugnis für Bienen Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Anzeige eines Tierschutzverstoßes, Verbraucherbeschwerde Online-Antrag 21.08.2024 öffnen Anzeige einer Schweinehaltung Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Anzeige einer Geflügelhaltung Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Anzeige einer Bienenhaltung Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Anzeige Nutztierhaltung Online-Antrag 11.07.2022 öffnen Antrag auf veterinärrechtliche Zulassung einer Biogasanlage Online-Antrag 23.11.2022 öffnen Verkehrswesen
Online-Anträge - Führerschein, KFZ-Zulassung
Im Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit verschiedene Anträge zum Thema Führerschein und Zulassung online zu stellen.
Sie können dafür im Bürgerservice-Portal ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.
Falls Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich ist, werden Sie hierrüber informiert.