E-Services

Hier finden Sie die E-Services des Landratsamt Rosenheim.

  • Digitaler BauantragDigitaler Bauanatrag _vegefox.com #101143687 stock Adobe
  • Online-Auskunft BauabteilungOnline Bauauskunft
  • Terminreservierung im Landratsamt Rosenheimonline Terminreservierung im Landratsamt Rosenheim - Bildrechte: AdobeStock_New Africa #518099989
  • Online-AnträgePlakette Digitales Amt

Digitaler Bauantrag ab 01.11.2023

Das Landratsamt Rosenheim bietet Ihnen ab dem 01.11.2023 die Möglichkeit an, Ihren Bauantrag digital einzureichen.

Auf dieser Seite erhalten Sie nähere Informationen über die wichtigen Änderungen ab dem 01.11.2023 und wie Sie einen digitalen Antrag einreichen können.

Ab dem 01.11.2023 erfolgt nur noch die Einreichung von Anträgen auf Genehmigungsfreistellung, isolierte Befreiung und Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 BayBO in Papierform direkt bei der Gemeinde. Alle anderen Anträge sind beim Landratsamt Rosenheim bevorzugt digital oder in Papierform (1-fach) einzureichen.

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Digitales Kreisbauamt

  • Digitale Antragsstellung – Onlineassistenten

    Hier können Sie ab 01.11.2023 Bauanträge, Vorbescheide und weitere Verfahren digital, also papierlos beim Landratsamt Rosenheim einreichen!

    Zur digitalen Bauantragstellung über das Bayernportal gelangen Sie über folgende Links:

    Bauantrag, Nachtrag, Genehmigungsfreistellung, Abgrabungsantrag

    Antrag auf Teilbaugenehmigung

    Antrag auf Vorbescheid

    Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung bzw. eines Vorbescheides

    Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme

    Anzeige der Beseitigung – Abbruchanzeige

    Baubeginnsanzeige

    Kriterienkatalog

    Nutzungsaufnahme

  • Online Auskunft - Bauabteilung

    Das Landratsamt bietet Ihnen den Service, sich jederzeit online über den aktuellen Stand Ihres Baugenehmigungs- oder Vorbescheidsverfahrens zu informieren.

    Mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag übermitteln wir Ihnen das Aktenzeichen und ein Passwort. Damit können Sie sich bei der Online-Auskunft anmelden und erhalten Informationen zu Ihren Vorgangsdaten, den zuständigen Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern, sowie zum Verfahrensstand. Sie können außerdem einsehen, ob aktuell Fachstellen beteiligt sind und nach Erteilung der Baugenehmigung können Sie die Unterlagen sowie genehmigte Eingabepläne digital einsehen und herunterladen.

    So kommen Sie zur Online Auskunft:

    Rufen Sie die Online-Auskunft über den untenstehenden Link auf.

    Geben Sie das Aktenzeichen zu Ihrem Antrag ein (z.B.  BG-1000-1, ohne Gemeindename), das Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt wurde).

    Das Feld “externes Aktenzeichen” bleibt frei.

    Im Feld “Persönliche Kennung/Pin” tragen Sie das Passwort aus der Eingangsbestätigung ein.

    Loggen Sie sich ein mit der Enter/Return-Taste oder dem Symbol “Anmelden” links oben in der Maske.

    Um sich abzumelden, benutzen Sie bitte das Symbol rechts oben in der Vorgangsdatenmaske.

     

    Zur Online Auskunft

  • Möglichkeiten der Nachreichung – Unterlagen zu einem laufenden Verfahren einreichen

    Sie möchten zu einem laufenden Verfahren Unterlagen einreichen?

    Sie können fehlenden Angaben oder Unterlagen über die untenstehenden Links oder natürlich auch per Post an dem Landratsamt Rosenheim, Kreisbauamt, Wittelsbacherstraße 55, 83022 Rosenheim, schicken.

    Sie wollen zusätzlich nachgeforderte Formulare/ Unterlagen oder Angaben nachreichen, dann nutzen Sie bitte den Link Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen – Nachreich-Assistent

    Sie wollen geänderte Formulare/ Unterlagen und Angaben im Bauantragsformular zu einem digital eingereichten Bauantrag vornehmen, z.B. die Änderung des Antragstitels, Änderung der Gebäudeklasse, dann nutzen Sie bitte den Hauptassistent – Bauantrag, Nachtrag, Genehmigungsfreistellung, Abgrabungsantrag.

    Hierfür starten Sie bitte den Hauptassistenten, wenn vorhanden unter Verwendung der html-Datei vom ursprünglichen Antrag. Zusätzlich wählen Sie bitte im gestarteten Onlineformular „Ja“ bei der zweiten Frage „Handelt es sich um einen Änderungsantrag“ und dass es sich auf „ein beantragtes Verfahren“ bezieht aus und geben das Aktenzeichen zum Antrag, z.B. BG-1000-1, ohne Gemeindename an. Im Anschluss ändern Sie bitte die entsprechenden Angaben im Assistenten, z.B. Antragstitel, Gebäudeklassen, etc. und laden zum Schluss die geänderten Anlagen hoch. Sollten Sie den Assistenten über die html-Datei vom ursprünglichen Antrag geöffnet haben, denken Sie bitte daran die bereits hinterlegten Formulare/ Unterlagen durch die neuen/ geänderten Anlagen zu ersetzen.

Allgemeine Informationen zur digitalen Antragstellung

  • Ansprechpartner

    kein Foto
    Nicole Bruhnke
    Tel. +49 8031 392-3121
    Fax +49 8031 392 93121
    Zimmer-Nr. 01.611

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

  • Wann wird das Verfahren umgestellt?

    Ab 01.11.2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bauantrag rein digital und damit papierlos zu stellen. Für alle Anträge, die vor dem 01.11.2023 eingereicht werden, gilt noch das alte, papiergebundene Verfahren.

  • Für welche Verfahren gilt die Möglichkeit der digitalen Einreichung über die Online-Assistenten ab 01.11.2023?

    Ab 01.11.2023 können folgende Verfahren bzw. folgende Unterlagen digital eingereicht werden:

    Baurecht

    • Bauantrag und Nachtrag zum Bauantrag (Art. 64 BayBO)
    • Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
    • Antrag auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)
    • Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)
    • Antrag auf Verlängerung einer Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO) bzw. eines Vorbescheides (Art. 71 Satz 3 BayBO)
    • Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme (Art. 63 BayBO)

    Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren

    • Anzeige der Beseitigung – Abbruchanzeige (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)
    • Baubeginnsanzeigen (Art. 68 Abs. 8 BayBO)
    • Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO i.V. mit Anlage 2 BauVorlV)
    • Anzeige der Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO)

    Abgrabungsrecht

    • Abgrabungsanträge (Art. 7 BayAbgrG)
    • erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)
    • Anträge auf Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG)
    • Anträge auf Vorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)

    Umfassenden Informationen finden Sie auch auf der Homepage Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de). Hier finden Sie u.a. auch „Demo-Assistenten“, wo Sie die Funktionalitäten testen können.

     

  • Wie kann digital eingereicht werden?

    Die digitale Einreichung der aufgeführte Verfahren, Erklärungen und Anzeigen unter Punkt „Für welche Verfahren gilt die Möglichkeit der digitalen Einreichung über den Online-Assistenten ab 01.011.2023?“ kann meistens nur durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen. Dieser muss sich bei Einreichung von Anträgen ausreichend authentifizieren. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die im Bayern-Portal bereitstehenden digitalen Antragsformulare, den sog. Online-Assistenten.

     

    Die entsprechenden Links zu den Online-Assistenten stehen für Sie unter „Digitales Kreisbauamt -> Digitale Antragsstellung“ zur Verfügung.

     

    Wichtiger Hinweis: Ein Antrag kann nur über die Online-Assistenten eingereicht werden.

    Eine Einreichung als digitales Dokument (z.B. pdf-Dokumente) per E-Mail im Landratsamt ist unwirksam! Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können oder dürfen, müssen Sie Anträge weiterhin in Papierform einreichen. Bitte geben Sie bei der Online-Einreichung die E-Mail vom Bauherrn und Entwurfsverfasser an.

  • Wer stellt den Antrag, wer reicht die Unterlagen über die Online-Assistenten ein?

    Die Online-Assistenten richten sich i.d.R an den Entwurfsverfasser (Bauantrag, Abgrabungsantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Teilbaugenehmigung, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren), der in den meisten Fällen über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO verfügen muss.

    Der Assistent zur Vorlage eines Kriterienkatalogs richtet sich an den Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat.

    Der Assistent für Beseitigungsanzeigen muss durch einen qualifizierten Tragwerksplaner ausgefüllt werden, wenn ein nichtfreistehendes Gebäude beseitigt werden soll, dass an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist. Bei allen anderen zu beseitigenden Anlagen kann der Assistent vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.

    Die Online-Assistenten für Verlängerungsanträge, Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme, Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme können vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.

    Der Nachreich-Assistent worüber fehlende Angaben und Unterlagen online nachgereicht werden können, kann vom Entwurfsverfasser, Bauherrn, Vertreter des Bauherrn oder vom Tragwerksplaner verwendet werden.

    Auf der Startseite des jeweiligen Online-Assistenten ist jeweils beschrieben, wer diesen ausfüllen kann.

  • Wie können die Online-Assistenten genutzt werden?

    Die Online-Assistenten können entweder mit BayernID oder mit dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis (Mein Unternehmenskonto) genutzt werden.

    Bei Nutzung der Online-Assistenten mit BayernID, muss sich der Einreichende einmalig zur BayernID über das BayernPortal registrieren. Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung erforderlich. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend.

    Die notwendigen Elsterzertifkate können Sie unter ELSTER – Startseite beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise ob Sie ein persönliches und/ oder Organisationszertifikat zur Registrierung der BayernID oder Mein Unternehmenskonto benötigen. Bereits vorhandene Zertifikate können zur Registrierung verwendet werden.

    Informationen zur eimaligen Einrichtung des verifizierten Zugangs über die BayernID finden Sie unter BayernID – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

    Informationen zur einmaligen Einrichtung des verifizierten Zugangs über Mein Unternehmenskonto finden Sie unter Mein Unternehmenskonto – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)

    Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einer BayernID oder eines ELSTER-Unternehmenskontos gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt.

    Weitere Informationen über den verifizierten Zugang ins Bayernportal finden Sie unter Ausgewählte Hilfethemen – Häufig gestellte Fragen – BayernPortal.

  • Kann ein Antrag auch noch in Papier eingereicht werden?

    Es gibt keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung! Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen. Hierbei sind jedoch nach wie vor die Originalunterschriften auf den Unterlagen notwendig.

    Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform u.U. das Verfahren, da die meisten Anträge (siehe Punkt Wo sind die Anträge ab 01.11.2023 einzureichen?) in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt eingereicht werden müssen.

    Im Landratsamt Rosenheim arbeiten wir auch bei Einreichung in Papierform voll digital und scannen deshalb Ihre Antragsunterlagen vollständig ein. Um uns unsere Arbeit möglichst zu erleichtern, bitten wir Sie bei Einreichung in Papierform Folgendes zu beachten:

    • Bitte reichen Sie die Pläne max. im Format DIN A0 ein.
    • Bitte heften oder klammern Sie die Erstfertigung des Bauantrages (grüne Mappe) bzw. die einzureichenden Unterlagen nicht.
  • Wo sind die Anträge ab 01.11.2023 einzureichen?

    Ab 1.11.2023 wird sich im Landratsamt Rosenheim das Verfahren mit Aufnahme in die DBauV ändern: Beinahe alle Anträge werden dann zuerst im Landratsamt eingereicht.

    Bei digital eingereichten Anträgen geschieht dies automatisch über das Bayernportal, bei Papieranträgen bitten wir Sie, diese im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 55, 83022 Rosenheim abzugeben oder an diese Adresse zu senden.

    Mit Eingang des Bauantrages wird dieser seitens der Bauaufsichtsbehörde auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Eine Weiterleitung des Antrages an die Gemeinden erfolgt erst, wenn die bauplanungsrechtlich relevanten Unterlagen vollständig sind. Die gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorgegebene Frist von 2 Monaten für die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen beginnt erst mit Zugang der digitalen Unterlagen über das Landratsamt zu laufen. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag bleibt – wie bislang bereits auch – im Regelfall eine unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.

    Im Falle der Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie der isolierten Befreiungen/ Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt die Weiterleitung an die Gemeinden seitens der Bauaufsichtsbehörde umgehend und ohne weitere Prüfung, da diese beiden Verfahren originär dem gemeindlichen Zuständigkeitsbereich unterfallen, unabhängig davon, auf welche Weise (digital oder in Papierform) sie durchgeführt werden.

    Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge Sie wo abgeben sollen:

    Bauanträge Zuständigkeiten
  • Kann ich Abstandsflächenübernahmeerklärungen auch digital einreichen?

    Abstandflächenübernahmeerklärungen können zwar nicht über den Antragsassistenten des Ministeriums digital eingereicht werden, dennoch können Sie ab 1.11.2023 ein “elektronisches Abbild” (=Scan) des unterschriebenen Originals bei uns einreichen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.

  • Bisher hat neben dem Entwurfsverfasser auch der Bauherr und die Nachbarn auf den Plänen unterschrieben - wie kann das digital funktionieren?

    Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform bleibt hinsichtlich der Unterzeichnung der Bauvorlagen alles wie bisher. Dagegen ändert sich bei digitaler Einreichung die Unterschriftsregelung grundlegend! Einen digitalen Bauantrag kann nur eine Person digital “unterzeichnen” – das muss nach der DBauV der vorlageberechtigte Entwurfsverfasser sein. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und er erklärt, dass er im Sinne der Bauherren handelt.

    Ein Fachplaner (z.B. Brandschutzplaner) muss die von ihm gefertigten Unterlagen nicht unterzeichnen. Die Unterlagen müssen die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich.

    Die Nachbarunterschriften müssen dennoch eingeholt werden. Im virtuellen Bauantragsformular (Online-Assistenten) muss angegeben werden, welche Unterschriften beim Entwurfsverfasser bzw. Bauherrn vorliegen. Diese Unterschriften benötigt das Landratsamt nicht. Ein Abdruck der Baugenehmigung wird allen Nachbarn, die mit “Unterschrift liegt nicht vor” angegeben wurden, zugestellt.

    Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellen und in Art. 79 BayBO mit Bußgeld bewährt sind. Vor allem aber sollten Sie sich als Bauherr darüber im Klaren sein, dass alle Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde (weil wir davon ausgegangen sind, dass die Unterschrift vorliegt), eine Klagefrist von einem Jahr (i.d.R. ab Baubeginn) anstelle eines Monats haben, der Bescheid damit noch lange nach Baubeginn anfechtbar ist und sehr verzögert unanfechtbar wird.

  • Welche Dateiformate sind zulässig?

    Dateien müssen als Einzeldateien in einem Portable Document Format (PDF) vorliegen. Dateianlagen innerhalb der Dateien sind unzulässig. Die Dateien dürfen keine Sicherheitseinstellungen und keinen Schreibschutz enthalten. Lageplan und Bauzeichnungen müssen neben der numerischen Angabe des Maßstabes auch eine grafische, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftende Maßstabsleiste enthalten, sofern nicht vorhandene Maßketten eine Kalibrierung ermöglichen.

  • Wie kann ich Pläne nachreichen, wenn z.B. das Amt noch weitere Unterlagen von mir benötigt?

    Die Nachreichung von Unterlagen kann über zwei Wege erfolgen:

    1. Sie reichen die Unterlagen über den sogenannten Nachreich-Assistenten ein, die Unterlagen sind damit digital unterzeichnet. Link Möglichkeiten der Nachreichung – Unterlagen zu einem laufenden Verfahren einreichen

    2. Sie reichen die Unterlagen bei uns in Papier (1-fach) ein.

  • Kann ich Unterlagen zu analog (in Papierform) eingereichten Anträgen auch virtuell nachreichen?

    Ja, Sie reichen hierzu die Unterlagen über den sogenannten Nachreich-Assistenten aus dem Bayernportal (mit Authentifizierung über Mein Unternehmenskonto oder der BayernID) ein, die Unterlagen sind damit digital unterzeichnet.

     

    Weitere Informationen wie Sie welche Unterlagen einreichen, finden Sie unter dem Link Möglichkeiten der Nachreichung – Unterlagen zu einem laufenden Verfahren einreichen

  • Wie kann ich den Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis oder weitere Nachweise einreichen?

    Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben. Sind nach § 1 Abs. 3 BauVorlV in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 öffentlich bekannt gemachte Vordrucke zu verwenden, erfolgt die Abgabe als elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals. Im Übrigen müssen Bauvorlagen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.

  • Erfolgt die Zustellung des Bescheides im Falle der digitalen Antragsstellung ebenfalls papierlos?

    Als Bauherr bzw. bevollmächtigter Entwurfsverfasser erhalten Sie einen Online-Zugang zu unserem Bauportal, über das sie sich stets auf dem Laufenden halten können. Den Genehmigungsbescheid können Sie dann dort herunterladen.

    ABER: So wichtige Bescheide wie die Baugenehmigung erhalten Sie auch in Papier, ebenso wie einen Satz der Pläne, selbst, wenn Sie diese nur papierlos eingereicht haben.

  • Entstehen dem Entwurfsverfasser oder Bauherrn zusätzliche Kosten?

    Nein. Die Nutzung des Bayernportals und des Online-Antragstellungs-Portals ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung. Für die Baugenehmigung werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.

  • Wo sind Entwässerungspläne einzureichen und wie sind die Angaben zur gesicherten Erschließung nachzuweisen?

    Grundsätzlich gehört die Planung und Genehmigung (Zustimmung) der Ver- und Entsorgung nichts ins Baugenehmigungsverfahren. Für das Baugenehmigungsverfahren reicht der Nachweis der gesicherten Erschließung.

    Die Entwässerungspläne sind daher bei der örtlichen zuständigen Gemeinde oder beim zuständigen Kommunalunternehmen einzureichen.

    Da allerdings im Rahmen des Bauantrages zusammen mit der Antragstellung der „Nachweis zur gesicherten Erschließung“ zu erbringen ist, sollten Sie um jegliche Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, vor Antragsstellung bei Ihrer Gemeinde mit mindestens folgenden Unterlagen vorsprachig werden:

    • Entwässerungsplan
    • Formblatt Erklärung und Antrag Niederschlagswasserbeseitigung

    Bei Bedarf können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Wenn möglich, wird Ihnen die Gemeinde bei Vorlage der genannten Unterlagen den Nachweis der gesicherten Erschließung vorab bestätigen, damit Sie diesen Nachweis bereits mit Antragsstellung einreichen können.

  • Wir empfehlen Ihnen die Abstimmung der Eingabeplanung mit der örtlich zuständigen Gemeinde, der Stadt oder der Marktgemeinde vor Einreichung.

    Die örtlich zuständige Gemeinde hat weiterhin die Planungshoheit und auch die Baugenehmigung wird weiterhin im Einvernehmen mit der zuständigen Gemeinde erteilt.

  • Abschließender Hinweis zur Aktualität

    Das digitale Baugenehmigungsverfahren wird kontinuierlich an die aktuellsten Gegebenheiten angepasst. Erfolgen beispielsweise seitens des Gesetzgebers Aktualisierungen der zu Grunde liegenden Normen oder kommt es zu innerbehördlichen Umstrukturierungen, werden auch die vorliegenden allgemeinen Informationen einer zeitnahen Überarbeitung unterzogen. Sie bilden insofern kein auf Dauer festgeschriebenes Reglement, sondern sind ebenso einer dauerhaften Weiterentwicklung unterworfen.

Online Auskunft Bauabteilung

Das Landratsamt bietet Ihnen den Service, sich jederzeit online über den aktuellen Stand Ihres Baugenehmigungs- oder Vorbescheidsverfahrens zu informieren.
Mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag übermitteln wir Ihnen das Aktenzeichen und ein Passwort. Damit können Sie sich bei der Online-Auskunft anmelden und erhalten Informationen zu Ihren Vorgangsdaten, den zuständigen Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern, sowie zum Verfahrensstand. Sie können außerdem einsehen, ob aktuell Fachstellen beteiligt sind und nach Erteilung der Baugenehmigung können Sie die Unterlagen sowie genehmigte Eingabepläne digital einsehen und herunterladen.

So kommen Sie zur Online Auskunft:
Rufen Sie die Online-Auskunft über den untenstehenden Link auf.
Geben Sie das Aktenzeichen zu Ihrem Antrag ein (z.B. BG-1000-1, ohne Gemeindename), das Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt wurde).
Das Feld “externes Aktenzeichen” bleibt frei.
Im Feld “Persönliche Kennung/Pin” tragen Sie das Passwort aus der Eingangsbestätigung ein.
Loggen Sie sich ein mit der Enter/Return-Taste oder dem Symbol “Anmelden” links oben in der Maske.
Um sich abzumelden, benutzen Sie bitte das Symbol rechts oben in der Vorgangsdatenmaske.

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Terminreservierung

Asylrecht

  • Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren

    Zur Online-Reservierung
  • Leistungen nach dem AsylbLG

    Zur Online-Reservierung

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

  • Aushändigung von Aufenthaltstitel

    Zur Online-Reservierung
  • Einbürgerungen

    Zur Online-Reservierung
  • Terminreservierung Abgabe einer Verpflichtungserklärung/Einladung

    Zur Online-Reservierung

Bildungskoordination

  • Termine - Weiterbildungsberatung

    Zur Online-Reservierung

Denkmalschutz

  • Terminreservierung - Denkmalschutz

    Zur Online-Reservierung

Gesundheitswesen

  • Terminreservierung - Gesundheitszeugnisse - Belehrungen nach § 43 IFSG

    Bitte hinterlegen Sie bei der Anmledung Ihre gültige Anschrift (Name, Adresse, Geb.Datum, Anmeldetag) für die Zusendung Ihres Gesundheitszeugnis.

    Zur Identifikation loggen sie sich 10 – 20 Minuten vor der Belehrung ein

    Die Teilnehmerzahl ist zunächst begrenzt auf 10 Personen

    Termine: jeden Donnerstag, um 10:00 Uhr

    Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung.

    Ablauf des Online-Verfahrens:
    Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung auf das folgende Konto:

    meine Volksbank Raiffeisenbank eG
    Empfänger: Landratsamt Rosenheim, Staatliches Gesundheitsamt
    IBAN: DE91 7116 0000 0000 0007 44
    BIC: GENODEF1VRR

    Verwendungszweck: Belehrungen § 43 IfSG; Name, Vorname

    Zur Online-Reservierung

Heimaufsicht, Betreuungsstelle

  • Terminreservierung - Betreuungsstelle

    Zur Online-Reservierung
  • Terminreservierung - Heimaufsicht, FQA

    Zur Online-Reservierung

Immobilienmanagement

  • Immobilienmanagement

    Zur Online-Reservierung

Kommunale Angelegenheiten, Wahlen

  • Terminanfrage - Kommunale Angelegenheiten, Wahlen

    Zur Online-Reservierung

Kreisjugendamt

  • Terminanfrage - Kreisjugendamt

    Zur Online-Reservierung

Kreislaufwirtschaft, Abfallberatung

  • Abfallberatung

    Zur Online-Reservierung
  • Containerdienst

    Zur Online-Reservierung

Naturschutz

  • Naturschutz

    Zur Online-Reservierung

Pflegestützpunkt

  • Pflegestützpunkt

    Zur Online-Reservierung

Schulangelegenheiten, Hausmeister, Medienzentrum

  • Medienzentrum

    Zur Online-Reservierung

Schulwesen, ÖPNV

  • Schülerbeförderung, ÖPNV

    Zur Online-Reservierung
  • Ausbildungsförderung (BAföG)

    Zur Online-Reservierung

Sicherheit und Ordnung

  • Jagd- und Fischereirecht

    Zur Online-Reservierung
  • Waffen- und Sprengstoffrecht

    Zur Online-Reservierung

Sozialhilfe, Inkasso

  • Sozialhilfe, Inkasso

    Zur Online-Reservierung

Staatliches Veterinäramt

  • Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung von Tierkörpern, tierische Nebenprodukte und Futtermittel

    Zur Online-Reservierung
  • Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelhygiene

    Zur Online-Reservierung
  • Tierschutz, Prämienrecht/CC und Tierarzneimittel

    Zur Online-Reservierung

Unterbringung von Flüchtlingen

  • Unterbringung von Flüchtlingen

    Zur Online-Reservierung

Verbraucherschutz, Gewerberecht

  • Verbraucherschutz, Gewerberecht

    Zur Online-Reservierung

Verkehrswesen, Führerschein und KFZ-Zulassungsstelle

  • Kennzeichen Reservierung

    Über die Reservierungsmaske können Sie Ihr persönliches Wunschkennzeichen suchen und online reservieren. Die Reservierung von Wunschkennzeichen für Wechselkennzeichen ist im Internet nicht möglich.

    • Die Zulassungsbehörden in Bayern teilen seit dem 08.04.2011 neue Kraftradkennzeichen für Motorräder und Leichtkrafträder zu.
    • Die zweizeiligen Kennzeichen haben ein Mindestmaß von 180 mm Breite und ein Größtmaß von  220 mm Breite und 200 mm Höhe und können mit zwei Buchstaben und zwei Zahlen oder einem Buchstaben und drei Zahlen ebenso wie alle anderen Kennzeichen reserviert werden. Hiermit erhofft man sich, dass der Wunsch nach kleineren Kennzeichen für Motorradfahrer erfüllt werden kann. Für andere Fahrzeugarten ist die Zuteilung dieser Kennzeichengröße nicht möglich.
    • Eine Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des zukünftigen Fahrzeughalters möglich.
    • Die Reservierung ist unverbindlich und wird 60 Tage aufrechterhalten, danach erlischt sie automatisch.
    • Wir empfehlen Ihnen, für Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen), elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) und Saisonkennzeichen aus Platzgründen nur Kombinationen mit 1 Buchstaben und 3 Zahlen bzw. 2 Buchstaben und 2 Zahlen zu reservieren.
    • Sollten Sie die gewünschte Kombination hier nicht finden, bitten wir von telefonischen Anfragen an die Zulassungsbehörde abzusehen, da der gesamte Kennzeichenpool im Internet zur Verfügung steht.
    • Umlaute sowie Kombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS sind nicht erlaubt.
    • Wir weisen Sie darauf hin, dass auf die Reservierung kein Rechtsanspruch besteht und keine Ansprüche gegen den Landkreis Rosenheim abgeleitet werden können.
    • Insbesondere leisten wir keine Kostenerstattung für bereits vorher geprägte Kennzeichen die dann bei der Zulassung des Fahrzeugs nicht verwendet werden können.
    • Für die Reservierung des Kennzeichens ist im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs eine zusätzliche Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in Höhe von € 12,80 zu erheben.
    • Drucken Sie bitte die Bestätigung der Kennzeichenreservierung aus und legen Sie uns diese bei der Zulassung des Fahrzeugs vor.

    Durch Klicken auf das Startsymbol oder den unten stehenden Link, akzeptiere ich die genannten Bedingungen.

    Wir wünschen Ihnen, dass Sie das von Ihnen gewünschte Kennzeichen in unserem  Auswahlangebot finden und freuen uns auf Ihren Besuch in den Zulassungsstellen des Landkreises Rosenheim in Rosenheim und Wasserburg.

    Zur Online-Reservierung
  • KFZ-Zulassungsstelle Wasserburg

    Kfz-Zulassungsstelle Wasserburg

    Staudhamer Feld 7a
    83512 Wasserburg

    Tel.: 08071 9227-0
    Fax: 08071 9227-18

    Öffnungszeiten:

    Montag und Freitag:
    08:15 Uhr – 12:00 Uhr

    Dienstag und Mittwoch:
    08:15 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

    Donnerstag:
    08:15 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

    Zur Online-Reservierung
  • Verkehrszentrum Rosenheim

    Aufgrund eines technischen Defekts am Aufzug ist bis auf Weiteres das Verkehrszentrum nicht barrierefrei zugängig. 

    Verkehrszentrum Rosenheim
    Führerscheinstelle und KFZ-Zulassungsstelle

    Äußere Oberaustraße 4 im Rosenheimer Aicherpark
    83026 Rosenheim

    Tel.: 08031 392-5353
    Fax: 08031 392-9082

    Öffnungszeiten:

    Montag und Mittwoch:
    07:30 Uhr – 13:00 Uhr

    Dienstag:
    07:30 Uhr – 13:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

    Donnerstag:
    07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

    Freitag:
    07:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Zur Online-Reservierung

Wasserrecht, Wasserwirtschaft

  • Wasserrecht und Wasserwirtschaft

    Zur Online-Reservierung

Wohnberatung

  • Wohnberatung

    Zur Online-Reservierung

Wohngeld, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungswesen

  • Sozialer Wohnungsbau

    Zur Online-Reservierung
  • Wohngeld

    Zur Online-Reservierung
  • Wohnraumförderung

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Online Anträge

Hier finden Sie alle Online-Anträge des Landratsamt Rosenheim.

Sämtliche Anträge und Formulare werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Anträge sind urheberrechtlich geschützt bzw. für das Landratsamt Rosenheim lizenziert und dürfen daher nur nach Rücksprache oder Genehmigung weitergegeben werden.

Je nach Online-Formular werden unterschiedliche Anmeldeoptionen zur Verfügung gestellt.

Wenn bei einem Online-Formular keine besondere Authentifizierung vorgeschrieben ist, können Sie das Formular ohne Login ausfüllen und absenden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich mit der BayernID am Formular anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass Ihre im Bürgerkonto hinterlegten persönlichen Daten automatisch im Formular eingetragen werden.

Es gibt Online-Formulare, bei welchen eine Schriftform vorgegeben ist. Hier ist eine Anmeldung mit der BayernID vorausgesetzt. Als Authentifizierungsmöglichkeit stehen Ihnen die Online-Ausweisfunktion, das authega-Zertifikat oder ELSTER zur Verfügung. Diese Anmeldevarianten sind schriftformersetzend.

Für das Einrichten einer BayernID besuchen Sie bitte die Webseite des BayernPortals.

Plakette Digitales Amt

Hier finden Sie Ihre Online-Anträge:

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Online-Anträge nach Fachbereich:

  • Ausländer-, Pass- und Meldewesen

    Online-Anträge - Ausländer-, Pass- und Meldewesen

  • Bauen

    Online-Anträge - Bauen

  • Ehrenamtskarte

    Online-Anträge - Ehrenamtskarte

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    TitelBeschreibunggeändert amAktion
    Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte Online-Antrag11.07.2022 öffnen
    Sammelantrag Bayerische Ehrenamtskarte Online-Antrag11.07.2022 öffnen

  • Kreisjugendamt

    Online-Anträge - Kreisjugendamt

  • Umwelt

    Online-Anträge - Umwelt

  • Schülerbeförderung

    Online-Anträge - Schülerbeförderung

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    TitelDateigrößegeändert amAktion
    Beschwerde 71.30 KB02.02.2024 öffnen
    Fahrkartenverlustmeldung 65.69 KB02.02.2024 öffnen

  • Sicherheit und Ordnung

    Online-Anträge - Sicherheit und Ordnung

  • Soziales

    Online-Anträge - Soziales

  • Staatliches Gesundheitsamt

    Online-Anträge - Soziales

  • Verbraucherschutz, Veterinärwesen

    Online-Anträge - Verbraucherschutz, Veterinärwesen

  • Verkehrswesen

    Online-Anträge - Führerschein, KFZ-Zulassung

    Im Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit verschiedene Anträge zum Thema Führerschein und Zulassung online zu stellen.

    Sie können dafür im Bürgerservice-Portal ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.

    Falls Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich ist, werden Sie hierrüber informiert.

    Online-Anträge – Führerschein, KFZ-Zulassung