Politik & Verwaltung

Es braucht viele fleißige Hände und engagierte kreative Köpfe sowohl in der Verwaltung des Landratsamtes als auch im Kreistag, um den Landkreis für seine Bürgerinnen und Bürger lebenswert zu gestalten. Es gilt Ideen zu entwickeln, Interessen auszugleichen, Partner zusammenzuführen oder Wege zu erschließen.

Die Themen, mit denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kreisbehörde täglich auseinandersetzen, können das gesamte Leben eines Menschen umfassen, von der Schwangerschaftsberatung bis hin zur Übernahme der Bestattungskosten.

Politik und Verwaltung - Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim
  • Beauftragte und ReferateBeauftragte und Referate Eingang Landratsamt mit Beet
  • Kommunales und WahlenKommunales Wahlen - Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim
  • KreisorganeKreisorgane, Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim
  • Wappen und LogoWappen & Logo Landkreis Rosenheim, Bildrechte: Landratsamt Rosenheim

Allgemeine Informationen

Die Palette der Aufgaben eines Landratsamtes ist mehr als vielfältig. Das zeigt die Rubrik „Verwaltung“ auf dieser Homepage. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den diversen Fachbereichen stehen den Bürgerinnen und Bürgern Beauftragte, Planer und Referenten als Ansprechpartner zur Verfügung.

Fachleute für Referate

Bildungskoordination

  • Allgemeines zur Bildungskoordination

    Bildungskoordination 

    Jedes Kind in Stadt und Landkreis Rosenheim soll seine Talente voll ausschöpfen und den Beruf ergreifen, den es sich wünscht. Und auch Erwachsene sollen im Leben jede Chance erhalten, sich entsprechend ihrer Begabungen schulisch und außerschulisch weiterzubilden. Ein wichtiger Schritt dazu ist die Zertifizierung von Stadt und Landkreis Rosenheim zur „Bildungsregion“ und „Digitalen Bildungsregion“. Ein Prozess, den wir mit Blick auf eine immer komplexer werdende Zukunft vorantreiben. Dadurch wird die Teilhabemöglichkeit an unseren vielfältigen Bildungsangeboten in der Region für alle Menschen weiter verbessert und optimiert.

    Wir haben den Anspruch, dass kein Talent verloren gehen darf. Dies schaffen wir, indem die verschiedensten Akteure, wie Schulen, Kommunen, Jugendhilfe, Arbeitsverwaltung, Wirtschaft, Hochschule und auch außerschulische Organisationen zusammenarbeiten. Sie bringen die wertvollen Erfahrungen mit, die unser Bildungsangebot in Stadt und Landkreis noch besser werden lassen.

    Alle Informationen zur Digitalen Bildungsregion finden Sie unter www.bildungsregion-rosenheim.de

    Wenn Sie die „(Digitale-) Bildungsregion mitgestalten möchten, dann melden Sie sich bei:

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Katrin Röber
    Tel. +49 8031 392-2005
    Fax +49 8031 392-92005
    Zimmer-Nr. 01.226

Beauftragte für Menschen mit Behinderung

  • Beauftragte für Menschen mit Behinderung

    Der Landkreis hat zur Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen zwei ehrenamtliche Beauftragte bestellt. Sie stehen dem Landkreis und den Gemeinden beratend zur Seite. Zudem sind sie wichtige Ansprechpartner für die kommunalen Beauftragten, Verbände sowie Vereine und Initiativen vor Ort.
    Für den Landkreis Rosenheim wurden zum 01.01.2015 Frau Christiane Grotz und Irene Oberst als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt.

    Für Sie zuständig:

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

    placeholder - Politik & Verwaltung
    Christiane Grotz
    Tel. +49 8062 63 40
    Mobil +49 176 22327356
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    Irene Oberst
    Tel. +49 8061 43 81
    Mobil +49 179 1378831

    Zudem gibt es in jeder Gemeinde Beauftragte für Menschen mit Behinderung oder für Inklusion. Die jeweiligen Ansprechpartner erfahren Sie im Rathaus Ihrer Gemeinde.

Datenschutzbeauftragter

  • Gesetzliche Grundlagen

    Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (z.B. das Landratsamt), haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz – BayDSG).

    Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Verwaltung hinzuwirken

  • Aufgaben

    • Vor dem Einsatz automatisierter Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Beschäftigten verarbeitet werden sollen, hat er zu überprüfen, ob dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (datenschutzrechtliches Freigabeverfahren nach Art. 26 BayDSG).
    • Er führt ein Verzeichnis aller im Landratsamt eingesetzten automatisierten Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Beschäftigen verarbeitet werden (Verfahrensverzeichnis nach Art. 27 BayDSG). In dieses Verzeichnis kann jeder Einsicht nehmen.
    • Er berät die Beschäftigten des Landratsamtes in Fragen des Datenschutzes (Art. 25 Abs. 3 Satz 6 BayDSG).

    Der Datenschutzbeauftragte ist auch Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern.

  • Datenschutz im Landratsamt

    Vertrauliche Behandlung von Daten

    Das Landratsamt Rosenheim respektiert die Privatsphäre ihrer Nutzer. Sie behandelt persönliche Daten von Nutzern vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch die Datenschutzgesetze erlaubt ist oder der Nutzer hierin einwilligt. Das Landratsamt Rosenheim weist darauf hin, dass persönliche Daten seiner Nutzer elektronisch verarbeitet werden.

    Weiterverwendung

    Das Landratsamt Rosenheim ist berechtigt, anonymisierte Nutzerinformationen Dritten für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten dürfen vom Landratsamt Rosenheim ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennungen sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden.

    Für Sie zuständig:

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    Markus Schwarzenböck
    Tel. +49 8031 392-1259
    Fax +49 8031 392-91259

Ehrenamtskoordination, Ehrenamt und Freiwilligendienst in Rosenheim

  • Allgemeine Informationen zur Ehrenamtskoordination im Landkreis Rosenheim

    Die Landkreis-Ehrenamtskoordination wurde ins Leben gerufen, um das Ehrenamt im Landkreis Rosenheim stärker und zielgerichteter unterstützen zu können. Sie dient als Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen, Organisationen, Initiativen, Verbände, ehrenamtliche Beauftragte des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden, interessierte Unternehmen, die Landkreisverwaltung selbst und die Gemeindeverwaltungen.

    Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist eine wichtige Aufgabe, um kommunale Entwicklungsprozesse hinsichtlich des demografischen Wandels und veränderter Familienstrukturen, der Generationengerechtigkeit sowie im Bereich der Teilhabe und Integration zu gestalten und begleiten.

    Die Stabstelle Landkreis-Ehrenamtskoordination ist direkt der „Abteilung für Jugend, Familie, Soziales und Kommunales“ zugeordnet.

    Informationen zur Ehrenamtskarte finden Sie hier: Aktuelles – Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de)

    Die Ehrenamtskoordination wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des Modellprojektes „Zentrum für lokales Freiwilligenmanagement im Landkreis Rosenheim“ gefördert.

    Logo Bayerisches Staatsministerium Familie Arbeit Soziales

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

    Ehrenamtskoordination
    Giulia Giardina
    Tel. +49 8031 392-2006
    Fax +49 8031 392-92006
    Zimmer-Nr. 01.007
    Erreichbarkeit: Termin nach Vereinbarung
  • Aufgaben der Ehrenamtskoordination Rosenheim

    Die Landkreis-Ehrenamtskoordination umfasst die Aufgabenschwerpunkte:

    • Information, Engagementberatung und Vermittlung von Freiwilligen,
    • Beratung und Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, Initiativen und Projekten bei der Suche nach Ehrenamtlichen,
    • Fortbildung und Weiterbildung rund um das Thema Ehrenamt,
    • Netzwerkarbeit, Erfahrungsaustausch,
    • Bedarfsorientierte lokale Förderung, Entwicklung und Durchführung von Projekten und Ideen,
    • Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Anerkennungskultur,
    • Lobbyarbeit für bürgerschaftliches Engagement, Öffentlichkeitsarbeit,
    • Engagementberatung für Unternehmen.
  • Wichtige Infos

    Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für bis zu zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr. Nähere Informationen (Infoblatt und FAQ) dazu finden Sie auf der Homepage des StMAS unter: https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/pauschalvertrag-gema/index.php

     


     

    Ab sofort können alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis Rosenheim, die eine Vereinspauschale erhalten, zusätzlich einen Energiepreiszuschuss für die erhöhten Energieausgaben im Jahr 2023 beantragen. Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/politik-verwaltung/#kommunales-wahlen-energiepreiszuschuss-fuer-sport-und-schuetzenvereine

     


     

    Wichtige Informationen zur Energiepreispauschale finden Sie unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/energiepreispauschale/#toggle-id-1

  • DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

    Mikroförderprogramm EHRENAMT GEWINNEN. ENGAGEMENT BINDEN. ZIVILGESELLSCHAFT STÄRKEN.
    DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

    Ihre Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Sie haben eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für Ihre Initiative zu gewinnen? Sie wollen endlich diese Fortbildung machen und Ihre Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu brauchen Sie nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?
    Wir wissen: Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE Sie dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
    Weitere Informationen zu den Bewerbungskriterien finden Sie direkt auf der Homepage der DSEE: Mikroförderprogramm – Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de)

  • Infomaterial für Vereine und Engagierte

    Hier finden Sie interessante und wichtige Informationen für Vereine und Engergierte.

    Downloads:

  • Ehrenamtsbörse im Mangfalltal

    Ehrenamtsbörse im Mangfalltal

    Nachwuchs sichern im Ehrenamt – und nachhaltig das soziale Miteinander stärken. Die Ehrenamtsbörse ist eine Plattform des Vereins Soziales Netzwerk Feldkirchen-Westerham e.V., auf der alle Vereinen und Institutionen im Mangfalltal ehrenamtlichen Angebote vorstellen und an Interessierte vermitteln können. Jeder Verein oder Institution der Region kann sich unter www.ehrenamt[1]mangfalltal.de kostenfrei registrieren und eigene freie Ehrenamtsstellen einstellen.  Interessierte können nach freien Ehrenämtern suchen und direkt Kontakt aufnehmen. Zusätzlich bietet die Webseite auch weitere Informationen rund um das Thema „Ehrenamt“. Schirmherrin ist Ilse Aigner, Stimmkreisabgeordnete und Landtagspräsidentin.

     

    Weitere Informationen finden Sie unter: Home – Ehrenamtsbörse Mangfalltal (ehrenamt-mangfalltal.de)

    Ehrenamtsbörse Mangfalltal
  • Rückblick auf bisher Geleistetes / Erreichtes

    Netzwerk, Beratung und Information – die Ehrenamtskoordination entwickelt regelmäßig Angebote, um Ehrenamtliche in Vereinen, Organisationen oder Institutionen bei ihrer Arbeit im Landkreis Rosenheim bestmöglich zu unterstützen.

    Für Sie zuständig:

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

    Ehrenamtskoordination
    Giulia Giardina
    Tel. +49 8031 392-2006
    Fax +49 8031 392-92006
    Zimmer-Nr. 01.007
    Erreichbarkeit: Termin nach Vereinbarung

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Gleichstellungsbeauftragte

  • Allgemeines zu den Gleichstellungsbeauftragten

    „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und gleichlautend Art. 118 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung.

    Für den öffentlichen Dienst in Bayern wurden 1996 die Gleichstellungsbeauftragten damit betraut, in ihren jeweiligen Dienststellen die Verwirklichung der Gleichstellung zu fördern. So wirken sie z.B. bei der Aufstellung der Gleichstellungskonzepte mit und unterstützen deren Umsetzung. Sie beraten zu Gleichstellungsfragen und unterstützen die Beschäftigten der Dienststelle auch in Einzelfällen. Zusätzlich soll auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessert werden.

    Weitere Informationen unter:
    www.stmas.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
    www.gleichstellung-bayern.de (Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen)
    www.frauenbauftragte.org (Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen)
    www.hilfetelefon.de (Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen)
    www.antidiskriminierungsstelle.de (Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
    www.bmfsfj.de (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Luise Bauer
    Tel. +49 8031 392-1063
    Zimmer-Nr. 02.506
  • Gesetzliche Grundlagen

    Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 118 Abs. 2 Bayerische Verfassung stellen fest, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat verpflichtet ist, aktiv auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

    Um entsprechend die Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern, hat der Bayerische Landtag 1996 das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) beschlossen. Ziele nach diesem Gesetz sind insbesondere die Sicherung der Chancengleichheit, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die gleichberechtigte Teilhabe in Gremien, jeweils von Frauen und Männern.

    Ergänzend trat im Jahr 2006 auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Darin wird als Ziel unter anderem festgelegt, dass Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts verhindert oder beseitigt werden sollen.

  • Aufgaben

    Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, den Vollzug des Bay. Gleichstellungsgesetzes zu fördern und zu überwachen. Dazu gehört auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten der Dienststelle in Einzelfällen. Die Gleichstellungsbeauftragten sind in ihrer Tätigkeit weisungsfrei.

    Um das Ziel der Gleichstellung zu verwirklichen, verpflichtet das BayGlG alle Dienststellen des Freistaates Bayern, ein Gleichstellungskonzept zu erstellen und regelmäßig alle fünf Jahre fortzuschreiben. Darin werden die Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten beschriebenen, die vorhandenen Unterschiede dargestellt und Maßnahmen zur Verbesserung festgelegt.

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    TitelBeschreibungDateigrößeDatumAktion
    Gleichstellungskonzept 2022 709.13 KB21.03.2023 DownloadVorschau

  • Häusliche Gewalt

    “Häusliche Gewalt ist jede Verletzung der körperlichen und psychischen Integrität unter Mitgliedern einer häuslichen Gemeinschaft und innerhalb des sozialen Nahraums”

    Seit Mai 2000 gibt es in Rosenheim den „Runden Tisch Häusliche Gewalt“. Darin arbeiten die Gleichstellungsstellen von Stadt und Landkreis Rosenheim, Vertreterinnen und Vertreter aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, des Frauenhauses, des Frauen- und Mädchennotrufs, der Fachstelle Häusliche Gewalt Diakonisches Werk, von Stadt- und Kreisjugendamt, Ehe- und Familienberatung u.a. institutionsübergeifend zusammen.

    Ziel des Arbeitskreises ist, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachleuten weiter zu vernetzen, über Formen der häuslichen Gewalt aufzuklären und Fachkräfte sowie die interessierte Öffentlichkeit zu informieren.

    Downloads:

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    TitelBeschreibungDateigrößeDatumAktion
    Faltblatt Schutz gegen haeusliche Gewalt 74.67 KB08.10.2019 DownloadVorschau

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes Verhalten, das

    • sexuell bestimmt oder geschlechtsbezogen ist,
    • unerwünscht ist und
    • in der Würde verletzt.

    Sie kann in Form von Bemerkungen oder Kommentaren, Anstarren, unerwünschter Kontaktaufnahme oder Berührung bis hin zu körperlicher Gewalt geschehen.

    Egal in welcher Form sie erfolgt: sie ist unzulässig und muss nicht hingenommen werden!

    Hilfe gibt es entweder betriebsintern bei den Vorgesetzten oder der Personalstelle, oder extern bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder dem Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.

  • Mitgliedschaften

    Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied in verschiedenen Gremien und Organisationen. So gehört sie kraft Gesetzes als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss an (Art. 19 Abs. 1 Nr. 6 Bayerisches Ausführungsgesetz zu den Sozialgesetzen).

    Daneben ist sie Mitglied beim Runden Tisch „Häusliche Gewalt“ und bei der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten (LAG).

  • Veranstaltungen

    Am 8. März wird weltweit der Internationale Frauentag gefeiert. Seit 1977 ist dieser Tag auch ein offizieller UN-Feiertag. Rund um den Internationalen Frauentag gibt es in Rosenheim jedes Jahr ein umfangreiches Rahmenprogramm

Heimatpflege

  • Kreisheimatpflege

    Die Aufgaben der Heimatpflege sind auf Erhaltung und auf Gestaltung gerichtet. In der Vergangenheit geschaffene Werte sollen bewahrt und gepflegt werden, Neues soll sich in das Vorhandene einfügen. Den vielfältigen Aufgaben der Heimatpflege widmen sich im Landkreis amtlich bestellte, ehrenamtlich tätige Heimatpfleger.

    Der Aufgabenbereich des Kreisheimatpflegers umfasst insbesondere:

    • Pflege von Brauchtum, Trachten, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz und Mundart
    • Betreuung von Heimatmuseen und privaten Sammlungen
    • Erziehung zum Heimatgedanken (z. B. durch Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, heimatgeschichtliche und heimatkundliche Veröffentlichungen)
    • Zusammenarbeit mit den hauptamtlich tätigen Bezirksheimatpflegern
    • Zusammenwirken mit anderen von der Heimatpflege tangierten Stellen, wie z. B. kirchlichen Stellen, Archivpflegern, wissenschaftlichen Institutionen, staatlichen Museen und Sammlungen, Fachkräften des Naturschutzes, regionalen Heimatverbände, Schulen, etc.

    Im Landkreis Rosenheim sind mehrere Heimatpfleger bestellt, damit alle Aufgabengebiete gleichmäßig betreut werden können. Die Zuständigkeitsbereiche wurden nach geographischen Gesichtspunkten abgegrenzt.

    Ansprechpartner:

    Kreisheimatpfleger Karl J. Aß
    Weißgerberweg 2
    83209 Prien a. Chiemsee
    Telefon: 0173 5959 354
    E-Mail: kunstsammlung@prien.de

    Zuständig für: Aschau i. Ch., Chiemsee, Kiefersfelden, Riedering, Bad Endorf, Eggstätt, Neubeuern, Rimsting, Bernau a. Ch., Flintsbach a. Inn, Nußdorf a. Inn, Rohrdorf, Brannenburg, Frasdorf, Oberaudorf, Samerberg, Breitbrunn a. Ch., Gstadt a. Ch., Prien a. Ch.


    Kreisheimatpfleger Hans Michael Stratbücker
    Am Hofberg 8
    83043 Bad Aibling
    Telefon: 08061 4614
    E-Mail: stratbuecker@yahoo.de

    Zuständig für: Bad Aibling, Bruckmühl, Großkarolinenfeld, Raubling, Bad Feilnbach, Feldkirchen-Westerham, Kolbermoor, Tuntenhausen


    Frau Dr. Evelyn Pechinger-Theuerkauf

    Mail: evelyn.pechinger-theuerkauf@heimatpfleger.bayern

    Zuständig für: den nordöstlichen Bereich

  • Baudenkmalpflege

    Der Aufgabenbereich des Kreisheimatpflegers umfasst insbesondere:

    • Beratung und Unterstützung der Denkmalschutzbehörden und des Landesamts für Denkmalpflege in denkmalschutzrechtlichen Fragen
    • Beteiligung im Planungs- und Bauwesen

     

    Ansprechpartner:

    Baudenkmalpflege für den gesamten Landkreis Rosenheim
    Kreisheimatpfleger Daniel Hoheneder
    St. Margarethen 10
    83098 Brannenburg
    Telefon: 0179 5496 735

  • Kreismusikpflege

    Der ehrenamtliche Kreismusikpfleger kümmert sich in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturreferat des Landratsamtes Rosenheim um die Bereiche alpenländische, weltliche und sakrale Volksmusik im Landkreis Rosenheim. Unter anderem sollen regionale Sammlungen erhoben und archiviert und gegebenenfalls Noten und weitere Drucksachen herausgegeben werden.

    Zudem ist ein wichtiger Bereich die Förderung des natürlichen und sozialen Singens in Gemeinschaft für alle Altersschichten ohne Leistungsdruck.

     

    Ansprechpartner:

    Kreismusikpfleger Ernst Schusser

    Friedrich-Jahn-Straße 3

    83052 Bruckmühl

    Telefon: +49 (0) 172 85 16 444 (nur Anrufspeicher)

    Fax: +49 (0) 8062 77 67 505

    E-Mail: ernst.schusse@heimatpfleger.bayern

Seniorenbeauftragte

  • Beauftragte/r des Landkreises Rosenheim für die Belange älterer Menschen

    Vom Kreistag wird zur Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Altenhilfe ein/e Beauftragter bestellt, der/die dem Landrat beratend zur Seite steht und Anlaufstelle für die Seniorenbeauftragten der Gemeinden ist.
    Der/Die Beauftragte ist maßgeblich an der Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises beteiligt.
    Für den Landkreis Rosenheim wurde zum 01.10.2020 Herr Thomas Waldvogel als Beauftragter für die Belange älterer Menschen bestellt.

    Für Sie zuständig:

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    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Thomas Waldvogel
    Tel. +49 8039 90 23 45
    Mobil +49 152 26045719

    Downloads:

  • Beauftragte der Städte, Märkte und Gemeinden

    Zudem gibt es in jeder Gemeinde Beauftragte für Seniorinnen und Senioren. Die jeweiligen Ansprechpartner erfahren Sie im Rathaus Ihrer Gemeinde.

Kulturreferat

  • Allgemeines zum Kulturreferat

    Als einer der wenigen Landkreise in Deutschland unterhält der Landkreis Rosenheim ein eigenes Kulturreferat. So vielfältig und reichhaltig das Kulturleben im Landkreis ist, so umfassend ist das Aufgabenspektrum des Kulturreferats.

    Zunächst ist es Ansprechpartner des Landrates bei allen kulturspezifischen Fragestellungen. Es berät den Kreiskulturausschuss und den Kreistag bei der jährlichen Vergabe der Landkreis-Kulturpreise, juriert die eingereichten Arbeiten des regionalen Schülerwettbewerbs und entwirft Laudationes und Grußworte. Im Bereich Bildende Kunst gehört die Betreuung des umfangreichen Kunstbesitzes des Landkreises und der Umwelt-, Kultur- und Sozialstiftung zu den zentralen Aufgaben.

    Das Kulturrefert ist Partner zahlreicher Kulturveranstalter im Landkreis – vom regionalen Nachwuchs-Bandwettbewerb bis zu den überregional renommierten Festivals – und bietet seine Beratung und Begleitung an, wenn es darum geht, neue kulturelle Projekte auf den Weg zu bringen. Koordinierende Aufgaben und eine enge Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Chiemsee-Alpenland, dem Kulturamt der Stadt Rosenheim und den Landkreis-Gemeinden ergänzen das Spektrum. Willkommen sind jederzeit auch private Kulturanfragen.

    Der dem Kulturreferat assoziierte „Kulturverein im Landkreis Rosenheim e.V.“ bestückt die Internetseite www.lkr-kultur.de mit Hinweisen auf aktuelle Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen sowie regionale Feste und Flohmärkte. Sechsmal jährlich erscheint in gedruckter Form der „Kulturkalender im Chiemsee-Alpenland“ und einmal jährlich ein Kulturmagazin mit den kulturellen Höhepunkten des Jahres in der Region.

    Nicht zuletzt veranstaltet der „Kulturverein“ Konzerte und Kunstausstellungen im landkreiseigenen Schloss Hartmannsberg bei Hemhof/Bad Endorf und konzipiert und organisiert – zusammen mit den jeweiligen Kommunalverwaltungen – die Kammermusikreihe „Klassik! Bad Aibling“ und das alljährliche Wasserburger Neujahrskonzert.

    Für Sie zuständig:

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    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Anke Hellmann
    Tel. +49 8031 392-1039
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    Zimmer-Nr. 02.403

Sozialplanung

  • Allgemeines zur Sozialplanung

    Die Sozialplanung hat die Gestaltung der sozialen Lebensbedingungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zum Ziel. Sie ermittelt und beschreibt Bedarfe und Lebenslagen und entwickelt Strategien für zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen.

    Die Sozialplanung umfasst die Aufgabenschwerpunkte:

    • Seniorenhilfe und Seniorenpolitik (Seniorenpolitisches Gesamtkonzept)
    • Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen
    • Jugendhilfeplanung

    Die Planungsbereiche werden auf der strategischen Ebene durch Steuerungsgruppen begleitet.

    Die Stabstelle Sozialplanung ist direkt der „Abteilung für Jugend, Familie, Soziales und Kommunales“ zugeordnet.

    Für Sie zuständig:

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  • Bevölkerungsprognose

    Der demografische Wandel ist eine der zentralen Herausforderungen und nimmt auf nahezu alle Lebensbereiche Einfluss.

    Die Bevölkerungsprognose bildet die zentrale Grundlage zur Analyse der demografischen Entwicklung des Gesamtlandkreises und seiner Gemeinden. Mit der vorliegenden Bevölkerungsprognose werden Daten und Fakten zur Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Rosenheim vorausschauend bis zum Jahr 2040 zur Verfügung gestellt. Besonders berücksichtigt werden die jugend- und altenhilferelevanten Altersgruppen.
    Der Kreistag hat die Bevölkerungsprognose für den Landkreis Rosenheim in seiner Sitzung am 27.04.2022 zu Kenntnis genommen.

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Allgemeine Informationen

Trotz ihren Selbstverwaltungsrechts sind die Gemeinden Teil der staatlichen Ordnung und an Recht und Gesetz gebunden. Der Staat ist deshalb berechtigt und verpflichtet sicherzustellen, dass die Gemeinden die gesetzlichen Vorschriften einhalten und ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Diese Aufgabe übernimmt stellvertretend das Sachgebiet „Kommunale Angelegenheiten, Wahlen“ im Landratsamt.

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Wahlkabinen, Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim

Apostille und Legalisation (Beglaubigung von Dokumenten)

  • Allgemeines zu beglaubigten Dokumenten

    Verschiedene Staaten, insbesondere Nicht-EU-Staaten, machen die Anerkennung deutscher Urkunden von einer Apostille oder Legalisation abhängig.

    Urkunden der Standesämter und Meldebescheinigungen der Gemeinden des Landkreises Rosenheim sind hierfür von uns zu bestätigen.

    Im Anschluss sind Sie der Regierung von Oberbayern, bevorzugt auf den Postweg, vorzulegen (https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/sicherheit/apostille).

    Im Legalisationsverfahren ist danach die Urkunde der zuständigen konsularischen Vertretung des Verwendungslandes vorzulegen.

    Hinweis: Die amtliche Beglaubigung behördlicher Schriftstücke oder von Schriftstücken zur Vorlage bei einer Behörde erfolgt insbesondere durch die Wohnortgemeinden.

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Gemeindliche Abgaben

  • Beiträge

    Die Gemeinden und Zweckverbände erheben Beiträge für die Finanzierung ihrer Aufgaben nach dem Kommunalabgabengesetz (Herstellungsbeitrag für Kanal und Wasserversorgung, Fremdenverkehrsbeitrag, Kurbeitrag) oder nach dem Baugesetzbuch (Erschließungsbeitrag).

    Die Beiträge werden unabhängig von der tatsächlichen Benutzung für den Vorteil erhoben, den die Betroffenen aus dem Vorhandensein der entsprechenden gemeindlichen Einrichtungen haben.

    Näheres zur Beitragserhebung ergibt sich aus der jeweiligen Beitragssatzung der Gemeinde oder des Zweckverbandes.

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  • Gebühren

    Die Gemeinden und Zweckverbände erheben Gebühren für die Benutzung ihrer Einrichtungen (z. B. Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen, Friedhofsgebühren) nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes.

    Die Gebührenhöhe wird nach dem Umfang der Benutzung erhoben, z. B. nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch.

    Näheres zur Gebührenerhebung ergibt sich aus der jeweiligen Gebührensatzung der Gemeinde oder des Zweckverbandes.

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  • Kostenersatz

    Die Gemeinden erheben Kosten nach den Regelungen des Kostengesetzes und der gemeindlichen Kostensatzung. Zusätzlich verlangen sie Kosten für die Inanspruchnahme besonderer Leistungen, z. B. für bestimmte Feuerwehreinsätze.

    Darüber hinaus wird in der Regel Kostenersatz für die Erstellung der Grundstücksanschlüsse erhoben.

    Näheres zur Kostenerhebung ergibt sich aus den jeweiligen gemeindlichen Satzungen.

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  • Steuern

    Gemeindliche Steuern sind die Grund- und Gewerbesteuer. Dazu liefern die Finanzämter den Gemeinden die jeweiligen Berechnungsgrundlagen (sogenannte Steuermessbescheide). Die Steuern werden dann entsprechend dem in der jeweiligen Gemeinde geltenden Hebesatz festgesetzt.

    Einige Gemeinden erheben auch eine Zweitwohnungssteuer oder eine Hundesteuer. Das Nähere ergibt sich aus der entsprechenden Zweitwohnungssteuersatzung bzw. Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.

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  • Widerspruchsverfahren

    Gegen Bescheide, mit denen die Gemeinden Beiträge, Gebühren, Steuern oder Kostenersatz erheben, kann entweder Widerspruch eingelegt oder sofort Klage erhoben werden. Näheres ergibt sich aus den in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrungen. Der Widerspruch ist bei der Ausgangsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, einzulegen (Gemeinde, Zweckverband). Die Widerspruchsbescheide erlässt das Landratsamt.

    Das Widerspruchsverfahren ist kostenpflichtig. Wer die Kosten zu tragen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Die Kostenhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.

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Kommunalaufsicht

  • Ehrungen in der kommunalen Selbstverwaltung

    Es gibt in Bayern zahlreiche Menschen, die ehrenamtlich in den verschiedensten Bereichen Herausragendes leisten. Sie setzten damit ein Zeichen und sind Vorbilder. Für ihr Engagement verdienen diese Persönlichkeiten Dank und Anerkennung. Orden, Ehrenzeichen und andere Auszeichnungen sind ein sichtbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung, die im Namen des Volkes verliehen werden.

    Unter anderem werden Personen, die sich im besonderen Maße um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, durch eine Medaille in Gold, Silber oder Bronze durch das Innenministerium geehrt.

    Weitere Informationen finden sich im Internetangebot der Bayerischen Staatsregierung unter: Orden und Ehrenzeichen – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

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  • Gemeindegrenzen

    Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden oder Straßenbaumaßnahmen können eine Änderung der Gemeindegrenzen erforderlich machen.

    Das Landratsamt ist für Gemeindegrenzänderungen von unbewohnten bzw. mit bis zu 50 Einwohnern bewohnten Gemeindegebieten zuständig.

    Die Änderung der Gemeindegrenzen erfolgt durch Rechtsverordnung.

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  • Gemeindenamen

    Die Gemeinden haben ein Recht auf ihren geschichtlichen Namen.

    Aus wichtigen, in der Allgemeinheit liegenden Gründen kann das Landratsamt den Namen einer Gemeinde bzw. eines Gemeindeteils ändern oder einem bewohnten Gemeindeteil einen Namen geben. Vorher sind der Gemeinderat sowie die beteiligten Gemeindebürger anzuhören.

    Diese Entscheidungen werden im Staatsanzeiger bekanntgegeben.

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  • Gemeindliches Finanzwesen

    Die Gemeinden und Zweckverbände verwalten im Rahmen der Gesetze ihr Vermögen und ihre Finanzen selbstständig. Insbesondere aber die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften oder der Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Dritten bedarf der Genehmigung durch das Landratsamt.

    Auch die Beteiligung der Gemeinden an Unternehmen in Privatrechtsform unterliegt der Prüfung durch das Landratsamt.

    Darüber hinaus überwacht das Sachgebiet den Vollzug der Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfungsorgane, z. B. der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes und berät die kreisangehörigen kommunalen Körperschaften in allen Fragen des Haushaltsrechts sowie in prüfungsgegenständlichen Angelegenheiten.

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  • Ortsrecht

    Die Gemeinden können in gesetzlich bestimmten Bereichen Satzungen und Verordnungen erlassen, die für das jeweilige Gemeindegebiet gelten (Ortsrecht). Die einzelnen Bestimmungen können in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde, zumindest aber direkt in der Gemeindeverwaltung, eingesehen werden.

    Die Rechtsaufsicht überprüft das gemeindliche Ortsrecht auf deren Rechtmäßigkeit und kann einschreiten, wenn Regelungen gegen ein Gesetz verstoßen. Sie kann das Ortsrecht jedoch nicht selbst für ungültig erklären. Dies ist nur im Wege eines Klageverfahrens möglich

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  • Straßen- und Wegerecht

    Das Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten berät die Gemeinden beim Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und überprüft die Rechtmäßigkeit von Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von gemeindlichen Straßen.

    Bei unerlaubter Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen, z. B. durch Abstellen von nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen, führt das Sachgebiet die erforderlichen Bußgeldverfahren durch und verwertet auf Antrag der Gemeinden die von der Fahrbahn sichergestellten Gegenstände.

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Namensänderung (Namensrecht)

  • Allgemeines zur Namensänderung

    Die Vor- und Familiennamensführung unterliegt im deutschen Recht nicht der freien Verfügung des Namensträgers. Das deutsche Namensrecht ist im bürgerlichen Recht –BGB- im Grundsatz abschließend geregelt. Möglichkeiten zur Familiennamensänderung sind dort im Zusammenhang mit familienrechtlichen Vorgängen (z.B. Eheschließung, -auflösung, Elternschaft) vorgesehen. Entsprechende Erklärungen können gegenüber den Standesämtern abgegeben werden. Wir empfehlen, sich zunächst dorthin zu wenden.

    Im Einzelfall kann darüber hinaus eine öffentlich-rechtliche Namensänderung in Betracht kommen, sofern der Namensträger ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.

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Staatliche Rechnungsprüfung

  • Allgemeines zur staatlichen Rechnungsprüfungsstelle

    Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rosenheim ist das überörtliche Prüfungsorgan des Landratsamtes als Staatsbehörde.

    Hauptaufgabe ist die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der kreisangehörigen kommunalen Körperschaften, soweit diese nicht Mitglied beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sind.

    Darüber hinaus können prüfungsnahe Tätigkeiten wahrgenommen werden. Dazu zählt auch, in Fragen des Haushalts-, Kommunal- und Personalrechts beratend und fördernd bei der Rechtsaufsicht mitzuwirken.

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Wahlen, Bürgerentscheide

  • Allgemeines zu Wahlen

    Das Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten ist zuständig für die Durchführung der Bundestagswahlen, Landtags- und Bezirkswahlen, Europawahlen, Kommunalwahlen sowie Volksbegehren und Volksentscheide.

    Die Wahlergebnisse im Landkreis Rosenheim werden ermittelt und auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.

    Zusätzlich berät das Sachgebiet die kreisangehörigen Gemeinden bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden und prüft deren Rechtmäßigkeit.

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  • Ergebnisse der Landtagswahl 2023

    Ergebnisse der Landtagswahl 2023 für die Stimmkreise Rosenheim-West, sowie Link zu den Ergebnissen der Stimmkreise Rosenheim-Ost sowie Miesbach

    Am Sonntag, 8. Oktober 2023, finden die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen im Freistaat Bayern statt.

    Die vorläufigen Wahlergebnisse werden am Wahlabend bzw. im Laufe des folgenden Tages auf der Landkreis-Webseite sowie auf www.landtagswahl2023.bayern.de bekanntgegeben. Die erste Schnellmeldung der Erststimmen (Direktkandidaten) und der Gesamtzahl der Zweitstimmen pro Partei wird noch am Wahlabend ausgezählt, die zweite Schnellmeldung mit den Stimmen pro Kandidaten der Wahlkreislisten sind spätestens im Laufe des Folgetages zu melden.

    Im Anschluss an die Wahlen stellt der Stimmkreisausschuss in öffentlicher Sitzung am 12.10.2023 die endgültigen Wahlergebnisse für den Stimmkreis Rosenheim-West fest.


    Rosenheim-West:

    https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/landtagswahl-2023/

    Hinweis: Aus dem Landkreis Rosenheim zählen folgende Gemeinden zum Stimmkreis „128 Rosenheim-West“

    Albaching, Babensham, Bad Aibling, Brannenburg, Bruckmühl, Edling, Flintsbach a. Inn, Großkarolinenfeld, Kiefersfelden, Kolbermoor, Neubeuern, Nußdorf a. Inn, Oberaudorf, Pfaffing, Ramerberg, Raubling, Rott a. Inn, Schechen, Soyen, Tuntenhausen, Wasserburg a.Inn


    Rosenheim-Ost:

    https://www.rosenheim.de/wahlen

     

    Hinweis: Aus dem Landkreis Rosenheim zählen folgende Gemeinden zum Stimmkreis „127 Rosenheim-Ost“

    Amerang, Aschau i. Chiemgau, Bad Endorf, Bernau a. Chiemsee, Breitbrunn a. Chiemsee, Chiemsee, Eggstätt, Eiselfing, Frasdorf, Griesstätt, Gstadt a. Chiemsee, Halfing, Höslwang,  Prien a. Chiemsee, Prutting, Riedering, Rimsting, Rohrdorf, Samerberg, Schonstett, Söchtenau, Stephanskirchen, Vogtareuth


    Miesbach:

    https://www.landkreis-miesbach.de/Politik-Aktuelles/Politik/Landtags-und-Bezirkswahl-2023/

    Hinweis: Aus dem Landkreis Rosenheim zählen folgende Gemeinden zum Stimmkreis „121 Miesbach“

    Bad Feilnbach, Feldkirchen-Westerham

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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  • Ergebnisse der Bezirkswahl 2023

    Ergebnisse der Bezirkswahl 2023 für die Stimmkreise Rosenheim-West, sowie Link zu den Ergebnissen der Stimmkreise Rosenheim-Ost sowie Miesbach

    Am Sonntag, 8. Oktober 2023, finden die Wahl zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen im Freistaat Bayern statt.

    Die vorläufigen Wahlergebnisse werden am Wahlabend bzw. im Laufe des folgenden Tages auf der Landkreis-Webseite sowie auf www.landtagswahl2023.bayern.de bekanntgegeben.

    Im Anschluss an die Wahlen stellt der Stimmkreisausschuss in öffentlicher Sitzung am 12.10.2023 die endgültigen Wahlergebnisse für den Stimmkreis Rosenheim-West fest.


    Rosenheim-West:

    https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/bezirkswahl-2023/

    Hinweis: Aus dem Landkreis Rosenheim zählen folgende Gemeinden zum Stimmkreis „128 Rosenheim-West“

    Albaching, Babensham, Bad Aibling, Brannenburg, Bruckmühl, Edling, Flintsbach a. Inn, Großkarolinenfeld, Kiefersfelden, Kolbermoor, Neubeuern, Nußdorf a. Inn, Oberaudorf, Pfaffing, Ramerberg, Raubling, Rott a. Inn, Schechen, Soyen, Tuntenhausen, Wasserburg a.Inn


    Rosenheim-Ost:

    https://www.rosenheim.de/wahlen

     

    Hinweis: Aus dem Landkreis Rosenheim zählen folgende Gemeinden zum Stimmkreis „127 Rosenheim-Ost“

    Amerang, Aschau i. Chiemgau, Bad Endorf, Bernau a. Chiemsee, Breitbrunn a. Chiemsee, Chiemsee, Eggstätt, Eiselfing, Frasdorf, Griesstätt, Gstadt a. Chiemsee, Halfing, Höslwang,  Prien a. Chiemsee, Prutting, Riedering, Rimsting, Rohrdorf, Samerberg, Schonstett, Söchtenau, Stephanskirchen, Vogtareuth


    Miesbach:

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  • Ergebnisse der Bundestagswahlen 2021

    Bundestagswahl 2021

    26. September 2021, Wahlkreis Rosenheim

    Amtliches Endergebnis: Ergebnisse (landkreis-rosenheim.de)

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  • Ergebnisse der Kommunalwahl 2020

    Kreistagswahl Landkreis Rosenheim

    15. März 2020, Landkreis Rosenheim

    Amtliches Endergebnis, 24.03.2022: Ergebnisse der Kommunalwahl 2020

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  • Ergebnisse der Landratswahl 2020

    Stichwahl Landrat

    15. März 2020, Landkreis Rosenheim

    Endergebnis, 29. März 2020: Ergebnisse der Landratswahl 2020

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  • Ergebnisse der Landtagswahl 2018

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Zuschusswesen

  • Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

    Unterstützung für Sport- und Schützenvereine- Energiepreiszuschuss

    Vereine, die 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss erhalten haben, müssen bis spätestens 30.04.2024 einen Verwendungsnachweis (inklusiv der erforderlichen Anlagen in einem elektronischen vorgegebenen Formular) beim  Landratsamt abgeben.

    Erfolgt durch den Verein kein Verwendungsnachweis, wird der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.

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  • Übungsleiterzuschüsse

    Das Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten prüft die Anträge von Sportvereinen auf Gewährung von Zuschüssen für Übungsleiter, erlässt die entsprechenden Zuschussbescheide und überweist die Zuschüsse an die Sportvereine.

    Das erforderliche Antragsformular sowie Hinweise zur Antragstellung sind eingestellt.

    Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Übungsleiterlizenzen bis spätestens 1. März 2024 beim Landratsamt einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge bzw. Übungsleiterlizenzen können nicht mehr berücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2024 werden die Lizenz-Erklärungen nur bei Teilungen von Lizenzen benötigt.

    Ab sofort können Sportvereine den Antrag auf Übungsleiterzuwendungen über das BayernPortal auch online stellen (siehe Downloads).

    Hierfür ist zunächst unter BayernID – Startseite (freistaat.bayern) eine kostenlose Registrierung erforderlich, sodass Sie Ihre persönliche BayernID zur Antragstellung nutzen können.

    Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) vom 5. Dezember 2022, finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Staatskanzlei:

    SportFöR: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

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  • Frühschwimmerabzeichen (Seepferdchen)

    Frühschwimmerabzeichen (Seepferdchen):

     

    Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten alle Vorschulkinder und Erstklässler über ihre Schule oder Kindertageseinrichtung einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Für die folgenden Jahre wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ nur noch für Vorschulkinder fortgeführt.

    Für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, können die betroffenen Eltern mit dem eingestellten Antragsformular beim Landratsamt Rosenheim einen Gutschein beantragen.

     

    Weitere Infos sowie FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter unter:  www.mach-mit.bayern.de

     

    Das Förderverfahren für die Kursanbieter wird über den BLSV bzw. über die jeweiligen Landratsämter abgewickelt. Soweit die Antragstellung beim Landratsamt Rosenheim erfolgen soll, ist der eingestellte Antragsvordruck auszufüllen und an die E-Mailadresse kommunalaufsicht@lra-rosenheim.de zu senden.

    Die zu erstattenden Gutscheine sind unter Angabe des zugehörigen Antrags per Post zu senden an:

    Landratsamt Rosenheim
    Sachgebiet 21
    Wittelsbacher Straße 53
    83022 Rosenheim

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Allgemeine Informationen

Bei den Kommunalwahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger neben den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Gemeinderäten auch den Landrat und die Kreisrätinnen und Kreisräte. Der Landrat ist in einer Doppelfunktion zum einen gesetzlicher Vertreter des Landkreises und zum anderen Leiter des staatlichen Landratsamtes.

Der Kreistag ist die kommunale Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger sowie das oberste Organ des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Kreisangelegenheiten und kann Grundsätze für die Kreisverwaltung festlegen.

Konstituierende Sitzung, Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim

Kreistag und seine Ausschüsse

  • Kreistag

    Der für sechs Jahre gewählte Kreistag ist die kommunale Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger.

    Als oberstes Organ entscheidet es über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze fürdie Verwaltung des Landkreises festlegen. Die Beschlussmöglichkeiten sind auf die eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises beschränkt wie die Festsetzung des Kreishaushalts oder der Erlass von Satzungen. Als Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung kann er nicht auf das Landratsamt als Staatsbehörde Einfluss nehmen.

    Der Rosenheimer Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 70 Kreisräten. Aktuell gilt folgende Sitzverteilung:

    CSU 26,
    Bündnis 90/Die Grünen 14,
    FW 8,
    SPD 5,
    Parteifreie/ÜWG 6,
    AFD 3
    ÖDP 3,
    BP 2,
    FDP 1,
    Die Linke 1
    Parteilos 1

    Das Gremium tagt in der Regel viermal im Jahr. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und können von jedermann besucht werden.

    Weitere Informationen:
    Mitglieder des Kreistages
    Sitzungskalender
    Sitzungstermine, Bekanntmachungen
    Bürgerinfo
    Ratsinfo

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  • Kreisausschuss

    Der Kreisausschuss ist der wichtigste vom Kreistag bestellte Ausschuss. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor und entscheidet über die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten.

    Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und 14 Kreisräten. Seine Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen.

    Der Kreisausschuss wird vom Landrat nach Bedarf einberufen und tagt in der Regel einmal monatlich im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Rosenheim. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und können von jedermann besucht werden.

    Weitere Informationen:

    Kreisausschuss

    Mitglieder des Kreistages
    Sitzungskalender
    Sitzungstermine, Bekanntmachungen
    Bürgerinfo
    Ratsinfo

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  • Rechnungsprüfungsausschuss

    Der Kreistag bildet aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern. Die Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen.

    Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses besteht in der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises.

    Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der einzige Ausschuss des Kreistages, in welchem ein Mitglied und nicht der Landrat den Vorsitz führt.

    Weitere Informationen:

    Rechnungsprüfungsausschuss

    Mitglieder des Kreistages
    Sitzungskalender
    Sitzungstermine, Bekanntmachungen
    Bürgerinfo
    Ratsinfo

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  • Umweltausschuss

    Der Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung und Naturschutz ist im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel, mit Ausnahme von Vergaben und Grundstücksangelegenheiten, beschließend.

    Er besteht aus dem Landrat und 14 Kreisräten. Die Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen.

    Der Umweltausschuss wird vom Landrat nach Bedarf einberufen und tagt meist dreimal jährlich. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und können von jedermann besucht werden.

    Weitere Informationen:

    Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität
    Mitglieder des Kreistages
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  • Jugendhilfeausschuss

    Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

    • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
    • der Jugendhilfeplanung und
    • der Förderung der freien Jugendhilfe

    Ihm gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an.

    Stimmberechtigte Mitglieder sind:

    • der Landrat als Vorsitzender
    • Sechs Mitglieder des Kreistags
    • Zwei vom Kreistag bestellte, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer
    • Sechs vom Kreistag bestellte Frauen und Männer auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

    Beratende Mitglieder sind:

    • der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts
    • ein Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter/-richterin tätig ist
    • ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung
    • ein Bediensteter oder eine Bedienstete der zuständigen Arbeitsagentur
    • eine Fachkraft, die in der Erziehungsberatung tätig ist
    • die für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte
    • ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin
    • der bzw. die Vorsitzende des Kreisjugendrings oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person, sofern der oder die Vorsitzende des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört
    • je ein Vertreter/Vertreterin der Katholischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche

    Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.

    Weitere Informationen:

    Jugendhilfeauschuss
    Mitglieder des Kreistages
    Sitzungskalender
    Sitzungstermine, Bekanntmachungen
    Bürgerinfo
    Ratsinfo

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Martin Brunner
    Tel. +49 8031 392-1025
    Fax +49 8031 392-91025
    Zimmer-Nr. 02.409
  • Ausschuss für Kultur, Tourismus und Wirtschaft

    Der Ausschuss für Kultur und Tourismus ist im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel ein beschließender Ausschuss für Kultur und Tourismus.

    Er besteht aus dem Landrat und 14 Kreisräten. Die Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen.

    Der Ausschuss für Kultur und Tourismus wird vom Landrat nach Bedarf einberufen und tagt meist dreimal jährlich. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und können von jedermann besucht werden.

    Weitere Informationen:

    Ausschuss für Kultur, Tourismus und Wirtschaft
    Mitglieder des Kreistages
    Sitzungskalender
    Sitzungstermine, Bekanntmachungen
    Bürgerinfo
    Ratsinfo

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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  • Ausschuss für Schulen und Sport

    Der Ausschuss für Schulen und Sport ist im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel ein beschließender Ausschuss für Schulen und Sport.

    Er besteht aus dem Landrat und 14 Kreisräten. Die Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen.

    Der Ausschuss für Schulen und Sport wird vom Landrat nach Bedarf einberufen und tagt meist dreimal jährlich. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und können von jedermann besucht werden.

    Weitere Informationen:

    Ausschuss für Schulen und Sport
    Mitglieder des Kreistages
    Sitzungskalender
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Landrat und seine Stellvertreter

  • Landrat

    Amtsleiter ist Landrat Otto Lederer (CSU). Der Landrat ist für sechs Jahre gewählt, seine Amtszeit endet am 30. April 2026. Als Landrat ist Otto Lederer Vorsitzender des Kreistags sowie von dessen Ausschüssen. Einzige Ausnahme ist der Rechnungsprüfungsausschuss.

    Das Landratsamt ist nicht nur Kreisbehörde, es nimmt auch Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahr. Das heißt, der Landrat als Behördenleiter wird im Vollzug der Staatsaufgaben auch als Organ des Staates tätig. In dieser Eigenschaft ist er Mittler zwischen Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung.

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    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Otto Lederer
    Tel. +49 8031 392-1000
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    Otto Lederer Landrat
  • Stellvertreter des Landrats

    Gewählter Stellvertreter des Landrats ist der 1. Bürgermeister der Gemeinde Babensham, Josef Huber (CSU).

    Der gewählte stellvertretende Landrat wurde vom Kreistag aus seiner Mitte bestellt. Er ist Ehrenbeamter des Landkreises und vertritt den Landrat in dessen Abwesenheit in allen Angelegenheiten des Landkreises sowie als Leiter des Landratsamtes als Staatsbehörde.

    Landkreis-Rosenheim-Kreisorgane-Josef-Huber-Stellvertretender-Landrat
  • Die weiteren Stellvertreter des Landrats

    Der Kreistag beschloss in seiner konstituierenden Sitzung, neben dem gewählten Stellvertreter des Landrats vier weitere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen aus seiner Mitte zu bestellen. Diese üben diese Tätigkeit im Ehrenamt aus.

    Es sind: (von links nach rechts) Andrea Rosner (Bündnis 90/Die Grünen), Marianne Loferer (CSU), Alexandra Burgmaier (SPD), Sepp Hofer (Freie Wähler)

  • Landräte von 1948 bis heute

    1948 – 1978: Georg Knott (CSU)

    1978 – 1984: Josef Neiderhell sen. (CSU)

    1984 – 2008: Dr. Max Gimple (CSU)

    2008 – 2014: Josef Neiderhell jun. (CSU)

    2014 – 2020: Wolfgang Berthaler (CSU)

    2020 – heute: Otto Lederer (CSU)