Beratungsangebote

Vor wichtigen Entscheidungen, in schwierigen Lebenssituationen oder im Vorfeld von großen und kleinen Investitionen lohnt es sich, andere Meinungen einzuholen, wichtige Informationen zu sammeln oder einen anderen Blick auf eine Sache zuzulassen. Die Themenpalette in einem Landratsamt ist so breit, dass sich Behörde auf der einen sowie Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite im Laufe ihres Lebens immer wieder begegnen. Wenn Sie mögen, beraten wir Sie gerne. Einen Teil unseres Beratungsangebotes finden Sie hier.

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  • Staatliches GesundheitsamtGesundheitsamt - Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim
  • Verfahrenslotsen im KreisjugendamtVerfahrenslotsen im Kreisjugendamt - Bild: Herr Miller
  • Wirtschafts­förderungWirtschaftsförderung Beratungsangebote Gesundheitsamt - Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim
  • Pflegestützpunkt RosenheimLogo Pflegestützpunkt Rosenheim

Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim ist zuständig für die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Sein breites und fachlich anspruchsvolles Aufgabenspektrum umfasst Gesundheitsschutz (Überwachung der Hygiene, Infektionsschutz, Umwelthygiene), Prävention (Schulgesundheitspflege, Gesundheitsförderung, Impfangebote, Schwangerenberatung, gesundheitliche Beratungsangebote) sowie Steuerung und Qualitätssicherung (Begutachtung, Medizinalaufsicht, Gesundheitsberichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit).

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Beratungsangebote des Staatlichen Gesundheitsamtes

  • Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfsG)

    Bitte hinterlegen Sie bei der Anmledung Ihre gültige Anschrift (Name, Adresse, Geb.Datum, Anmeldetag) für die Zusendung Ihres Gesundheitszeugnis.
    Die Anmeldung zur Online-Belehrung erfolgt über diesen Link:  https://ro.onlinebs.de/ro/
    Zur Identifikation loggen sie sich 10 – 20 Minuten vor der Belehrung ein

    Die Teilnehmerzahl ist zunächst begrenzt auf 10 Personen

    Termine: ab dem 22.07.2021 jeden Donnerstag, um 10:00 Uhr

    Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung.

    Ablauf des Online-Verfahrens:
    Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung auf das folgende Konto:

    meine Volksbank Raiffeisenbank eG
    Empfänger: Landratsamt Rosenheim, Staatliches Gesundheitsamt
    IBAN: DE91 7116 0000 0000 0007 44
    BIC: GENODEF1VRR

    Verwendungszweck: Belehrungen §43 IfSG; Name, Vorname

    Weitere Informationen finden Sie hier: Gesundheitswesen – Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de) unter der Rubrik: GESUNDHEITSZEUGNISSE – BELEHRUNGEN NACH § 43 IFSG

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  • Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

    Regelmäßig informieren wir werdende Eltern über gesetzliche Leistungen und rechtliche Bestimmungen rund um die Geburt eines Kindes. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage www.schwanger-in-rosenheim.de.
    Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Luzia Wayandt-Nemet
    Tel. +49 8031 392-6205
    Fax +49 8031 392-96205
    Zimmer-Nr. 01.006

Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt

Beratung, Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderung und deren Familien

unabhängig – individuell – kostenfrei

Die Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt beraten gem. § 10b SGB VIII zu Fragen aus allen Lebensbereichen von jungen Menschen mit Behinderung. Sie begleiten und unterstützen vor und während einer möglichen Antragsstellung, wirken auf die Inanspruchnahme von Rechten hin und lotsen in angrenzende Systeme.

Die Verfahrenslotsen sind Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für:

  • Junge Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedroht
  • deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • Kooperations- und Netzwerkpartner
Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt - Bild: Herr Miller

Verfahrenslotsen

  • Aufgaben der Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen beraten telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail, im Kreisjugendamt oder bei Hausbesuchen.

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  • Beratung durch Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen beraten junge Menschen mit Behinderung und deren Familien zu Fragen aus allen Lebensbereichen – Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit.

    Sie erklären Abläufe, z. B. von der Antragsstellung zum Bescheid.

  • Begleitung durch Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen begleiten auf Wunsch junge Menschen mit Behinderung und deren Familien zu Terminen, z. B. Hilfeplangesprächen, Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenzen, sowie Gesprächen mit anderen Beratungsstellen und Einrichtungen.

  • Unterstützung durch Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen unterstützen junge Menschen mit Behinderung und deren Familien, z.B. bei Antragsstellungen, beim Formulieren von Wünschen und bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern.

  • Verfahrenslotsen

    Die Verfahrenslotsen lotsen junge Menschen mit Behinderung und deren Familien durch die komplexen Sozialgesetzbücher und unterstützen bei der Klärung von Zuständigkeiten.

    Sie leiten an andere Beratungsstellen und Ansprechpartner weiter.

  • Verfahrenslotsen Erreichbarkeiten

    Montag – Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr

    Donnerstag: 14:00 bis 17:00

    Sowie nach Vereinbarung

    E-Mail-Adresse: verfahrenslotsen@lra-rosenheim.de

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

Wirtschaftsförderstelle des Landkreises Rosenheim

Die Wirtschaftsförderstelle des Landkreises Rosenheim ist zuständig für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung, Energiewende und Klimaschutz. Dafür steht sie als Ansprechpartner für Unternehmen, Landkreiskommunen, Institutionen, Gründer*Innen sowie Bürger*Innen zur Verfügung. Sie fungiert als Dienstleister, Kooperations- und Netzwerkpartner. Im Rahmen der angebotenen Leistungen organisiert sie beispielsweise Beratungstage zu Wirtschafts- und Energiethemen.

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Beratungsangebote der Wirtschaftsförderung

  • Energieberatungstage

    Bauherren, Wohnungs- und Gebäudebesitzer können sich bei den Energieberatungstagen ausführlich informieren. Zum Beispiel zu folgenden Fragen:

    • Wie kann ich meine Strom- und Heizkosten vermindern?
    • Welches Heizsystem ist das Richtige für mein Haus/ meine Wohnung?
    • Welche erneuerbaren Energien kann ich einsetzen?
    • Muss ich meine Fenster auswechseln?
    • Welche Dämmstoffe passen zu meinem Haus?
    • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

    Außerdem können Sie wertvolle Informationen rund um das Thema Energie im Energie-Atlas Bayern erlangen, einem Projekt der Bayerischen Staatsregierung. www.energieatlas.bayern.de

    Die kostenlose einstündige Beratung erfolgt in Einzelgesprächen durch anerkannte und unabhängige Energieberater der GIH-Bayern e.V. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Anna Beiel
    Tel. +49 8031 392-1085
    Fax +49 8031 392-91085
    Zimmer-Nr. 02.401

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  • Beratungstage zur Elektromobilität

    Über folgende und andere Fragen zum Thema Elektromobilität können sich Privatpersonen und Kleinunternehmer im Landratsamt Rosenheim u.a. ausführlich informieren:

    • Welches E-Fahrzeug ist für den persönlichen Zweck am besten geeignet?
    • Wie hoch sind die Anschaffungs-, Installations- und laufenden Kosten?
    • Wie ist die Reichweite, Batteriekapazität und Ladedauer eines E-Fahrzeugs?
    • Was ist bei der Ladeinfrastruktur (Ladestation, Stromversorgung etc.) zu berücksichtigen?
    • Was ist bei der Stromversorgung von E-Fahrzeugen mit Solarstrom zu beachten?
    • Welche Förderprogramme für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur gibt es?
    • Wie kann Elektromobilität im eigenen Unternehmen sinnvoll genutzt werden?

    Die kostenlose einstündige Beratung erfolgt in Einzelgesprächen durch anerkannte und unabhängige Energieberater der GIH-Bayern e.V. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.

    Für Sie zuständig:

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    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Anna Beiel
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  • Beratung für Existenzgründer und Unternehmer

    In Kooperation mit den Aktiven Wirtschafts Senioren e.V. (ehemalige Manager aus Wirtschaft und Verwaltung) werden regelmäßig Beratungstage durchgeführt.  Zielgruppen sind Existenzgründer und Betriebe aller Branchen aus der Region Rosenheim. Die halbstündige Erstberatung ist kostenlos, eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

    Mögliche Themen können sein:

    • Existenzgründung
    • Entwicklung eines schlüssigen Businessplans
    • Gründungszuschuss
    • Geschäftsübergaben
    • Unternehmensnachfolgeplanung, Beratung bei generationsbedingt unterschiedlichen Unternehmensphilosophien
    • Projektmanagement, Übernahme von Controlling und Timing einzelner Projekte
    • Informationen zur Sanierung
    • Insolvenzberatung, Analyse und Konzepterstellung um Krisen zu bewältigen bzw. zu vermeiden
    • Unternehmensbewertung

    Für Sie zuständig:

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

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    Flyer_Wirtschaftsberatung_AWS_2022 576.72 KB31.01.2022 DownloadVorschau

  • IHK Beratungsangebot für Existenzgründer

    IHK Beratungsangebot für Existenzgründer

    Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert Mut, Ehrgeiz und viel Durchhaltevermögen. Damit die Unternehmensgründung erfolgreich verläuft, ist eine umfassende Vorbereitung unerlässlich. Denn von der Geschäftsidee bis zum endgültigen Schritt in die Existenzgründung ist es ein langer Weg.

    Aus diesem Grund bietet die IHK für München und Oberbayern ein kostenfreies IHK-Webinar zur Erstinformation für Gründer an. Hier erfahren Sie, welche Überlegungen wichtig und welche Amtsgänge unerlässlich sind!

    Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter Alles für Gründer | IHK München (ihk-muenchen.de)

    Gerne können Sie sich auch direkt an den Gründungsberater der IHK für eine individuelle Beratung für Gründer/StartUps und Unternehmer wenden.

     

    Rainer Bradl

    Betriebswirtschaftlicher Berater

    IHK für München und Oberbayern

    Geschäftsstelle Rosenheim

    Telefon: 08031.2308-120

    E-Mail: rainer.bradl@muenchen.ihk.de

    IHK Beratungsangebot für Existenzgründer

    Bildbeschreibung: Startup Unit, IHK Beratungsangebot für Existenzgründer

Pflegestützpunkt Rosenheim

Beratung im Pflegestützpunkt Rosenheim:

neutral – individuell – umfassend – kostenfrei

Der Pflegestützpunkt Rosenheim bietet eine umfassende, kostenfreie und neutrale Beratung nach § 7a SGB XI, sowie zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter. Ziel ist es, gemeinsam mit den Ratsuchenden individuelle Lösungen zu finden.

Der Pflegestützpunkt ist sowohl Lotse und Wegweiser, als auch Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.


Wir sind Ansprechpartner für:

  • Pflegebedürftige Personen
  • Pflegende Angehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn
  • Sozialdienste, Beratungsstellen, professionelle Anbieter

Träger des Pflegestützpunktes:

  • Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Bayern
  • Bezirk Oberbayern
  • Landkreis Rosenheim
  • Stadt Rosenheim
Logo Pflegestützpunkt Rosenheim

Beratungsangebote im Pflegestützpunkt Rosenheim

  • Angebote und Aufgaben des Pflegestützpunktes Rosenheim

    Angebote und Aufgaben des Pflegestützpunktes Rosenheim:

    • Beratung – telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail – im Pflegestützpunkt, in den Außenstellen oder ggf. als Hausbesuch
    • Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
    • Einschätzung der persönlichen Situation
    • Aufzeigen von Handlungsalternativen für die Pflegesituation
    • Überblick und Koordinierung von individuellen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten
    • Klärung von Ansprüchen (z.B. Pflegeversicherung)
    • Begleitung bei Konflikten zu pflegerischen Themen
    • Erstellung eines Versorgungsplans
    • Aufzeigen von Entlastungsmöglichkeiten… unter Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen

    Downloads:

    Folder Pflegestützpunkt 2022

  • Kontaktdaten für Bürgerinnen und Bürger

    Kontaktdaten für Bürgerinnen und Bürger:

    der Stadt Rosenheim:
    Tel.: 08031 365-8325
    pflegestuetzpunkt@rosenheim.de

    des Landkreises Rosenheim
    Tel.: 08031 392-2297
    pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.de

    Adresse des Pflegestützpunktes:
    Wittelsbacherstraße 38
    83022 Rosenheim

    Öffnungszeiten:
    Montag: 8:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
    Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

    Termine nach individueller Absprache, auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

  • Außenstellen des Pflegestützpunktes

    Folgende Außenstellen bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Rosenheim an:

    Wasserburg

    Bürgerbahnhof

    Bahnhofsplatz 14

    Telefon: 08031 392-2295


    Öffnungszeiten:

    Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung

    Rimsting

    Gemeindebücherei

    Priener Str. 4

    Telefon: 08031 392 – 2296


    Öffnungszeiten:

    Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung

    Diese Außenstelle ist ab 12.01.2023 besetzt.

    Feldkirchen – Westerham

    Kinder & Bürgerhaus (KiWest)

    Miesbacher Str. 13, I. Stock

    Telefon: 08031 392-2293


    Öffnungszeiten:

    Montag 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach  Terminvereinbarung

    Oberaudorf

    Bürgerhilfe Audorf e.V.

    Kufsteiner Straße 2

    Telefon: 08031 392-2289


    Öffnungszeiten:

    Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung

  • Vor-Ort-Beratung des Bezirks Oberbayern in Rosenheim

    Offene Sprechstunde:

    Mittwoch: 10:00  – 12:00 Uhr

    Individuelle Terminvereinbarungen am Mittwochnachmittag möglich.

    Weitere Informationen zum Sprechtag gibt es auf der Website des Bezirks Oberbayern (www.bezirk-oberbayern.de/Beratung-vor-Ort) sowie im Flyer.

    Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird um vorherige Anmeldung unter der Nummer 089 2198-21061 bzw. per E-Mail an beratung-ro@bezirk-oberbayern.de gebeten.

    Downloads:

    Beratung Bezirk Oberbayern

    Stand 2021