Vor wichtigen Entscheidungen, in schwierigen Lebenssituationen oder im Vorfeld von großen und kleinen Investitionen lohnt es sich, andere Meinungen einzuholen, wichtige Informationen zu sammeln oder einen anderen Blick auf eine Sache zuzulassen. Die Themenpalette in einem Landratsamt ist so breit, dass sich Behörde auf der einen sowie Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite im Laufe ihres Lebens immer wieder begegnen. Wenn Sie mögen, beraten wir Sie gerne. Einen Teil unseres Beratungsangebotes finden Sie hier.
Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim
Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim ist zuständig für die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Sein breites und fachlich anspruchsvolles Aufgabenspektrum umfasst Gesundheitsschutz (Überwachung der Hygiene, Infektionsschutz, Umwelthygiene), Prävention (Schulgesundheitspflege, Gesundheitsförderung, Impfangebote, Schwangerenberatung, gesundheitliche Beratungsangebote) sowie Steuerung und Qualitätssicherung (Begutachtung, Medizinalaufsicht, Gesundheitsberichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit).

Beratungsangebote des Staatlichen Gesundheitsamtes
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfsG)
Bitte hinterlegen Sie bei der Anmledung Ihre gültige Anschrift (Name, Adresse, Geb.Datum, Anmeldetag) für die Zusendung Ihres Gesundheitszeugnis.
Die Anmeldung zur Online-Belehrung erfolgt über diesen Link: https://ro.onlinebs.de/ro/
Zur Identifikation loggen sie sich 10 – 20 Minuten vor der Belehrung einDie Teilnehmerzahl ist zunächst begrenzt auf 10 Personen
Termine: ab dem 22.07.2021 jeden Donnerstag, um 10:00 Uhr
Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung.
Ablauf des Online-Verfahrens:
Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung auf das folgende Konto:meine Volksbank Raiffeisenbank eG
Empfänger: Landratsamt Rosenheim, Staatliches Gesundheitsamt
IBAN: DE91 7116 0000 0000 0007 44
BIC: GENODEF1VRRVerwendungszweck: Belehrungen § 43 IfSG; Name, Vorname
Weitere Informationen finden Sie hier: Gesundheitswesen – Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de) unter der Rubrik: GESUNDHEITSZEUGNISSE – BELEHRUNGEN NACH § 43 IFSG
Downloads:
Alle downloadenTitel Dateigröße Datum herunterladen Ablauf Onlinebelehrung VR_14_07_2021 168.14 KB 14.07.2021 herunterladenVorschau 3.4Belehrung nach IfSG - Merkblatt 84.77 KB 16.12.2019 herunterladenVorschau Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Regelmäßig informieren wir werdende Eltern über gesetzliche Leistungen und rechtliche Bestimmungen rund um die Geburt eines Kindes. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage www.schwanger-in-rosenheim.de.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen.Für Sie zuständig:
Luzia Wayandt-NemetTel. +49 8031 392-6205Fax +49 8031 392-96205Zimmer-Nr. 01.621
Wirtschaftsförderstelle des Landkreises Rosenheim
Die Wirtschaftsförderstelle des Landkreises Rosenheim ist zuständig für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung, Energiewende und Klimaschutz. Dafür steht sie als Ansprechpartner für Unternehmen, Landkreiskommunen, Institutionen, Gründer*Innen sowie Bürger*Innen zur Verfügung. Sie fungiert als Dienstleister, Kooperations- und Netzwerkpartner. Im Rahmen der angebotenen Leistungen organisiert sie beispielsweise Beratungstage zu Wirtschafts- und Energiethemen.

Beratungsangebote der Wirtschaftsförderung
Energieberatungstage
Bauherren, Wohnungs- und Gebäudebesitzer können sich bei den Energieberatungstagen ausführlich informieren. Zum Beispiel zu folgenden Fragen:
- Wie kann ich meine Strom- und Heizkosten vermindern?
- Welches Heizsystem ist das Richtige für mein Haus/ meine Wohnung?
- Welche erneuerbaren Energien kann ich einsetzen?
- Muss ich meine Fenster auswechseln?
- Welche Dämmstoffe passen zu meinem Haus?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Außerdem können Sie wertvolle Informationen rund um das Thema Energie im Energie-Atlas Bayern erlangen, einem Projekt der Bayerischen Staatsregierung. www.energieatlas.bayern.de
Die kostenlose einstündige Beratung erfolgt in Einzelgesprächen durch anerkannte und unabhängige Energieberater der GIH-Bayern e.V. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.
Für Sie zuständig:
Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum herunterladen Flyer Checkliste Energieberatungstag 78.12 KB 31.01.2022 herunterladenVorschau Flyer_Beratung zur Energieberatung _2022 140.27 KB 31.01.2022 herunterladenVorschau Beratungstage zur Elektromobilität
Über folgende und andere Fragen zum Thema Elektromobilität können sich Privatpersonen und Kleinunternehmer im Landratsamt Rosenheim u.a. ausführlich informieren:
- Welches E-Fahrzeug ist für den persönlichen Zweck am besten geeignet?
- Wie hoch sind die Anschaffungs-, Installations- und laufenden Kosten?
- Wie ist die Reichweite, Batteriekapazität und Ladedauer eines E-Fahrzeugs?
- Was ist bei der Ladeinfrastruktur (Ladestation, Stromversorgung etc.) zu berücksichtigen?
- Was ist bei der Stromversorgung von E-Fahrzeugen mit Solarstrom zu beachten?
- Welche Förderprogramme für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur gibt es?
- Wie kann Elektromobilität im eigenen Unternehmen sinnvoll genutzt werden?
Die kostenlose einstündige Beratung erfolgt in Einzelgesprächen durch anerkannte und unabhängige Energieberater der GIH-Bayern e.V. Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.
Für Sie zuständig:
Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum herunterladen Flyer_Beratung zur Elektromobilität _2022 621.55 KB 31.01.2022 herunterladenVorschau Flyer_Checkliste für den Beratungstage Elektromobilität 79.91 KB 31.01.2022 herunterladenVorschau Beratung für Existenzgründer und Unternehmer
In Kooperation mit den Aktiven Wirtschafts Senioren e.V. (ehemalige Manager aus Wirtschaft und Verwaltung) werden regelmäßig Beratungstage durchgeführt. Zielgruppen sind Existenzgründer und Betriebe aller Branchen aus der Region Rosenheim. Die halbstündige Erstberatung ist kostenlos, eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Mögliche Themen können sein:
- Existenzgründung
- Entwicklung eines schlüssigen Businessplans
- Gründungszuschuss
- Geschäftsübergaben
- Unternehmensnachfolgeplanung, Beratung bei generationsbedingt unterschiedlichen Unternehmensphilosophien
- Projektmanagement, Übernahme von Controlling und Timing einzelner Projekte
- Informationen zur Sanierung
- Insolvenzberatung, Analyse und Konzepterstellung um Krisen zu bewältigen bzw. zu vermeiden
- Unternehmensbewertung
Für Sie zuständig:
Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum herunterladen AWS Beratungsfokus 161.26 KB 31.01.2022 herunterladenVorschau Flyer_Wirtschaftsberatung_AWS_2022 576.72 KB 31.01.2022 herunterladenVorschau
Pflegestützpunkt
Beratung im Pflegestützpunkt:
neutral – individuell – umfassend – kostenfrei
Der Pflegestützpunkt Rosenheim bietet eine umfassende, kostenfreie und neutrale Beratung nach § 7a SGB XI, sowie zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter. Ziel ist es, gemeinsam mit den Ratsuchenden individuelle Lösungen zu finden.
Der Pflegestützpunkt ist sowohl Lotse und Wegweiser, als auch Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Wir sind Ansprechpartner für:
- Pflegebedürftige Personen
- Pflegende Angehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn
- Sozialdienste, Beratungsstellen, professionelle Anbieter
Träger des Pflegestützpunktes:
- Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Bayern
- Bezirk Oberbayern
- Landkreis Rosenheim
- Stadt Rosenheim

Beratungsangebote im Pflegestützpunkt Rosenheim
Angebote und Aufgaben des Pflegestützpunktes
Angebote und Aufgaben des Pflegestützpunktes:
- Beratung – telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail – im Pflegestützpunkt, in den Außenstellen oder ggf. als Hausbesuch
- Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
- Einschätzung der persönlichen Situation
- Aufzeigen von Handlungsalternativen für die Pflegesituation
- Überblick und Koordinierung von individuellen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten
- Klärung von Ansprüchen (z.B. Pflegeversicherung)
- Begleitung bei Konflikten zu pflegerischen Themen
- Erstellung eines Versorgungsplans
- Aufzeigen von Entlastungsmöglichkeiten… unter Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen
Downloads:
Folder Pflegestützpunkt 2022
Kontaktdaten für Bürgerinnen und Bürger
Kontaktdaten für Bürgerinnen und Bürger:
der Stadt Rosenheim:
Tel.: 08031 365-8325
pflegestuetzpunkt@rosenheim.dedes Landkreises Rosenheim
Tel.: 08031 392-2297
pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.deAdresse des Pflegestützpunktes:
Wittelsbacherstraße 38
83022 RosenheimÖffnungszeiten:
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 UhrTermine nach individueller Absprache, auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Außenstellen des Pflegestüzpunktes
Folgende Außenstellen bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis an:
Wasserburg
Bürgerbahnhof
Bahnhofsplatz 14
Telefon: 08031 392-2295
Öffnungszeiten:
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung
Feldkirchen – Westerham
Kinder & Bürgerhaus (KiWest)
Miesbacher Str. 13, I. Stock
Telefon: 08031 392-2293
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung
Oberaudorf
Bürgerhilfe Audorf e.V.
Kufsteiner Straße 2
Telefon: 08031 392-2294
Öffnungszeiten:
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung
Vor-Ort-Beratung des Bezirks Oberbayern in Rosenheim
Offene Sprechstunde:
Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen am Mittwochnachmittag möglich.
Weitere Informationen zum Sprechtag gibt es auf der Website des Bezirks Oberbayern (www.bezirk-oberbayern.de/Beratung-vor-Ort) sowie im Flyer.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird um vorherige Anmeldung unter der Nummer 089 2198-21061 bzw. per E-Mail an beratung-ro@bezirk-oberbayern.de gebeten.
Downloads:
Beratung Bezirk Oberbayern 2021