Meldebogen über einen genehmigten Biber-Fang

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und online an uns übermitteln.

Formular herunterladen

Hier können Sie das Formular herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Ihre persönlichen Daten
Genehmigungsinhaber/in

Angaben zum/r Genehmigungsinhaber/in

Angaben zum Fang
Angaben zum getöteten Biber

Hinweis:

 

Bitte geben Sie die Anzahl der getöteten Biber ein. 

Es erscheint pro Biber ein Feld, in welchem nähere Angaben zum getöteten Biber gemacht werden müssen.

Angaben zur Entsorgung

Weiteres Vorgehen

 

Nach dem Absenden wird Ihr Antrag an die untere Naturschutzbehörde zur Bearbeitung übermittelt.