Der Landkreis Rosenheim bezuschusst für weitere drei Jahre die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in die Petö Grund- und Mittelschule Oberaudorf. Das hat der Ausschuss für Schulen und Sport am Montag (05. Oktober 2026) beschlossen.

Bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 wird die Beförderung mit bis zu maximal 25.000 Euro pro Haushaltsjahr als freiwillige Leistung bezuschusst, ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.

Derzeit besuchen 22 Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder komplexen Behinderungen die Private Petö Grund- und Mittelschule in Oberaudorf, 13 davon leben im Landkreis Rosenheim. Zur Beförderung nach Oberaudorf sind spezielle, für Rollstühle geeignete Busse notwendig. Die staatliche Beförderungspauschale deckt die Finanzierung dieser spezifischen Beförderung nicht ab.

Zudem sind diese Schulen vom Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs ausgenommen, so dass eine Finanzierung der Kosten der Schülerbeförderung auf dieser Rechtsgrundlage nicht möglich ist. Der Landkreis Rosenheim gewährt deshalb bereits seit dem Schuljahr 2013/2014 einen Zuschuss, der nun fortgeführt wird.