In Bad Aibling ist die Ellmosener Straße Teil der Kreisstraße RO 19. Zum 1. Juni wird sich das ändern. Zwischen ihrem Beginn im Stadtzentrum und dem unmittelbaren Stadtrand wird die Ellmosener Straße von einer Kreisstraße zu einer Ortsstraße abgestuft. Das bedeutet, für den Unterhalt der Straße ist zukünftig die Stadt zuständig und nicht mehr der Landkreis.
Der Kreisausschuss stimmte der Abstufung heute (14.04.26) zu. Bad Aiblings Stadtrat hatte sich in seiner Sitzung Ende März bereits damit beschäftigt und einen ebenfalls positiven Beschluss gefasst. Die Stadt plant den Bau eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Ellmosener Straße – Dieselstraße – Thürhamer Straße. Dies nahmen wir zum Anlass, uns das Thema Kreisstraße grundsätzlich anzuschauen, sagte Landrat Otto Lederer. In die Prüfung waren neben der Stadtverwaltung Bad Aibling auch das Bayerische Innenministerium sowie die Regierung von Oberbayern eingebunden. Es wurde festgestellt, dass die Kreisstraße RO 19 im Stadtgebiet für den überörtlichen Verkehr nur eine untergeordnete Bedeutung hat und seit der Freigabe der Rosenheimer Westtangente sogar teilweise keine Relevanz mehr besitzt. Grundlage der Auswertung waren Daten aus Routenplanern.
Aufgrund dieser fachlichen Bewertung wurde bereits eine Abstufungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis ausgearbeitet. Darin ist nicht nur die Abstufung zur Ortsstraße zum 1. Juni dieses Jahres geregelt. Zudem erhält die Stadt eine Ausgleichszahlung. Gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz muss der Landkreis Rosenheim als bisheriger Straßenbaulastträger die notwendigen Erhaltungsaufwendungen übernehmen. Damit ist die Summe gemeint, die notwendig wäre, um die Straße in einem Top-Zustand zu bringen. Ein Ingenieurbüro ermittelte Kosten in Höhe von gut 178.000 Euro. Das Geld wird der Stadt Bad Aibling zum 1. Februar 2027 überwiesen.







