Viele private Gärtnerinnen und Gärtner greifen jetzt im Herbst zu Rechen und Rasenmäher, um das eigene Refugium winterfest zu machen. Allerdings dürfen Gartenabfälle wie Grünschnitt, Laub und Unkraut nicht in der Natur entsorgt werden. Ein Verstoß kann mit Bußgeldern geahndet werden. Besser ist es, die Gartenabfälle bei den gemeindlichen Wertstoffhöfen abzugeben oder selbst zu kompostieren.
Gartenabfälle sind wertvolle Rohstoffe, die vollständig verwertet werden können. Dennoch werden sie wiederholt illegal in der Natur entsorgt. Das schadet der Umwelt. Zum einen können sich auf diese Weise invasive Pflanzen verbreiten, zum anderen sorgt dies für überhöhte Nährstoffeinträge und kann sogar Brände begünstigen. Tier- und Pflanzenarten werden dadurch stark beeinträchtigt und verdrängt; ihre Lebensräume verwandeln sich zu Müllhalden. Aus diesen Gründen ist die Ablagerung außerhalb zugelassener Stellen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz untersagt und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Die beste Lösung: Gartenabfälle selbst kompostieren. Auf diese Weise entsteht wertvoller Humus für die eigenen Beete und Pflanzen ohne eine Belastung der Umwelt. Ein weiterer Vorteil: Wer Gartenabfälle zuhause kompostiert, kann eine Reduzierung der Müllgebühr beantragen. Auch haben Gärtnerinnen und Gärtner die Möglichkeit eine einmalige Förderung für Kompostbehälter in Anspruch zu nehmen.
Wem die Möglichkeiten fehlen, der kann die Gartenabfälle auch an den gemeindlichen Wertstoffhöfen abgeben. Pro Tag können private Gärtnerinnen und Gärtner Kleinmengen bis zu einem Volumen von einem Kubikmeter kostenfrei abgeben. Größere Mengen sind gebührenpflichtig. Insbesondere gewerbliche Anlieferungen sollten am besten an die Kompostieranlagen erfolgen.
Auf der Website www.abfall.landkreis-rosenheim.de ist eine Übersicht aller Entsorgungseinrichtungen im Landkreis, deren Öffnungszeiten sowie der Kompost-Ratgeber und konkrete Entsorgungshinweise zu finden.







