Familie

Familie ist zunehmend heterogen und die Anforderungen an den familiären Alltag steigen. Das Kreisjugendamt Rosenheim versteht sich in erster Linie als Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Familien. Wir wollen Familien durch konkrete Angebote bei der Erziehung unterstützen, dabei berücksichtigen wir die Bedürfnisse und Interessen der Familien in den unterschiedlichen Lebenssituationen. Im Landkreis Rosenheim stehen eine Vielzahl an Angeboten  bereit, mit denen möglichst viele Familien erreicht werden. Der Rahmen unseres Handelns ist durch die gesetzlichen Regelungen bestimmt.

Das Kreisjugendamt ist zentral erreichbar unter der Telefonnummer 08031 392-2301 oder per E-Mail unter kreisjugendamt@lra-rosenheim.de

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  • Besondere LebenssituationenBesondere Lebenssituationen © REDPIXEL #325800749 | stock.adobe.com
  • Schulwesen & Ausbildungs­förderungSchulwesen ©MQ-Illustrations #273097155 | stock.adobe.com

Allgemeine Informationen

Wir unterstützen Kommunen und Träger in allen Fragen für Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege. Wir beraten und prüfen bei Erteilung einer Betriebserlaubnis bzw. einer Pflegeerlaubnis für Tagespflege. Durch pädagogische Beratungen sowie vielfältige Vernetzungsangebote stärken wir die Qualität der Betreuungsangebote. Mit Projekten wird die fachliche Weiterentwicklung gefördert. Eltern stehen wir für pädagogische Fragestellungen und zur Beratung in der Platzvergabe und Gebührenübernahme zur Verfügung.

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Kindertageseinrichtungen - Rechtsfragen

  • Rechtsaufsicht über die Kindertageseinrichtungen

    Aufgabe der Rechtsaufsicht über die Kindertageseinrichtungen ist es sicher zu stellen, dass die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Einrichtungen eingehalten werden. Hierzu gehört insbesondere die Erteilung von Betriebserlaubnissen, die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz und die Auszahlung von staatlichen Fördergeldern. Die Rechtsaufsicht prüft turnusgemäß die Einhaltung der Fördervoraussetzungen durch die Träger der einzelnen Einrichtungen und führt sog. Belegprüfungen durch. Die Rechtsaufsicht ist auch Ansprechpartner für (Beratungs-)Anfragen von Gemeinden, Trägern und Eltern. Auch wer eine Einrichtung gründen möchte, kann eine Beratung erhalten.

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

  • Kindertageseinrichtungen - Informationen für Eltern

    Seit dem Jahr 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Für Kinder unter drei Jahren kann ein Krippenplatz oder eine Tagespflegeperson zur Erfüllung des Rechtsanspruchs vermittelt werden. Die Anmeldungen für einen Betreuungsplatz finden jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Nähere Informationen hinsichtlich der Anmeldung können bei der jeweiligen Kommune erfragt werden.

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  • Betriebserlaubnis, Voraussetzungen, Antragsformular

    Soweit die räumlichen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sowie die pädagogische Konzeption den Anforderungen entspricht, kann eine Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erteilt werden. Bei Veränderungen z. B. hinsichtlich der Organisationsstruktur, am Gebäude, oder bei einem Trägerwechsel muss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.

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  • Personal, Zustimmung

    Soweit Personal, ohne eine Ausbildung als Erzieher/in bzw. Kinderpfleger/in, mit Anrechnung in den Anstellungsschlüssel angestellt werden soll, ist eine Zustimmung durch die Rechtsaufsicht erforderlich. Für die Beurteilung dieser Personen soll die vom Bay. Landesjugendamt veröffentlichte Liste bereits geprüfter Berufe herangezogen werden.

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    Kerstin Lorenz
    Tel. +49 8031 392-2317
    Fax +49 8031 392-92317
    Zimmer-Nr. 03.109

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  • Betriebskostenförderung

    Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Einrichtungen wird durch kommunale und staatliche Fördergelder unterstützt. Die Berechnung der Höhe der Fördergelder erfolgt hierbei kindbezogen unter Einbeziehung der Buchungszeit und des Förderbedarfs der betreuten Kinder. Fördervoraussetzung ist u. a. der Einsatz von qualifiziertem Personal für die Betreuung der Kinder (Anstellungsschlüssel).

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Kindertageseinrichtungen – Pädagogik

  • Pädagogische Fachberatung Kindertageseinrichtungen

    Die pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen bietet fachliche, entwicklungs- und organisationsbezogene Beratung von Trägern, Leitungen und Mitarbeitenden an. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis in den Kindertageseinrichtungen steht im Mittelpunkt der Beratungstätigkeit. Im individuellen Beratungsprozess finden Überlegungen zur Konzeptionsentwicklung und –fortschreibung statt. Spezifische Schwerpunkte der Einrichtung, pädagogische Grundhaltungen und Möglichkeiten zur Gestaltung von Lern- und Bildungsprozessen für Kinder orientieren sich am konkreten Bedarf der Einrichtungen.

    Die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure in der frühkindlichen Bildung ist eine weitere Aufgabe der Fachberatung.

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  • Informationen zum Kinderschutz

    Dem Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen, als erste außerfamiliäre Betreuungsform, obliegt besondere Bedeutung. Die Fachkräfte sind für den Kinderschutz sensibilisiert und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege sind in den Institutionen strukturell und transparent zu regeln und jedem Mitarbeitenden bekannt zu machen. Eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation aller Beteiligten trägt zur gelingenden Umsetzung bei.

    Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohles eines Kindes bekannt, arbeitet die Einrichtungsleitung mit der entsprechenden insoweit erfahrenen Fachkraft zusammen, um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen, damit der Familie geeignete und notwendige Hilfen angeboten werden können.

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    Einschätzung der Situation des Kindes 0-3, 3-6, 7-14 47.69 KB29.11.2023 DownloadVorschau

  • Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) begleitet- berät- unterstützt

    PQB ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot für Kindertageseinrichtungen. Dabei geht es um deren individuelle Fragestellungen im Bereich der Interaktionsqualität. Als externe Beraterin begleitet und berät PQB die pädagogischen Mitarbeitenden fachkompetent und praxisnah. Damit wird die professionelle Arbeit in den Teams unterstützt und weiterentwickelt.

    Das KJA Rosenheim führt den ursprünglichen Modellversuch der Päd. Qualitätsbegleitung weiter und ermöglicht somit eine dauerhafte Unterstützung für Leitungen und Teams.

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    Birgit Reichert
    Tel. +49 8031 392-2320
    Fax +49 8031 392-92320
    Zimmer-Nr. 01.317

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    Flyer Pädagogische Qualitätsbegleitung 2020 2.27 MB17.08.2020 DownloadVorschau

Kindertagespflege - Informationen für Eltern

  • Was ist Kindertagespflege?

    Eine Tagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder gleichzeitig im eigenen Haushalt bzw. in extra angemieteten Räumen. Tageseltern verstehen sich als Erziehungspartner von Eltern. Sie bieten verlässliche und qualifizierte Betreuung und begleiten das Kind in ihrer Entwicklung als konstante Bezugsperson durch den Betreuungsalltag. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Geeignete Tagespflegepersonen werden durch den Fachdienst Kindertagespflege überprüft und verfügen über eine Pflegeerlaubnis.

    Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege

    Für Eltern und Kindertagespflegepersonen ist die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung unerlässlich. Beim Ausfall der Kindertagespflegeperson ergibt sich für viele Familien der Bedarf für eine Ersatzbetreuung. Bitte informieren Sie sich gerne über das Ersatzbetreuungskonzept der Kindertagespflege des Landkreises Rosenheim.

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  • Wie finde ich eine Kindertagespflegeperson?

    Über eine Vermittlungsanfrage bei den pädagogischen Fachberaterinnen erhalten Eltern die Kontaktdaten der Tagespflegepersonen aus dem Landkreis Rosenheim und können selbstständig Kontakt aufnehmen. Geeignete Tagespflegepersonen werden vor einer Vermittlung durch den Fachdienst Kindertagespflege überprüft und verfügen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis. Sie als Eltern haben während eines bestehenden Betreuungsverhältnisses Ansprechpersonen die Ihnen beratend zur Verfügung stehen.

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  • Was kostet die Kindertagespflege?

    Die Kindertagespflege ist für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Krippe. Bei Buchung einer Tagespflegeperson wird von den Eltern gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII ein Kostenbeitrag, vom Kreisjugendamt Rosenheim per Kostenbeitragsbescheid festgesetzt.
    Die aktuell geltenden monatlichen Kostenbeiträge stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

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    Was kostet Kindertagespflege ab 01.09.2023 Gebührensatzung Kindertagespflege 38.59 KB26.06.2023 DownloadVorschau
    Anlage1 zu - Was kostet Kindertagespflege ab 01.09.2023 Anlag1 - Gebührensatzung Kindertagespflege 486.78 KB26.06.2023 DownloadVorschau

  • Erlass von Kostenbeiträgen

    Familien können bei Bedarf den Erlass des Kostenbeitrags beantragen. Hierzu benötigen wir einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation. Alle notwendigen Informationen sowie den Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages finden Sie im Formularbereich.
    Ein Erlass des Kostenbeitrages erfolgt frühestens ab dem Monat der Antragsstellung.

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Kindertagespflege - Informationen für Kindertagespflegepersonen

  • Wie kann ich Kindertagespflegeperson werden?

    Wenn Sie aufgeschlossen, liebevoll und Freude am Zusammenarbeiten mit Kindern haben, verantwortungsbewusst, zuverlässig und belastbar sind, dann bringen Sie Voraussetzungen für die Kindertagespflege mit. Sind Sie Erzieherin, Kinderpflegerin oder Sozialpädagogin, sind Sie qualifiziert, um eine Pflegeerlaubnis zu beantragen. Für alle anderen Interessierten bieten wir einen Qualifizierungskurs an. Neben der fachlichen und persönlichen Eignung prüfen wir ihre Räumlichkeiten auf die Eignung. Wir beraten Sie telefonisch und in persönlichen Gesprächen. Wir führen die Überprüfungen durch und erteilen die Pflegeerlaubnis. Wir begleiten die Betreuungsverhältnisse und leisten fachliche Unterstützung durch Beratung, Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Tagesmüttern.

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  • Vergütung der Kindertagespflegeperson

    Für die Betreuung erhalten die Kindertagespflegepersonen eine monatliche laufende Geldleistung.

    Sie setzt sich aus der Anerkennung der Förderleistung, dem Sachaufwand sowie dem differenzierten Qualifizierungszuschlag zusammen und wird pro Kind berechnet.
    Zusätzlich erhalten Kindertagespflegepersonen die Erstattung nachgewiesener Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die hälftige Erstattung nachgewiesener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Altersvorsorge.
    Werden Kinder in Randzeiten (6.00 – 8.00 Uhr oder 17.00 – 20.00 Uhr) oder über Nacht betreut, wird den Kindertagespflegepersonen ein Randzeitenzuschlag gewährt.

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Kindertagesbetreuung – Beitragsübernahme

  • Beitragsübernahme

    Besucht Ihr Kind eine Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder) können die dafür anfallenden Elternbeiträge abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise übernommen werden.

    Für Sie zuständig:

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    Frau Irsiegler
    Tel. +49 8031 392-2386
    Fax +49 8031 392-92386
    Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.
    kein Foto
    Frau Reiser
    Tel. +49 8031 392-2331
    Fax +49 8031 392-92331
    Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.
    kein Foto
    Frau Tichy
    Tel. +49 8031 392-2315
    Fax +49 8031 392 92315
    Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.
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    Frau Mertens
    Tel. +49 8031 392-2324
    Fax +49 8031 392-92324
    Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.
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    Frau Zahradnik
    Tel. +49 8031 392-2355
    Fax +49 8031 392-92355
    Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.

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  • Anspruchberechtigte

    Einen Anspruch auf die volle bzw. teilweise Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung durch das Kreisjugendamt Rosenheim haben Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Rosenheim haben und denen die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres geringen Einkommens nicht zuzumuten ist.

  • Unzumutbarkeit

    Eine Unzumutbarkeit liegt immer vor, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
    • Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII)
    • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    • Kinderzuschlag gem. § § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Mittagsbetreuung

    Beiträge für Mittagsbetreuungen an Schulen können nicht übernommen werden, da es sich nicht um Einrichtungen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes handelt.

  • Elternbeitragszuschuss

    Der Freistaat Bayern gewährt monatlich pro Kind einen Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von 100,00 € für die Zeit vom 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt.

    Die Auszahlung des Elternbeitragszuschusses erfolgt an den jeweiligen Einrichtungsträger.

Allgemeine Informationen

Erziehung ist für Familien eine Herausforderung, die oftmals Fragen und auch Konflikte hervorbringen kann. Das Kreisjugendamt bietet Beratung und Unterstützung in vielfältigen Formen auch im Rahmen der Trennung und Scheidung sowohl für die Eltern wie auch für deren Kinder an. Der Fachdienst Frühe Kindheit trägt mit seinen Angeboten zur Stabilisierung von jungen Familien bei. Im Rahmen des staatlichen Wächteramts nimmt das Kreisjugendamt den Kinderschutz wahr und leitet die erforderlichen Schutzmaßnahmen für das Kind bzw. den Jugendlichen ein.

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Beratung

  • Allgemeiner Sozialdienst

    Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema „Familie“. Wir informieren Sie über die vielfältigen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Ihrer Heimatgemeinde und unterstützen Sie dabei ihre Erziehungskompetenz zu stärken.

    Die sozialpädagogischen Fachkräfte beraten Sie insbesondere:

    • zu Fragen der Erziehung,
    • bei familiären Konfliktlagen und
    • bei Schwierigkeiten in der Betreuung und Versorgung Ihres Kindes.

    Die Beratung ist kostenlos und erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Berater unterliegen der Schweigepflicht.

  • Hilfen zur Erziehung

    Die Jugendhilfe im Landkreis Rosenheim zeichnet sich aus durch eine Vielfalt an Unterstützungsangeboten und Hilfen zur Erziehung. Nach einer individuellen Bedarfserhebung beraten die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) mit Ihnen gemeinsam Lösungswege und planen, vermitteln und begleiten die notwendigen und geeigneten Hilfen.

    Die Hilfen werden durchgeführt durch freie Träger der Jugendhilfe (? siehe Kooperationspartner). Die Hilfen können sowohl in ambulanter Form bei Ihnen zuhause, z.B. eine sozialpädagogische Familienhilfe, als auch in stationärer Form, z.B. in Vollzeitpflege oder in Heimerziehung, geleistet werden.

  • Ansprechpartner Sozialdienst

    Sachbearbeiter/innen: nach Gemeinden.
    Die Kolleginnen des Allgemeinen Sozialdienstes sind häufig in Gesprächen oder im Außendienst unterwegs. Wenn Sie die Kollegen/innen nicht direkt erreichen können, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

    In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle: 08031 392-2301

    Für Sie zuständig:

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  • Kostenbeitrag

    Die Hilfen werden auf Antrag gewährt und sind kostenbeitragspflichtig. Das Kindergeld ist der Mindestkostenbeitrag, der vom kindergeldbeziehenden Elternteil zu zahlen ist. Zusätzlich wird ein Kostenbeitrag aus dem Einkommen verlangt. Neben dem Kostenbeitrag sind Ersatzleistungen anderer Leistungserbringer während der Hilfegewährung einzusetzen. Für ambulante Hilfen wird kein Kostenbeitrag erhoben.

  • Ansprechpartner Wirtschaftliche Hilfen

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  • Kooperationspartner

    In den folgenden Listen finden Sie die Kooperationspartner, die im Landkreis Rosenheim ambulante und teilstationäre Hilfen anbieten. Für stationäre Hilfen muss im Einzelfall auch bundesweit nach einem geeigneten Betreuungsplatz gesucht werden.

    Im Rahmen der engen und sehr guten Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Raum Rosenheim ist ein gemeinsames Traineeprogramm insbesondere für Berufseinsteiger erstellt worden, an dem auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim beteiligt ist http://www.jugendhilfe-trainee.de

    Downloads:

Kinderschutz

  • Eltern

    „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Grundgesetz Artikel 6, Absatz 2
    Eltern wissen am besten was für ihr Kind gut ist und Kinder haben ein Recht darauf, gesund und geborgen aufzuwachsen. Sofern aber Eltern oder andere Bezugspersonen dem Kind Schaden zufügen, indem sie es vernachlässigen, misshandeln oder sexuelle Gewalt ausüben, ist es Aufgabe des Jugendamtes, das Kind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen („staatliches Wächteramt“). Gleiches gilt für Jugendliche.
    Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko zu überprüfen und abzuschätzen. Die Eltern und das Kind oder der Jugendliche werden in die Abschätzung des Gefährdungsrisikos einbezogen und – falls notwendig – werden ihnen geeignete Hilfen angeboten.

  • Fachkräfte

    Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, können für die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft des Kreisjugendamtes oder der Caritas Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Rosenheim Telefon: 08031 203740 in Anspruch nehmen.
    Ist ein Kind oder Jugendlicher akut gefährdet, wenden Sie sich bitte direkt an das Kreisjugendamt (Telefon: 08031 392-2301). Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle wenden.

  • Ansprechpartner

    Die Kolleginnen des Allgemeinen Sozialdienstes sind häufig in Gesprächen oder im Außendienst unterwegs. Wenn Sie die Kollegen/innen nicht direkt erreichen können, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

    In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle: 08031 392-2301

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    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

Fachdienst Frühe Kindheit (KoKi)

  • KoKi - Fachdienst Frühe Kindheit - Landkreis Rosenheim

    Koordinierende Kinderschutzstelle – KoKi Landkreis Rosenheim

    Sie werden Eltern oder sind eine junge Familie mit Kindern im Alter zwischen 0 und 6 Jahren? Sie leben im Landkreis Rosenheim und wünschen sich Unterstützung für das gesunde Aufwachsen Ihrer Kinder?

    Sie sind eine Fachkraft aus der Jugend- und Gesundheitshilfe oder eine Institution, die mit jungen Familien und / oder kleinen Kindern in Kontakt steht? Sie haben Fragen zur Beratung oder Begleitung von Eltern mit kleinen Kindern?

    Die Hilfen von KoKi stehen allen Familien im Landkreis Rosenheim offen, sind freiwillig und kostenfrei.

    Logo KoKi – Netzwerk Frühe Kindheit, Konzept der Koordinierenden Kinderschutzstellen Landkreis Rosenheim

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

  • Angebote für Familien

    • BERATUNG
      zu weiteren Hilfen, Entlastungsangeboten, Kinderbetreuung, Kursen, Gruppen, finanzieller Unterstützung vor Ort,…
    • GESUNDHEITSORIENTIERTE FAMILIENBEGLEITUNG
      Psychosoziale und medizinische Betreuung für Familien mit besonderem Bedarf (während des ersten Lebensjahrs) durch Familienhebammen / Familienkinderkrankenschwestern
    • KINDERBETREUUNG IM HAUSHALT
      Entlastung für Familien in vorübergehenden Belastungssituationen durch Ehrenamtliche
    • FAMILIENPATEN
      Ehrenamtliche Patinnen und Paten engagieren sich in Familien auf unterschiedlichste Weise
      Chiemgau und Inntal
      Wasserburger Raum, Mangfalltal
    • ELTERNCOACHING
      Videogestützte, ressourcenorientierte Bindungs- und Erziehungsberatung
  • Angebote für Fachkräfte

    BERATUNG

    Beratung von Fachkräften unterschiedlichster Disziplinen zu pädagogischen Fragestellungen, Einschätzung, Kooperationspartnern, Weitervermittlung zu Netzwerkpartnern, etc.

    NETZWERKARBEIT

    Aufbau eines interdisziplinären, regionalen Netzwerks von Kooperationspartnern verschiedener Institutionen/Berufsgruppen, die mit werdenden Eltern und jungen Familien in Kontakt stehen, u.a. Kinderärzte und Kliniken, Hebammen, (Schwangeren-) Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Frühförderstellen, etc …

    GREMIEN

    • Runde Tische im Netzwerk Frühe Kindheit in den Landkreisregionen Inntal, Mangfalltal, Chiemgau und Wasserburg
    • Berufsspezifische und übergreifende Arbeitsgruppen, z.B. Jugendhilfeforen, Jahrestreffen der Jugendämter mit Vertretern der Kinderärzte in Stadt und Landkreis Rosenheim
    • Jahrestreffen der Frühförderstellen / Schwangerenberatungsstellen
    • Überregionale Treffen mit anderen KoKis in der sog. „REGIO 18“

    Downloads:

Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung

  • Beratung

    Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) beraten Eltern in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Die Beratung soll helfen

    • ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
    • Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
    • im Fall einer Trennung oder Scheidung die Eltern bei einer förderlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung für das Kind oder Jugendlichen zu unterstützen.

    Das betroffene Kind oder der Jugendliche werden altersabhängig und nach Absprache mit den Eltern in die Beratung mit einbezogen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Berater unterliegen der Schweigepflicht.

  • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren

    Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person des Kindes oder Jugendlichen betreffen. Dazu gehört auch der Umgang des Kindes mit dem getrenntlebenden Elternteil. Das Jugendamt bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte in das Verfahren ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.
    Die sozialpädagogischen Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) beraten Eltern, Kinder und Jugendliche in Fragen der Trennung und Scheidung. Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterrichten das Familiengericht über das Ergebnis der Beratung und nehmen am Anhörungstermin vor dem Familiengericht teil.

  • Kooperationspartner

    Seit 2009 praktiziert das Familiengericht Rosenheim in Verfahren der elterlichen Sorge und des Umgangs die Rosenheimer Praxis (RoPrax). Das Verfahren wurde in einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Familiengerichts entwickelt, um die Verfahren zu beschleunigen, den Eltern einen schnellen Zugang zu Beratung zu ermöglichen und die Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen im Verfahren zu stärken.

  • Ansprechpartner

    Die Kolleginnen des Allgemeinen Sozialdienstes sind häufig in Gesprächen oder im Außen-dienst unterwegs. Wenn Sie die Kollegen/innen nicht direkt erreichen können, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

    In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle: 08031 392-2301

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

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    Was ist Secure-E-Mail?

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Allgemeine Informationen

In besonderen Lebenssituationen können Beurkundungen, Negativatteste und Eingliederungshilfen notwendig sein und beantragt werden. Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, finden in Pflegefamilien einen familiären Rahmen für ihr Entwicklung. Im Einzelfall ist auch eine Adoption möglich, wofür umfangreich Beratungen angeboten werden. Vom Kreisjugendamt werden Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften geführt.

Besondere Lebenssituationen ©REDPIXEL #325800749 | stock.adobe.com

Beurkundung, Negativattest

  • Beurkundung

    Achtung: Für eine Beurkundung muss vorab ein Termin vereinbart werden!
    Bei den Urkundspersonen im Jugendamt können u.a. folgende Erklärungen abgegeben und beurkundet werden:

    • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter bei nicht verheirateten Eltern, ggf. weitere erforderliche Zustimmungserklärungen
    • Unterhaltsverpflichtungen für Personen bis zum 21. Lebensjahr
    • Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern

    Diese Leistungen des Jugendamtes sind kostenfrei.
    Unterlagen bitte vorab telefonisch mit der zuständigen Urkundsperson absprechen.
    Öffentliche Urkunden enthalten rechtlich komplexe Sachverhalte. Bei sprachlichen Barrieren (z.B. nicht ausreichende Deutschkenntnisse) ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig. Dieser darf nicht mit den Erklärenden verwandt sein.

    Online-Terminanfrage:

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    Servicestelle Beistandschaft
    Tel. +49 8031 392-2378
    Fax +49 8031 392-9091
    Zimmer-Nr. 01.325
  • Beurkundung von Unterhalt - Online Terminreservierung

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin:

    • Wenn Sie aufgefordert sind eine Unterhaltsurkunde für Minderjährige aufnehmen zu lassen oder eine bestehende Urkunde bzw. einen Gerichtsbeschluss für Unterhalt von Minderjährigen abzuändern.
      Hierbei kann es sich um den lfd. Unterhalt, aber auch um Mehr- und Sonderbedarf handeln. Unterhalt für junge Volljährige können bis zu deren vollendetem 21. Lebensjahr beurkundet werden. Ebenso ist es möglich Urkunden im Rahmen des Betreuungsunterhalts nach § 1615l aufnehmen oder abändern zu lassen.

    Für die Terminreservierung bitte hier klicken.

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  • Vaterschaftsanerkennung - Zustimmungserklärung - Online Terminreservierung

    Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so besteht eine rechtliche Beziehung zum Vater nicht automatisch. Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind entsteht erst, wenn der Vater die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin:

    • Wenn Sie nicht mit der Mutter verheiratet sind und die Vaterschaft anerkennen wollen. Dies ist vor- und nachgeburtlich möglich. Die Anerkennung wird erst wirksam, wenn auch die Mutter Ihre Zustimmung gegeben hat. Ideal ist ein gemeinsamer Termin mit der Mutter. Möglich ist aber auch die Anerkennung zunächst nur einseitig zu beurkunden.
    • Wenn Sie als Mutter die Zustimmung zu einer schon vorliegenden Anerkennung der Vaterschaft beurkunden wollen.

    Ist ein Elternteil noch minderjährig oder steht unter Betreuung, bedarf es weiterer Zustimmungen. Ähnliches gilt, falls die Mutter noch verheiratet ist. Im Verlauf der Terminvereinbarung besteht später die Möglichkeit diese Besonderheiten zu vermerken.

     

    Für die Terminreservierung bitte hier klicken.

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    Vaterschaftsanerkennung 119.26 KB16.07.2020 DownloadVorschau

  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung - Online Terminreservierung

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin:

    • Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und in einem Termin die Vaterschaft anerkannt und danach die gemeinsame Sorge erklärt werden soll. Da die Beurkundungen in einer Wechselbeziehung stehen, ist dies nur in einem gemeinsamen Termin von Mutter und Vater möglich.

     

    Ist ein Elternteil noch minderjährig oder steht unter Betreuung, bedarf es weiterer Zustimmungen. Im Verlauf der Terminvereinbarung besteht später die Möglichkeit diese Besonderheiten zu vermerken.

    Für die Terminreservierung bitte hier klicken.

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  • Sorgerecht - Online Terminreservierung

    Erklärung der gemeinsamen Sorge für ein Kind unverheirateter Eltern

    Wollen nicht miteinander verheiratete Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, so können sie eine Sorgeerklärung abgeben, d.h., sie erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Ansonsten ist die Mutter des Kindes allein sorgeberechtigt.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin:

    • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt ist, die Mutter dem zugestimmt hat und die Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind erklären wollen. Dies ist vor- und nachgeburtlich möglich. Die Erklärung wird erst wirksam, wenn beide Eltern diese abgegeben haben. Ideal ist damit ein gemeinsamer Termin der Eltern. Möglich ist aber auch die Anerkennung zunächst nur einseitig zu beurkunden.

    Ist ein Elternteil noch minderjährig oder steht unter Betreuung, bedarf es weiterer Zustimmungen. Im Verlauf der Terminvereinbarung besteht später die Möglichkeit diese Besonderheiten zu vermerken.

     

    Für die Terminreservierung bitte hier klicken.

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    TitelBeschreibungDateigrößeDatumAktion
    Sorgeerklärung 122.10 KB16.07.2020 DownloadVorschau

  • Negativattest

    Gerne stellen wir Ihnen zum Nachweis der alleinigen Sorge im Rechtsverkehr ein Negativattest als Nachweis aus.

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    Negativattest

    Online-Antrag

Eingliederungshilfe

  • Beratung §35a SGB VIII

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine seelische Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, finden Beratung und Unterstützung beim zuständigen Jugendamt. Es soll ermöglicht werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen Behinderung im gleichen Maß am Leben in der Gesellschaft teilhaben können wie Gleichaltrige ohne diese Behinderung. Hierfür gibt es spezielle Hilfen, die sogenannten Eingliederungshilfen.
    Der individuelle Bedarf wird vom Fachdienst Eingliederungshilfe nach einem Beratungsprozess in einer psycho-sozialen Diagnostik festgestellt.
    Eingliederungshilfen für junge Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung werden nach dem SGB IX gewährt. Hierfür ist der Bezirk Oberbayern zuständig.

    Broschüre „ Teilhabe ermöglichen“ verfügbar über: www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/mediathek/broschueren/?msclkid=6b2380daae9d11ec921f7baefe1381b9

  • Hilfen

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die als Folge einer seelischen Behinderung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, sollen durch geeignete Hilfen Unterstützung erhalten, um so die Folgen der Behinderung zu mildern oder abzuwenden.

    Konkrete Hilfeleistungen sind

    • Therapien bei Vorliegen einer Lese-/ Rechtschreib- oder Rechenstörungen
    • heilpädagogische Behandlungen
    • Schulbegleitungen
    • autismusspezifisches Einzel- oder Gruppentraining
    • heilpädagogische Angebote an Grundschulen
    • Betreuung und Förderung in einer heilpädagogischen Tagesstätte oder in einem Integrationshort
    • stationäre Unterbringung in einer heilpädagogischen oder therapeutischen Wohngruppe über Tag und Nacht.
  • Ansprechpartner

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    Für Sie zuständig:

  • Antrag und Kostenbeitrag

    Die Eingliederungshilfen werden auf Antrag gewährt.
    Mit dem Antrag ist die gutachterliche Stellungnahme eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten einzureichen.

    Teilstationäre und stationäre Hilfen sind kostenbeitragspflichtig.
    Die Höhe des Kostenbeitrags ist vom Einkommen der Eltern abhängig.

    Für ambulante Hilfen wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Pflegefamilie

  • Pflegekinderdienst

    Der Fachdienst für Pflegekinder des Kreisjugendamtes Rosenheim berät

    • Eltern, die die Unterstützung einer Pflegefamilie benötigen
    • Paare und Einzelpersonen, die sich mit einer möglichen Aufnahme eines Kindes in die eige-ne Familie auseinandersetzen

    Die Vollzeitpflege ist eine Jugendhilfeleistung mit dem Auftrag für Kinder Eltern zu finden, die für einen gewissen Zeitraum, manchmal auch auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Die Pflegefamilien sowie die Pflegekinder werden durch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleitet und betreut. Ebenso wird die Herkunftsfamilie im Interesse des Kindes beraten.

    Für Sie zuständig: