Familie ist zunehmend heterogen und die Anforderungen an den familiären Alltag steigen. Das Kreisjugendamt Rosenheim versteht sich in erster Linie als Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Familien. Wir wollen Familien durch konkrete Angebote bei der Erziehung unterstützen, dabei berücksichtigen wir die Bedürfnisse und Interessen der Familien in den unterschiedlichen Lebenssituationen. Im Landkreis Rosenheim stehen eine Vielzahl an Angeboten bereit, mit denen möglichst viele Familien erreicht werden. Der Rahmen unseres Handelns ist durch die gesetzlichen Regelungen bestimmt.
Allgemeine Informationen
Wir unterstützen Kommunen und Träger in allen Fragen für Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege. Wir beraten und prüfen bei Erteilung einer Betriebserlaubnis bzw. einer Pflegeerlaubnis für Tagespflege. Durch pädagogische Beratungen sowie vielfältige Vernetzungsangebote stärken wir die Qualität der Betreuungsangebote. Mit Projekten wird die fachliche Weiterentwicklung gefördert. Eltern stehen wir für pädagogische Fragestellungen und zur Beratung in der Platzvergabe und Gebührenübernahme zur Verfügung.
Kindertageseinrichtungen - Rechtsfragen
Rechtsaufsicht über die Kindertageseinrichtungen
Aufgabe der Rechtsaufsicht über die Kindertageseinrichtungen ist es sicher zu stellen, dass die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Einrichtungen eingehalten werden. Hierzu gehört insbesondere die Erteilung von Betriebserlaubnissen, die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz und die Auszahlung von staatlichen Fördergeldern. Die Rechtsaufsicht prüft turnusgemäß die Einhaltung der Fördervoraussetzungen durch die Träger der einzelnen Einrichtungen und führt sog. Belegprüfungen durch. Die Rechtsaufsicht ist auch Ansprechpartner für (Beratungs-)Anfragen von Gemeinden, Trägern und Eltern. Auch wer eine Einrichtung gründen möchte, kann eine Beratung erhalten.
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Kindertageseinrichtungen - Informationen für Eltern
Seit dem Jahr 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Für Kinder unter drei Jahren kann ein Krippenplatz oder eine Tagespflegeperson zur Erfüllung des Rechtsanspruchs vermittelt werden. Die Anmeldungen für einen Betreuungsplatz finden jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Nähere Informationen hinsichtlich der Anmeldung können bei der jeweiligen Kommune erfragt werden.
Für Sie zuständig:
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Betriebserlaubnis, Voraussetzungen, Antragsformular
Soweit die räumlichen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sowie die pädagogische Konzeption den Anforderungen entspricht, kann eine Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erteilt werden. Bei Veränderungen z. B. hinsichtlich der Organisationsstruktur, am Gebäude, oder bei einem Trägerwechsel muss eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße geändert am Aktion Antrag Betriebserlaubnis 731.84 KB 23.08.2024 DownloadVorschau Informationspflicht DSGVO KTP KTPP 151.40 KB 30.04.2024 DownloadVorschau Leitfaden Meldepflicht Ereignisse und Entwicklungen § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII 263.77 KB 16.08.2021 DownloadVorschau Meldepflicht Ereignisse und Entwicklungen Formular Stand: 08.2024 610.11 KB 23.08.2024 DownloadVorschau Personal, Zustimmung
Soweit Personal, ohne eine Ausbildung als Erzieher/in bzw. Kinderpfleger/in, mit Anrechnung in den Anstellungsschlüssel angestellt werden soll, ist eine Zustimmung durch die Rechtsaufsicht erforderlich. Für die Beurteilung dieser Personen soll die vom Bay. Landesjugendamt veröffentlichte Liste bereits geprüfter Berufe herangezogen werden.
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Kerstin LorenzTel. +49 8031 392-2317Fax +49 8031 392-92317Zimmer-Nr. 03.109Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße geändert am Aktion Antrag auf Zustimmung nichtpädagogisches Personal 822.87 KB 20.09.2022 DownloadVorschau Informationspflicht DSGVO KTP KTPP 151.40 KB 01.02.2023 DownloadVorschau Meldepflicht Personaländerung lt. § 47 SGB VIII Stand: 08.2024 592.51 KB 23.08.2024 DownloadVorschau Betriebskostenförderung
Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Einrichtungen wird durch kommunale und staatliche Fördergelder unterstützt. Die Berechnung der Höhe der Fördergelder erfolgt hierbei kindbezogen unter Einbeziehung der Buchungszeit und des Förderbedarfs der betreuten Kinder. Fördervoraussetzung ist u. a. der Einsatz von qualifiziertem Personal für die Betreuung der Kinder (Anstellungsschlüssel).
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Kindertageseinrichtungen – Pädagogik
Pädagogische Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Die pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen bietet fachliche, entwicklungs- und organisationsbezogene Beratung von Trägern, Leitungen und Mitarbeitenden an. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis in den Kindertageseinrichtungen steht im Mittelpunkt der Beratungstätigkeit. Im individuellen Beratungsprozess finden Überlegungen zur Konzeptionsentwicklung und –fortschreibung statt. Spezifische Schwerpunkte der Einrichtung, pädagogische Grundhaltungen und Möglichkeiten zur Gestaltung von Lern- und Bildungsprozessen für Kinder orientieren sich am konkreten Bedarf der Einrichtungen.
Die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure in der frühkindlichen Bildung ist eine weitere Aufgabe der Fachberatung.
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Handreichung-Krippe-Orientierungshilfe 624.72 KB 02.07.2020 DownloadVorschau Handreichung-Schulkinder-Betreuungsangebote 624.78 KB 02.07.2020 DownloadVorschau Informationen für Eltern - Mein Kind kommt in die Schule 146.53 KB 27.02.2023 DownloadVorschau Leitfaden Mittelbare Tätigkeiten 145.85 KB 02.07.2020 DownloadVorschau Leitfaden Wald- und Naturkindergärten 12-21 473.85 KB 19.01.2022 DownloadVorschau Informationen zum Kinderschutz
Dem Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen, als erste außerfamiliäre Betreuungsform, obliegt besondere Bedeutung. Die Fachkräfte sind für den Kinderschutz sensibilisiert und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege sind in den Institutionen strukturell und transparent zu regeln und jedem Mitarbeitenden bekannt zu machen. Eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation aller Beteiligten trägt zur gelingenden Umsetzung bei.
Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohles eines Kindes bekannt, arbeitet die Einrichtungsleitung mit der entsprechenden insoweit erfahrenen Fachkraft zusammen, um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen, damit der Familie geeignete und notwendige Hilfen angeboten werden können.
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Einschätzung der Situation des Kindes 0-3, 3-6, 7-14 47.69 KB 29.11.2023 DownloadVorschau Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) begleitet- berät- unterstützt
PQB ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot für Kindertageseinrichtungen. Dabei geht es um deren individuelle Fragestellungen im Bereich der Interaktionsqualität. Als externe Beraterin begleitet und berät PQB die pädagogischen Mitarbeitenden fachkompetent und praxisnah. Damit wird die professionelle Arbeit in den Teams unterstützt und weiterentwickelt.
Das KJA Rosenheim führt den ursprünglichen Modellversuch der Päd. Qualitätsbegleitung weiter und ermöglicht somit eine dauerhafte Unterstützung für Leitungen und Teams.
Für Sie zuständig:
Birgit ReichertTel. +49 8031 392-2320Fax +49 8031 392-92320Zimmer-Nr. 01.317Sicherheit geht vor!
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Flyer Pädagogische Qualitätsbegleitung 2020 2.27 MB 17.08.2020 DownloadVorschau
Kindertagespflege - Informationen für Eltern
Was ist Kindertagespflege?
Eine Tagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder gleichzeitig im eigenen Haushalt bzw. in extra angemieteten Räumen. Tageseltern verstehen sich als Erziehungspartner von Eltern. Sie bieten verlässliche und qualifizierte Betreuung und begleiten das Kind in ihrer Entwicklung als konstante Bezugsperson durch den Betreuungsalltag. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Geeignete Tagespflegepersonen werden durch den Fachdienst Kindertagespflege überprüft und verfügen über eine Pflegeerlaubnis.
Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege
Für Eltern und Kindertagespflegepersonen ist die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung unerlässlich. Beim Ausfall der Kindertagespflegeperson ergibt sich für viele Familien der Bedarf für eine Ersatzbetreuung. Bitte informieren Sie sich gerne über das Ersatzbetreuungskonzept der Kindertagespflege des Landkreises Rosenheim.
Downloads:
Alle downloadenTitel Dateigröße Datum Aktion Konzept Ersatzbetreuung Landkreis Rosenheim 1.27 MB 25.08.2022 DownloadVorschau Wie finde ich eine Kindertagespflegeperson?
Über eine Vermittlungsanfrage bei den pädagogischen Fachberaterinnen erhalten Eltern die Kontaktdaten der Tagespflegepersonen aus dem Landkreis Rosenheim und können selbstständig Kontakt aufnehmen. Geeignete Tagespflegepersonen werden vor einer Vermittlung durch den Fachdienst Kindertagespflege überprüft und verfügen über eine entsprechende Pflegeerlaubnis. Sie als Eltern haben während eines bestehenden Betreuungsverhältnisses Ansprechpersonen die Ihnen beratend zur Verfügung stehen.
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Was kostet die Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Krippe. Bei Buchung einer Tagespflegeperson wird von den Eltern gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII ein Kostenbeitrag, vom Kreisjugendamt Rosenheim per Kostenbeitragsbescheid festgesetzt.
Die aktuell geltenden monatlichen Kostenbeiträge stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.Für Sie zuständig:
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Downloads
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Was kostet Kindertagespflege ab 01.09.2023 Gebührensatzung Kindertagespflege 38.59 KB 26.06.2023 DownloadVorschau Anlage1 zu - Was kostet Kindertagespflege ab 01.09.2023 Anlag1 - Gebührensatzung Kindertagespflege 486.78 KB 26.06.2023 DownloadVorschau Erlass von Kostenbeiträgen
Familien können bei Bedarf den Erlass des Kostenbeitrags beantragen. Hierzu benötigen wir einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation. Alle notwendigen Informationen sowie den Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages finden Sie im Formularbereich.
Ein Erlass des Kostenbeitrages erfolgt frühestens ab dem Monat der Antragsstellung.Für Sie zuständig:
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Erlass von Kostenbeiträgen Kindertagespflege 320.65 KB 30.01.2023 DownloadVorschau Informationspflicht DSGVO KTP Bürgerinnen und Bürger 149.94 KB 01.02.2023 DownloadVorschau
Kindertagespflege - Informationen für Kindertagespflegepersonen
Wie kann ich Kindertagespflegeperson werden?
Wenn Sie aufgeschlossen, liebevoll und Freude am Zusammenarbeiten mit Kindern haben, verantwortungsbewusst, zuverlässig und belastbar sind, dann bringen Sie Voraussetzungen für die Kindertagespflege mit. Sind Sie Erzieherin, Kinderpflegerin oder Sozialpädagogin, sind Sie qualifiziert, um eine Pflegeerlaubnis zu beantragen. Für alle anderen Interessierten bieten wir einen Qualifizierungskurs an. Neben der fachlichen und persönlichen Eignung prüfen wir ihre Räumlichkeiten auf die Eignung. Wir beraten Sie telefonisch und in persönlichen Gesprächen. Wir führen die Überprüfungen durch und erteilen die Pflegeerlaubnis. Wir begleiten die Betreuungsverhältnisse und leisten fachliche Unterstützung durch Beratung, Vernetzung und Erfahrungsaustausch mit anderen Tagesmüttern.
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Richtlinie Kindertagespflege Juli 2020 620.80 KB 26.08.2020 DownloadVorschau Richtlinie Kindertagespflege ab 01.09.23 760.21 KB 23.06.2023 DownloadVorschau Vergütung der Kindertagespflegeperson
Für die Betreuung erhalten die Kindertagespflegepersonen eine monatliche laufende Geldleistung.
Sie setzt sich aus der Anerkennung der Förderleistung, dem Sachaufwand sowie dem differenzierten Qualifizierungszuschlag zusammen und wird pro Kind berechnet.
Zusätzlich erhalten Kindertagespflegepersonen die Erstattung nachgewiesener Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die hälftige Erstattung nachgewiesener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Altersvorsorge.
Werden Kinder in Randzeiten (6.00 – 8.00 Uhr oder 17.00 – 20.00 Uhr) oder über Nacht betreut, wird den Kindertagespflegepersonen ein Randzeitenzuschlag gewährt.Für Sie zuständig:
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße geändert am Aktion Abrechnung Randzeiten 821.89 KB 01.03.2023 DownloadVorschau Antrag auf Erstattung Altersvorsorge 801.00 KB 01.03.2023 DownloadVorschau Antrag auf Erstattung Kranken- und Pflegeversicherung 803.25 KB 01.03.2023 DownloadVorschau Antrag auf Erstattung Unfallversicherung 801.13 KB 01.03.2023 DownloadVorschau Antrag auf Erstattung von Fortbildungskosten 74.67 KB 01.03.2023 öffnen Antrag auf Kostenerstattung Fortbildung Kindertagespflege 813.10 KB 01.03.2023 DownloadVorschau Antrag auf Kostenerstattung Qualifizierungskurs Kindertagespflege 816.19 KB 31.01.2023 DownloadVorschau Antrag auf Kostenerstattung Qualifizierungskurs Kindertagespflege 79.75 KB 01.03.2023 öffnen Arbeitszeitnachweis 60.23 KB 01.03.2023 DownloadVorschau Betreuungsvereinbarung Kindertagespflege gültig ab 01.09.2023 Stand: November 2024 337.31 KB 11.11.2024 DownloadVorschau
Kindertagesbetreuung – Beitragsübernahme
Beitragsübernahme
Besucht Ihr Kind eine Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder) können die dafür anfallenden Elternbeiträge abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise übernommen werden.
Für Sie zuständig:
Frau IrsieglerTel. +49 8031 392-2386Fax +49 8031 392-92386Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.Frau ReiserTel. +49 8031 392-2331Fax +49 8031 392-92331Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.Frau TichyTel. +49 8031 392-2315Fax +49 8031 392 92315Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.Frau MertensTel. +49 8031 392-2324Fax +49 8031 392-92324Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.Frau ZahradnikTel. +49 8031 392-2355Fax +49 8031 392-92355Zimmer-Nr. Persönliche Vorsprache bitte mit Terminvereinbarung.Sicherheit geht vor!
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Informationspflicht DSGVO KTP Bürgerinnen und Bürger 149.94 KB 01.02.2023 DownloadVorschau KITA Hinweise zur Übernahme des Elternbeitrags 1 878.13 KB 02.11.2022 DownloadVorschau KITA Antrag Übernahme Elternbeitrag 2 1.35 MB 26.10.2022 DownloadVorschau KITA Arbeitszeitnachweis 3 717.88 KB 13.03.2023 DownloadVorschau Anspruchberechtigte
Einen Anspruch auf die volle bzw. teilweise Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung durch das Kreisjugendamt Rosenheim haben Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Rosenheim haben und denen die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres geringen Einkommens nicht zuzumuten ist.
Elternbeitragszuschuss
Der Freistaat Bayern gewährt monatlich pro Kind einen Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von 100,00 € für die Zeit vom 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt.
Die Auszahlung des Elternbeitragszuschusses erfolgt an den jeweiligen Einrichtungsträger.
Allgemeine Informationen
Erziehung ist für Familien eine Herausforderung, die oftmals Fragen und auch Konflikte hervorbringen kann. Das Kreisjugendamt bietet Beratung und Unterstützung in vielfältigen Formen auch im Rahmen der Trennung und Scheidung sowohl für die Eltern wie auch für deren Kinder an. Der Fachdienst Frühe Kindheit trägt mit seinen Angeboten zur Stabilisierung von jungen Familien bei. Im Rahmen des staatlichen Wächteramts nimmt das Kreisjugendamt den Kinderschutz wahr und leitet die erforderlichen Schutzmaßnahmen für das Kind bzw. den Jugendlichen ein.
Beratung
Allgemeiner Sozialdienst
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema „Familie“. Wir informieren Sie über die vielfältigen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Ihrer Heimatgemeinde und unterstützen Sie dabei ihre Erziehungskompetenz zu stärken.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte beraten Sie insbesondere:
- zu Fragen der Erziehung,
- bei familiären Konfliktlagen und
- bei Schwierigkeiten in der Betreuung und Versorgung Ihres Kindes.
Die Beratung ist kostenlos und erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Berater unterliegen der Schweigepflicht.
Hilfen zur Erziehung
Die Jugendhilfe im Landkreis Rosenheim zeichnet sich aus durch eine Vielfalt an Unterstützungsangeboten und Hilfen zur Erziehung. Nach einer individuellen Bedarfserhebung beraten die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) mit Ihnen gemeinsam Lösungswege und planen, vermitteln und begleiten die notwendigen und geeigneten Hilfen.
Die Hilfen werden durchgeführt durch freie Träger der Jugendhilfe (? siehe Kooperationspartner). Die Hilfen können sowohl in ambulanter Form bei Ihnen zuhause, z.B. eine sozialpädagogische Familienhilfe, als auch in stationärer Form, z.B. in Vollzeitpflege oder in Heimerziehung, geleistet werden.
Ansprechpartner Sozialdienst
Sachbearbeiter/innen: nach Gemeinden.
Die Kolleginnen des Allgemeinen Sozialdienstes sind häufig in Gesprächen oder im Außendienst unterwegs. Wenn Sie die Kollegen/innen nicht direkt erreichen können, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle: 08031 392-2301
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Kostenbeitrag
Die Hilfen werden auf Antrag gewährt und sind kostenbeitragspflichtig. Das Kindergeld ist der Mindestkostenbeitrag, der vom kindergeldbeziehenden Elternteil zu zahlen ist. Zusätzlich wird ein Kostenbeitrag aus dem Einkommen verlangt. Neben dem Kostenbeitrag sind Ersatzleistungen anderer Leistungserbringer während der Hilfegewährung einzusetzen. Für ambulante Hilfen wird kein Kostenbeitrag erhoben.
Ansprechpartner Wirtschaftliche Hilfen
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Kooperationspartner
In den folgenden Listen finden Sie die Kooperationspartner, die im Landkreis Rosenheim ambulante und teilstationäre Hilfen anbieten. Für stationäre Hilfen muss im Einzelfall auch bundesweit nach einem geeigneten Betreuungsplatz gesucht werden.
Im Rahmen der engen und sehr guten Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Raum Rosenheim ist ein gemeinsames Traineeprogramm insbesondere für Berufseinsteiger erstellt worden, an dem auch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim beteiligt ist http://www.jugendhilfe-trainee.de
Downloads:
Kinderschutz
Eltern
„Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Grundgesetz Artikel 6, Absatz 2
Eltern wissen am besten was für ihr Kind gut ist und Kinder haben ein Recht darauf, gesund und geborgen aufzuwachsen. Sofern aber Eltern oder andere Bezugspersonen dem Kind Schaden zufügen, indem sie es vernachlässigen, misshandeln oder sexuelle Gewalt ausüben, ist es Aufgabe des Jugendamtes, das Kind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen („staatliches Wächteramt“). Gleiches gilt für Jugendliche.
Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko zu überprüfen und abzuschätzen. Die Eltern und das Kind oder der Jugendliche werden in die Abschätzung des Gefährdungsrisikos einbezogen und – falls notwendig – werden ihnen geeignete Hilfen angeboten.Fachkräfte
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, können für die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft des Kreisjugendamtes oder der Caritas Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Rosenheim Telefon: 08031 203740 in Anspruch nehmen.
Ist ein Kind oder Jugendlicher akut gefährdet, wenden Sie sich bitte direkt an das Kreisjugendamt (Telefon: 08031 392-2301). Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle wenden.Ansprechpartner
Die Kolleginnen des Allgemeinen Sozialdienstes sind häufig in Gesprächen oder im Außendienst unterwegs. Wenn Sie die Kollegen/innen nicht direkt erreichen können, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle: 08031 392-2301
Für Sie zuständig:
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Fachdienst Frühe Kindheit (KoKi)
KoKi - Fachdienst Frühe Kindheit - Landkreis Rosenheim
Koordinierende Kinderschutzstelle – KoKi Landkreis Rosenheim
Sie werden Eltern oder sind eine junge Familie mit Kindern im Alter zwischen 0 und 6 Jahren? Sie leben im Landkreis Rosenheim und wünschen sich Unterstützung für das gesunde Aufwachsen Ihrer Kinder?
Sie sind eine Fachkraft aus der Jugend- und Gesundheitshilfe oder eine Institution, die mit jungen Familien und / oder kleinen Kindern in Kontakt steht? Sie haben Fragen zur Beratung oder Begleitung von Eltern mit kleinen Kindern?
Die Hilfen von KoKi stehen allen Familien im Landkreis Rosenheim offen, sind freiwillig und kostenfrei.
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Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Angebote für Familien
- BERATUNG
zu weiteren Hilfen, Entlastungsangeboten, Kinderbetreuung, Kursen, Gruppen, finanzieller Unterstützung vor Ort,… - GESUNDHEITSORIENTIERTE FAMILIENBEGLEITUNG
Psychosoziale und medizinische Betreuung für Familien mit besonderem Bedarf (während des ersten Lebensjahrs) durch Familienhebammen / Familienkinderkrankenschwestern - KINDERBETREUUNG IM HAUSHALT
Entlastung für Familien in vorübergehenden Belastungssituationen durch Ehrenamtliche - FAMILIENPATEN
Ehrenamtliche Patinnen und Paten engagieren sich in Familien auf unterschiedlichste Weise
Chiemgau und Inntal
Wasserburger Raum, Mangfalltal - ELTERNCOACHING
Videogestützte, ressourcenorientierte Bindungs- und Erziehungsberatung
- BERATUNG
Angebote für Fachkräfte
BERATUNG
Beratung von Fachkräften unterschiedlichster Disziplinen zu pädagogischen Fragestellungen, Einschätzung, Kooperationspartnern, Weitervermittlung zu Netzwerkpartnern, etc.
NETZWERKARBEIT
Aufbau eines interdisziplinären, regionalen Netzwerks von Kooperationspartnern verschiedener Institutionen/Berufsgruppen, die mit werdenden Eltern und jungen Familien in Kontakt stehen, u.a. Kinderärzte und Kliniken, Hebammen, (Schwangeren-) Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Frühförderstellen, etc …
GREMIEN
- Runde Tische im Netzwerk Frühe Kindheit in den Landkreisregionen Inntal, Mangfalltal, Chiemgau und Wasserburg
- Berufsspezifische und übergreifende Arbeitsgruppen, z.B. Jugendhilfeforen, Jahrestreffen der Jugendämter mit Vertretern der Kinderärzte in Stadt und Landkreis Rosenheim
- Jahrestreffen der Frühförderstellen / Schwangerenberatungsstellen
- Überregionale Treffen mit anderen KoKis in der sog. „REGIO 18“
Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Informationspflicht DSGVO KoKi 190.11 KB 01.02.2023 DownloadVorschau Netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption_2021 856.75 KB 17.01.2022 DownloadVorschau Newsletter Nr. 36 Netzwerk Frühe Kindheit 8.12 MB 06.05.2024 DownloadVorschau Newsletter Nr 37 Netzwerk Frühe Kindheit 6.03 MB 29.07.2024 DownloadVorschau
Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Beratung
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) beraten Eltern in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Die Beratung soll helfen
- ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
- Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
- im Fall einer Trennung oder Scheidung die Eltern bei einer förderlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung für das Kind oder Jugendlichen zu unterstützen.
Das betroffene Kind oder der Jugendliche werden altersabhängig und nach Absprache mit den Eltern in die Beratung mit einbezogen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Berater unterliegen der Schweigepflicht.
Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person des Kindes oder Jugendlichen betreffen. Dazu gehört auch der Umgang des Kindes mit dem getrenntlebenden Elternteil. Das Jugendamt bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte in das Verfahren ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) beraten Eltern, Kinder und Jugendliche in Fragen der Trennung und Scheidung. Die sozialpädagogischen Fachkräfte unterrichten das Familiengericht über das Ergebnis der Beratung und nehmen am Anhörungstermin vor dem Familiengericht teil.Kooperationspartner
Seit 2009 praktiziert das Familiengericht Rosenheim in Verfahren der elterlichen Sorge und des Umgangs die Rosenheimer Praxis (RoPrax). Das Verfahren wurde in einer interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Familiengerichts entwickelt, um die Verfahren zu beschleunigen, den Eltern einen schnellen Zugang zu Beratung zu ermöglichen und die Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen im Verfahren zu stärken.
- Familiengericht am Amtsgericht Rosenheim 08031 80740
- Caritas Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Rosenheim https://www.caritas-nah-am-naechsten.de
- Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle der Erzdiözese München in Rosenheim https://www.erzbistum-muenchen.de
- Kinderschutzbund Rosenheim https://www.kinderschutzbund-rosenheim.de/
Ansprechpartner
Die Kolleginnen des Allgemeinen Sozialdienstes sind häufig in Gesprächen oder im Außen-dienst unterwegs. Wenn Sie die Kollegen/innen nicht direkt erreichen können, bitten wir Sie, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle: 08031 392-2301
Für Sie zuständig:
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Allgemeine Informationen
In besonderen Lebenssituationen können Beurkundungen, Negativatteste und Eingliederungshilfen notwendig sein und beantragt werden. Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, finden in Pflegefamilien einen familiären Rahmen für ihr Entwicklung. Im Einzelfall ist auch eine Adoption möglich, wofür umfangreich Beratungen angeboten werden. Vom Kreisjugendamt werden Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften geführt.
Beurkundung, Negativattest
Beurkundung
Achtung: Für eine Beurkundung muss vorab ein Termin vereinbart werden!
Bei den Urkundspersonen im Jugendamt können u.a. folgende Erklärungen abgegeben und beurkundet werden:- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter bei nicht verheirateten Eltern, ggf. weitere erforderliche Zustimmungserklärungen
- Unterhaltsverpflichtungen für Personen bis zum 21. Lebensjahr
- Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern
Diese Leistungen des Jugendamtes sind kostenfrei.
Unterlagen bitte vorab telefonisch mit der zuständigen Urkundsperson absprechen.
Öffentliche Urkunden enthalten rechtlich komplexe Sachverhalte. Bei sprachlichen Barrieren (z.B. nicht ausreichende Deutschkenntnisse) ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig. Dieser darf nicht mit den Erklärenden verwandt sein.Online-Terminanfrage:
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Servicestelle BeistandschaftTel. +49 8031 392-2378Fax +49 8031 392-9091Zimmer-Nr. 01.325Beurkundung von Unterhalt - Online Terminreservierung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
- Wenn Sie aufgefordert sind eine Unterhaltsurkunde für Minderjährige aufnehmen zu lassen oder eine bestehende Urkunde bzw. einen Gerichtsbeschluss für Unterhalt von Minderjährigen abzuändern.
Hierbei kann es sich um den lfd. Unterhalt, aber auch um Mehr- und Sonderbedarf handeln. Unterhalt für junge Volljährige können bis zu deren vollendetem 21. Lebensjahr beurkundet werden. Ebenso ist es möglich Urkunden im Rahmen des Betreuungsunterhalts nach § 1615l aufnehmen oder abändern zu lassen.
Für Sie zuständig:
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Servicestelle BeistandschaftTel. +49 8031 392-2378Fax +49 8031 392-9091Zimmer-Nr. 01.325- Wenn Sie aufgefordert sind eine Unterhaltsurkunde für Minderjährige aufnehmen zu lassen oder eine bestehende Urkunde bzw. einen Gerichtsbeschluss für Unterhalt von Minderjährigen abzuändern.
Vaterschaftsanerkennung - Zustimmungserklärung - Online Terminreservierung
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so besteht eine rechtliche Beziehung zum Vater nicht automatisch. Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind entsteht erst, wenn der Vater die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
- Wenn Sie nicht mit der Mutter verheiratet sind und die Vaterschaft anerkennen wollen. Dies ist vor- und nachgeburtlich möglich. Die Anerkennung wird erst wirksam, wenn auch die Mutter Ihre Zustimmung gegeben hat. Ideal ist ein gemeinsamer Termin mit der Mutter. Möglich ist aber auch die Anerkennung zunächst nur einseitig zu beurkunden.
- Wenn Sie als Mutter die Zustimmung zu einer schon vorliegenden Anerkennung der Vaterschaft beurkunden wollen.
Ist ein Elternteil noch minderjährig oder steht unter Betreuung, bedarf es weiterer Zustimmungen. Ähnliches gilt, falls die Mutter noch verheiratet ist. Im Verlauf der Terminvereinbarung besteht später die Möglichkeit diese Besonderheiten zu vermerken.
Für Sie zuständig:
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Servicestelle BeistandschaftTel. +49 8031 392-2378Fax +49 8031 392-9091Zimmer-Nr. 01.325Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Vaterschaftsanerkennung 119.26 KB 16.07.2020 DownloadVorschau Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung - Online Terminreservierung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
- Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und in einem Termin die Vaterschaft anerkannt und danach die gemeinsame Sorge erklärt werden soll. Da die Beurkundungen in einer Wechselbeziehung stehen, ist dies nur in einem gemeinsamen Termin von Mutter und Vater möglich.
Ist ein Elternteil noch minderjährig oder steht unter Betreuung, bedarf es weiterer Zustimmungen. Im Verlauf der Terminvereinbarung besteht später die Möglichkeit diese Besonderheiten zu vermerken.
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Servicestelle BeistandschaftTel. +49 8031 392-2378Fax +49 8031 392-9091Zimmer-Nr. 01.325Sorgerecht - Online Terminreservierung
Erklärung der gemeinsamen Sorge für ein Kind unverheirateter Eltern
Wollen nicht miteinander verheiratete Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, so können sie eine Sorgeerklärung abgeben, d.h., sie erklären, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Ansonsten ist die Mutter des Kindes allein sorgeberechtigt.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
- wenn die Vaterschaft bereits anerkannt ist, die Mutter dem zugestimmt hat und die Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind erklären wollen. Dies ist vor- und nachgeburtlich möglich. Die Erklärung wird erst wirksam, wenn beide Eltern diese abgegeben haben. Ideal ist damit ein gemeinsamer Termin der Eltern. Möglich ist aber auch die Anerkennung zunächst nur einseitig zu beurkunden.
Ist ein Elternteil noch minderjährig oder steht unter Betreuung, bedarf es weiterer Zustimmungen. Im Verlauf der Terminvereinbarung besteht später die Möglichkeit diese Besonderheiten zu vermerken.
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Sorgeerklärung 122.10 KB 16.07.2020 DownloadVorschau Negativattest
Gerne stellen wir Ihnen zum Nachweis der alleinigen Sorge im Rechtsverkehr ein Negativattest als Nachweis aus.
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Servicestelle BeistandschaftTel. +49 8031 392-2378Fax +49 8031 392-9091Zimmer-Nr. 01.325Downloads:
Negativattest
Online-Antrag
Eingliederungshilfe
Beratung §35a SGB VIII
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine seelische Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, finden Beratung und Unterstützung beim zuständigen Jugendamt. Es soll ermöglicht werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen Behinderung im gleichen Maß am Leben in der Gesellschaft teilhaben können wie Gleichaltrige ohne diese Behinderung. Hierfür gibt es spezielle Hilfen, die sogenannten Eingliederungshilfen.
Der individuelle Bedarf wird vom Fachdienst Eingliederungshilfe nach einem Beratungsprozess in einer psycho-sozialen Diagnostik festgestellt.
Eingliederungshilfen für junge Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung werden nach dem SGB IX gewährt. Hierfür ist der Bezirk Oberbayern zuständig.Broschüre „ Teilhabe ermöglichen“ verfügbar über: www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/mediathek/broschueren/?msclkid=6b2380daae9d11ec921f7baefe1381b9
Hilfen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die als Folge einer seelischen Behinderung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind, sollen durch geeignete Hilfen Unterstützung erhalten, um so die Folgen der Behinderung zu mildern oder abzuwenden.
Konkrete Hilfeleistungen sind
- Therapien bei Vorliegen einer Lese-/ Rechtschreib- oder Rechenstörungen
- heilpädagogische Behandlungen
- Schulbegleitungen
- autismusspezifisches Einzel- oder Gruppentraining
- heilpädagogische Angebote an Grundschulen
- Betreuung und Förderung in einer heilpädagogischen Tagesstätte oder in einem Integrationshort
- stationäre Unterbringung in einer heilpädagogischen oder therapeutischen Wohngruppe über Tag und Nacht.
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Für Sie zuständig:
Antrag und Kostenbeitrag
Die Eingliederungshilfen werden auf Antrag gewährt.
Mit dem Antrag ist die gutachterliche Stellungnahme eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten einzureichen.Teilstationäre und stationäre Hilfen sind kostenbeitragspflichtig.
Die Höhe des Kostenbeitrags ist vom Einkommen der Eltern abhängig.Für ambulante Hilfen wird kein Kostenbeitrag erhoben.
Pflegefamilie
Pflegekinderdienst
Der Fachdienst für Pflegekinder des Kreisjugendamtes Rosenheim berät
- Eltern, die die Unterstützung einer Pflegefamilie benötigen
- Paare und Einzelpersonen, die sich mit einer möglichen Aufnahme eines Kindes in die eige-ne Familie auseinandersetzen
Die Vollzeitpflege ist eine Jugendhilfeleistung mit dem Auftrag für Kinder Eltern zu finden, die für einen gewissen Zeitraum, manchmal auch auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Die Pflegefamilien sowie die Pflegekinder werden durch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleitet und betreut. Ebenso wird die Herkunftsfamilie im Interesse des Kindes beraten.
Für Sie zuständig: