Ab dem 15.08.2025 sind an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen des Freistaats Bayern im Fall von Stau auf der Bundesautobahn A8 die Ausweichrouten im nachgelagerten Straßennetz für den staubedingten Ausweichverkehr gesperrt.

In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, etwa zu den Gründen für die Durchfahrtsverbote, die betroffenen Strecken, oder zu den Bußgeldern. (Stand: 14.08.2025)

Ein Verkehrsschild.

Fragen und Antworten

  • Was gilt ab 15.08.2025 entlang der Bundesautobahnen im Landkreis Rosenheim?

    Ab dem o.g. Datum sind an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen des Freistaats Bayern im Fall von Stau auf der Bundesautobahn A8 die Ausweichrouten im nachgelagerten Straßennetz für den staubedingten Ausweichverkehr gesperrt.

  • Welche Anschlussstellen sind betroffen?

    Welche Anschlussstellen sind betroffen?

    Die Durchfahrtsverbote gelten für das nachgeordnete Straßennetz im Umfeld folgender Anschlussstellen:

     

    AS Bad Aibling                                               AS Reischenhart

    AS Rosenheim-West                                     AS Brannenburg

    AS Rosenheim-West

    AS Rosenheim

    AS Rohrdorf

    AS Achenmühle

    AS Frasdorf

    AS Bernau

    AS Felden

  • Was ist die Zielsetzung?

    Was ist die Zielsetzung?

    Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Lange hat die klare Zielsetzung ausgerufen, dass der Verkehr auf den Autobahnen bleiben soll, um die Orte entlang der Strecke zu entlasten und entstehende Gefahren zu verhindern. Der Bund will sich damit verstärkt an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren und den Ländern und Kommunen entgegenkommen.

  • Wie werde ich auf die Abfahrtsverbote hingewiesen?

    Wie werde ich auf die Abfahrtsverbote hingewiesen?

    Die Verkehrsteilnehmer werden über LED-Anzeigen und Hinweise bereits auf der Autobahn über die Durchfahrtsverbote im nachgeordneten Straßennetz aufmerksam gemacht. Die zuständige Autobahn GmbH arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer entsprechenden Hinweisbeschilderung. Auch die Navigationsgeräte sollten einen entsprechenden Hinweis anzeigen.

    Im nachgeordneten Straßennetz erfolgt die Beschilderung der Durchfahrtsverbote jeweils mit folgendem Verkehrszeichen:

    Ein Verkehrsschild.

  • Mein Navigationsgerät rät mir aufgrund einer Staulage an einer der betroffenen Anschlussstellen von der Autobahn abzufahren, was soll ich nun tun?

    Mein Navigationsgerät rät mir aufgrund einer Staulage an einer der betroffenen Anschlussstellen von der Autobahn abzufahren, was soll ich nun tun?

    Die Navigationsgeräte sollten auf die bestehenden Durchfahrtsverbote hinweisen.

    Bitte bleiben Sie auf der Autobahn. Es ist davon auszugehen, dass die Durchfahrtsverbote gelten. Sollte eine außerordentliche Lage (z.B. Totalsperre der Autobahn) eine Umleitung des Verkehrs erfordern, werden Sie durch die Einsatzkräfte vor Ort entsprechend angewiesen.

  • Dürfen die Straßenverkehrsbehörden derartige Anordnungen treffen?

    Dürfen die Straßenverkehrsbehörden derartige Anordnungen treffen?

    Als Straßenverkehrsbehörde hat das Landratsamt Rosenheim Gefahrenlagen im Straßenverkehr nach den Vorgaben des Straßenverkehrsrechts zu prüfen und – falls Gefahren vorliegen – innerhalb der rechtlichen Grenzen eine Ermessensentscheidung zu treffen.

    Das Bundesverkehrsministerium hat im vorliegenden Fall ausdrücklich klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden – hier das Landratsamt Rosenheim – dann auch zum Handeln aufgefordert sind.

  • Darf ich also bei Stau im Landkreis Rosenheim gar nicht mehr von der Autobahn abfahren?

    Darf ich also bei Stau im Landkreis Rosenheim gar nicht mehr von der Autobahn abfahren?

    Die Sperrung der Ausweichrouten betrifft immer nur den staubedingten Ausweichverkehr, also – vereinfacht gesagt – alle Verkehrsteilnehmer, die den Stau, z.B. aus Gründen der Zeitersparnis, einfach über das nachgelagerte Straßennetz umfahren wollen. Personen, die für eine Abfahrt triftige Gründe haben und diese im Zweifelsfall auch glaubhaft machen können, sind von den Durchfahrtsverboten ausgenommen. Auch der Ziel- und Quellverkehr ist selbstverständlich frei.

  • Wann kann ich davon ausgehen, dass auf den Autobahnen eine Staulage vorliegt und das Verbot tatsächlich greift?

    Wann kann ich davon ausgehen, dass auf den Autobahnen eine Staulage vorliegt und das Verbot tatsächlich greift?

    In der Praxis können sich die Verkehrsteilnehmer am allgemein üblichen Verständnis des Begriffs orientieren. Insbesondere sollte auf entsprechende Durchsagen im Verkehrsfunk oder Informationen aus anderen Quellen geachtet werden.

    Eine Staulage im Sinne der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes Rosenheim liegt in jedem Fall dann vor, wenn sich die Fahrzeuge auf der Autobahn auf einer Länge von mindestens einem Kilometer für mindestens fünf Minuten im Schnitt mit unter 20 km/h fortbewegen oder der Verkehr zum Stillstand gekommen ist.

  • Wie wird diese Entscheidung begründet?

    Wie wird diese Entscheidung begründet?

    Durch den Ausweichverkehr von der Autobahn kam es – insbesondere auch in den vergangenen Monaten – immer wieder zu regelrechten Verkehrsinfarkten in der Region. Hierzu tragen die räumliche Enge zwischen Bergen und Seen, das allgemein sehr hohe Aufkommen an Nah- und Fernverkehr und der schlechte Ausbauzustand der A8 ab Rosenheim in Richtung Salzburg maßgeblich bei.

    Das Ausmaß dieser Blockaden reicht soweit, dass in Einzelfällen bereits Feldwege vom Schwerlastverkehr genutzt wurden und Bürger der betroffenen Ortschaften teilweise große Schwierigkeiten haben, überhaupt aus ihren Einfahrten auszufahren.

    Eine besondere Gefahr für Anlieger und Verkehrsteilnehmer entsteht dabei durch die großen Schwierigkeiten des Rettungsdienstes oder auch der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr, in derartigen Situationen die Einsatzorte oder auch nur das örtliche Feuerwehrhaus über das nachgeordnete Straßennetz zu erreichen. Zudem fällt es Organisationen wie der Müllabfuhr oder auch ambulanten Pflegediensten oftmals schwer, überhaupt noch ihre Fahrten und Dienste zu planen

    Meist treten derartige Situationen an Wochenenden oder Feiertagen auf, an denen das nachgeordnete Straßennetz bereits ohne Stau auf der Autobahn stark belastet ist.

  • Was gilt ab 15.08.2025 entlang der Bundesautobahnen im Landkreis Rosenheim?

    Was gilt ab 15.08.2025 entlang der Bundesautobahnen im Landkreis Rosenheim?

    Ab dem o.g. Datum sind an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen des Freistaats Bayern im Fall von Stau auf der Bundesautobahn A8 die Ausweichrouten im nachgelagerten Straßennetz für den staubedingten Ausweichverkehr gesperrt.

  • Welche Kontrollen sind vorgesehen?

    Welche Kontrollen sind vorgesehen?

    Die Zuständigkeit für die Kontrollen liegt bei der Polizei. Wir weisen darauf hin, dass die Kontrollen erst im nachgeordneten Straßennetz erfolgen können und daher von der Autobahn aus möglicherweise nicht ersichtlich sind.

  • Muss ich bei Missachtung mit einem Bußgeld rechnen?

    Muss ich bei Missachtung mit einem Bußgeld rechnen?

    Verstöße gegen die vom Landratsamt Rosenheim erlassenen Durchfahrtsverbote können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Laut Bußgeldkatalog sind für KFZ bis 3,5t regelmäßig 55 € und für schwerere Fahrzeuge 100 € vorgesehen.

    Die Einleitung von Bußgeldverfahren obliegt der Polizei. Das Landratsamt Rosenheim unterstützt den präventiven Ansatz der Polizei, der auf Aufklärung, Verwarnungen und ggf. Zurückleitungen auf die Autobahn basiert.