Die Geriatrische Rehaklinik Bruckmühl soll ihren Betrieb vorerst mit reduzierter Bettenzahl und unter Auflagen fortsetzen dürfen. Das Landratsamt Rosenheim beabsichtigt, das eingeleitete Verfahren zum Widerruf der Konzession vorerst ruhen zu lassen. Bei einer erneuten Überprüfung der Klinik am 6. Oktober zeigte sich, dass die erheblichen Mängel im Dokumentationsmanagement teilweise behoben wurden. Allerdings besteht weiterhin deutlicher Verbesserungsbedarf.

Die Überprüfung der Einrichtung am 6. Oktober durch das Gesundheitsamt Rosenheim zusammen mit dem Medizinischen Dienst Bayern in Amtshilfe zeigte, dass sich das neu eingeführte Dokumentationssystem derzeit noch im Aufbau befindet und bei Neuaufnahmen von Patienten getestet, evaluiert und nach Bedarf angepasst wird. Die erheblichen Mängel im Dokumentationsmanagement waren zum Teil bereits behoben, zum Teil besteht aber noch deutlicher Überarbeitungsbedarf. Auch personell bei der Besetzung einer vakanten Facharztstelle besteht derzeit noch Klärungsbedarf.

Der Leiter des Gesundheitsamts Rosenheim, Dr. Wolfgang Hierl, erläutert: „Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten hat für uns oberste Priorität. Unsere Begehung hat gezeigt, dass von Seiten der Geschäftsführung und des Führungsteams weiterhin eine glaubhafte hohe Motivation besteht, alle aufgezeigten Mängel zeitnah abzustellen. Absehbar ist aber auch, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen ist und vor allem bei der Einübung und Schulung des Personals noch erheblicher Bedarf besteht.“

Das Landratsamt Rosenheim hat die Geschäftsführung der Klinik heute (Dienstag, 13. Oktober) schriftlich über das geplante weitere Vorgehen informiert. Demnach soll das eingeleitete Verfahren zum Widerruf der Konzession vorerst ruhen. Die Klinik soll ihren Betrieb mit einer reduzierten Bettenzahl von 30 und unter bestimmten Auflagen fortsetzen dürfen. Bis zum 23. November muss die Klinik unter anderem nachweisen, dass das Dokumentationssystem überarbeitet und auf seine Funktionsfähigkeit überprüft wurde und das Personal entsprechend geschult ist. Weitere Nachweise betreffen die fachgerechte Verordnung von Medikamenten bei Bedarf sowie die korrekte Versorgung und Dokumentation von Wunden. Eine Erhöhung der Bettenzahl kann frühestens zum 1. Januar 2027 beantragt werden, sofern sämtliche Auflagen erfüllt sind. Die Geschäftsführung hat nun bis zum 20. Oktober Gelegenheit, sich zu den festgestellten Mängeln, der geplanten Bettenreduzierung und den vorgesehenen Auflagen zu äußern.

„Bei der Begehung der Klinik am vergangenen Dienstag wurde keine unmittelbare Gefährdung des Patientenwohls festgestellt. Es liegen dem Landratsamt somit gegenwärtig keine Erkenntnisse vor, die eine sofortige Schließung der Klinik rechtfertigen würden“, erklärt Hierl. „Andererseits ist eine höhere Belegung aufgrund des weiterhin bestehenden deutlichen Verbesserungs- und Schulungsbedarf und der Fluktuation in der ärztlichen Leitungsebene nicht vertretbar.“

Das Landratsamt Rosenheim hatte zusammen mit dem Medizinischen Dienst Bayern bei einer unangekündigten Überprüfung der Einrichtung am 27. August 2026 erhebliche Mängel im Dokumentationsmanagement festgestellt. Wegen dieser Mängel konnte von Seiten der Klinik nicht lückenlos nachgewiesen werden, ob die pflegerische und medizinische Versorgung adäquat erbracht worden war.