Erlass der gehobenen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen I und II Echtler, Bad Feilnbach, sowie Erlass der Wasserschutzgebietsverordnung für diese Brunnen
Das Landratsamt Rosenheim beabsichtigt, die gehobene Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen I und II Echtler auf den Grundstücken Fl.Nrn. 351 und 481, Gemarkung und Gemeinde Bad Feilnbach sowie die Wasserschutzgebietsverordnung für diese Brunnen zu erlassen.
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- Wasserschutzgebiet im Gemeindegebiet Bad Feilnbach, zum Schutz der Brunnen I und II Echtler für die öffentliche Wasserversorgung im Versorgungsgebiet der Gemeinde Bad Fe...







