Nachdem im Waldsee in der Gemeinde Schechen ein Schwimmer von einem Biber gebissen und verletzt wurde, hat die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer vergleichbarer Vorfälle geprüft. Die Gemeinde Schechen hatte das Landratsamt gebeten, unverzüglich zu prüfen, welche Maßnahmen zum Schutz der Badegäste notwendig sind und ob eine Entnahme des Bibers möglich ist. Dabei wurde auch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern einbezogen. Nach Einschätzung der beiden Behörden fehlen derzeit die Voraussetzungen für eine Entnahme des Bibers. Stattdessen schlägt das Landratsamt der Gemeinde weitere Maßnahmen vor, um das Risiko eines erneuten Vorfalls zu reduzieren.
Bei der Bewertung wurde berücksichtigt, dass der Schwimmer bei dem Vorfall am 17. August verletzt wurde und ärztlich behandelt werden musste. Gleichzeitig handelt es sich um den ersten bekannten Vorfall dieser Art im Landkreis Rosenheim. Die Biber leben bereits seit mehreren Jahren am Waldsee, der intensiv zum Baden genutzt wird. Bislang sind dabei keine vergleichbaren Zwischenfälle bekannt geworden.
Nach Einschätzung der Naturschutzbehörden gibt es zudem keine Hinweise darauf, dass am Waldsee ein einzelner Biber lebt, der ein dauerhaft auffälliges oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen entwickelt hat. Biberangriffe auf Menschen sind äußerst selten. Eine Entnahme eines einzelnen Tieres würde deshalb nach fachlicher Einschätzung das grundsätzliche Risiko nicht beseitigen. Bei einer Entnahme der Biberfamilie wäre aufgrund der hohen Biberdichte in der Umgebung zudem damit zu rechnen, dass das Revier erneut besetzt wird.
Bei der Bewertung wurde außerdem berücksichtigt, dass der betroffene Schwimmer nach seinen Angaben nicht unmittelbar an die Biberburg herangekommen war und sich ruhig verhalten hatte. Ein für Biberangriffe typisches Warnsignal konnte nach den vorliegenden Erkenntnissen ebenfalls nicht festgestellt werden. Nicht ausgeschlossen werden kann nach den Angaben des Geschädigten allerdings, dass kurz vor dem Vorfall Hunde am beziehungsweise im Waldsee gewesen sein könnten. Biber können auf die Anwesenheit von Hunden besonders stark reagieren. Ob ein solcher Zusammenhang mit dem Vorfall bestand, lässt sich nachträglich jedoch nicht feststellen.
Die untere Naturschutzbehörde schlägt der Gemeinde deshalb konkrete weitere Schutzmaßnahmen vor. Dazu gehören zusätzliche Hinweisschilder mit Verhaltensregeln, die bereits am Parkplatz auf die Anwesenheit der Biber aufmerksam machen. Dabei soll auch deutlich auf das geltende Verbot hingewiesen werden, während der Badesaison Tiere beziehungsweise Hunde mitzubringen, frei laufen oder im Gewässer baden zu lassen.
Erste Hinweisschilder hatte die Gemeinde Schechen bereits unmittelbar nach dem Vorfall aufstellen lassen.
Die Naturschutzbehörde hält zudem eine Abgrenzung des naturnahen nördlichen Bereichs des Waldsees, in dem sich die Biberburg befindet, für sinnvoll. Denkbar wäre beispielsweise eine Kennzeichnung mit Bojen. Über die konkrete Umsetzung dieser und möglicher weiterer Maßnahmen möchte sich das Landratsamt mit der Gemeinde abstimmen.
Der langjährige Badebetrieb am Waldsee wird durch dessen Lage im FFH-Gebiet „Innauen und Leitenwälder“ nicht infrage gestellt. Baden und Naturschutz seien am Waldsee grundsätzlich miteinander vereinbar. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, das seit Jahren funktionierende Nebeneinander von Badegästen und Bibern auch künftig möglichst sicher zu gestalten.







