Das Landratsamt Rosenheim hat ein Verfahren zum Widerruf der Konzession der Geriatrischen Rehaklinik Bruckmühl eingeleitet. Vorausgegangen war eine unangekündigte Überprüfung der Einrichtung am vergangenen Donnerstag durch das Landratsamt Rosenheim zusammen mit dem Medizinischen Dienst Bayern, die erhebliche Mängel im Dokumentationsmanagement ergab. Wegen dieser Mängel konnte nicht lückenlos nachgewiesen werden, ob die pflegerische und medizinische Versorgung adäquat erbracht wurde.

Unter anderem waren Verordnungen und deren Umsetzung teilweise nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Damit war nicht durchgängig nachvollziehbar, von wem Verordnungen stammten und durch wen diese umgesetzt wurden. Auch die Gabe von Bedarfsmedikamenten sowie deren Wirkung war teilweise nicht dokumentiert und somit nicht nachvollziehbar. Zudem zeigten sich bei der Prüfung im Einzelfall Mängel in der Basishygiene, der Wundversorgung und der Patientenlagerung.

Der Leiter des Gesundheitsamts Rosenheim, Dr. Wolfgang Hierl, erläutert: „Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten hat für uns oberste Priorität. Das Gesundheitsamt nimmt deshalb Hinweise auf mögliche Missstände in medizinischen Einrichtungen sehr ernst. Gerade in einer Klinik muss eine verlässliche und nachvollziehbare Dokumentation gewährleistet sein.“

Die festgestellten Mängel in der Dokumentation sind erheblich – obwohl die Klinik 2023 ein neues, modernes Dokumentationssystem eingerichtet und die Mitarbeitenden darin geschult hatte. Bei der unangekündigten Begehung der Klinik am 27. August 2026 wurde jedoch keine unmittelbare Gefährdung des Patientenwohls festgestellt. „Es liegen dem Landratsamt gegenwärtig keine Erkenntnisse vor, die eine sofortige Schließung der Klinik rechtfertigen würden“, erklärt Hierl.

Aufgrund der Ergebnisse hat das Landratsamt Rosenheim nun ein Verfahren zum Widerruf der Konzession eingeleitet. Im ersten Schritt hat die Klinik ein Anhörungsschreiben erhalten. Sie hat innerhalb einer festgelegten Frist Gelegenheit, zu den Feststellungen Stellung zu nehmen und darzulegen, wie die festgestellten Mängel zeitnah behoben werden sollen. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist derzeit offen.

Das Gesundheitsamt hatte die Klinik auch in der Vergangenheit regelmäßig unangekündigt vor Ort überprüft, war Beschwerden nachgegangen und hatte Stellungnahmen der Klinik eingeholt. Die zuletzt in der medialen Berichterstattung geschilderten Fälle waren dem Gesundheitsamt jedoch zuvor nicht bekannt. Die Berichte wurden zum Anlass genommen, die Situation in der Klinik erneut zu überprüfen. Hierzu bat das Gesundheitsamt den Medizinischen Dienst Bayern als Experten für die Begutachtung der Dokumentation sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung in stationären Einrichtungen um Amtshilfe.