Gutachterausschuss für den Landkreis Rosenheim ermittelt aktuelle Bodenrichtwerte.

Immobilien im Landkreis Rosenheim wechselten im Jahr 2024 rund 2.250 Mal den Eigentümer. Im Folgejahr sogar rund 2.400 Mal. Dabei wurden Umsätze von knapp 1,03 Milliarden Euro im Jahr 2024 und rund 1,2 Milliarden im Jahr 2025 erreicht, wie sich aus der Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ablesen lässt. Mit der zunehmenden Aktivität am Immobilienmarkt erreicht die Zahl der Transaktionen wieder ein Niveau von vor 2022, was auf eine Stabilisierung des Marktes hinweist. Aufgrund der weiterhin anhaltenden hohen Baukosten sowie weiterer Ressourcenproblematiken und erhöhter Finanzierungsanforderungen war der Immobilienmarkt jedoch auch von stagnierenden bis rückläufigen Kaufpreisen gekennzeichnet.

Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und sind Grundlage für zahlreiche steuerliche und privatwirtschaftliche Bewertungen und Entscheidungen. Sie werden im zweijährigen Rhythmus aktualisiert. Der Stichtag der Ermittlung war der 01.01.2026. Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, angegeben in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie beziehen sich auf die Grundstücksqualität und Grundstücksgröße, wie sie in der jeweiligen Bodenrichtwertzone in der Mehrheit anzutreffen sind. Für den Landkreis Rosenheim gibt es rund 860 Bodenrichtwertzonen.

Derzeit liegen die Bodenrichtwerte bei den Gemeinden öffentlich aus und können dort kostenlos einen Monat lang eingesehen werden. Hierzu wird auf die ortsüblichen Bekanntmachungen der jeweiligen Gemeindeverwaltung verwiesen. Eine kostenfreie Übersicht über das jeweils mittlere Bodenrichtwertniveau zum 01.01.2026 im Bereich der Hauptorte auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-rosenheim.de/bauen/#tab-gutachterausschuss.

Eine amtliche Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig. Über das Onlineportal www.boris-bayern.de können die Richtwerte über Antrag für die Stichtage: 01.01.2026 (voraussichtlich ab Ende Juni 2026), 01.01.2024, 01.01.2022, 31.12.2020, 31.12.2018 und 31.12.2016 als amtliche Einzelauskunft gegen eine Gebühr von 35 Euro erworben werden. Einzelauskünfte zu allen Stichtagen können schriftlich oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (gutachterausschuss@lra-rosenheim.de, Gutachterausschuss Landkreis Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim) angefordert werden. Die Kosten liegen bei 40 Euro je Richtwert.