Ausschreibungen

Das Landratsamt Rosenheim nimmt eine Vielzahl von Beschaffungen für Waren, Bau- und Dienstleistungen vor zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und vergibt dazu verschiedene öffentliche Aufträge. Dabei sind vergaberechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Das Vergaberecht ist stark durch EU-Vorgaben geprägt. So gilt der Grundsatz des transparenten Wettbewerbs, in dem niemand benachteiligt werden darf. Durch ständige Anpassungen des Vergaberechts, insbesondere auch durch die Rechtsprechung, ist ein Vergabeverfahren ein streng formalistisches Verfahren.

Die Bekanntmachungen zu EU-weiten Ausschreibungen sind auch auf der Internetseite der EU TED-Startseite – TED Tenders Electronic Daily (europa.eu) (TED) zu finden.

Nationale Bekanntmachungen sind über die Internetseite bund.de SERVICE.BUND.DE – Aktuelle Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltung Deutschlands (Bund, Länder, Städte und Kommunen) zu finden.

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  • AusschreibungenWebseite_Ausschreibung_AdobeStock_61133010-Butch

Allgemeine Informationen

Sie können sich hier über aktuelle nationale und EU-weite öffentliche Ausschreibungen im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen des Landratsamtes informieren.

Daneben finden Sie für Lieferungen und Dienstleistungen  veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen für nationale und europaweite Vergabeverfahren des Landratsamtes Rosenheim. Dazu zählen Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen über künftige Auftragsvergaben, sowie Bekanntmachungen über vergebene Aufträge.

Alle öffentlichen Ausschreibungen für Lieferungen und Dienstleistungen werden über die Vergabeplattform aumass veröffentlicht und vollständig auf elektronischem Weg durchgeführt.

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Ausschreibungen für Lieferung und Dienstleistungen

  • Aktuelle Ausschreibungen

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

    Sabine Schurzmann
    Tel. +49 8031 392-1234
    Zimmer-Nr. 02.301
    Lea Kovatsch
    Tel. +49 8031 392-1260
    Zimmer-Nr. 02.301

     

    Die Nutzung der aumass eVergabe Plattform ist für Bieter und Bewerber grundsätzlich gebührenfrei.
    Zu den Nutzungsbedingungen, den allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verweisen wir auf die Verantwortlichkeit unseres Dienstleisters aumass GmbH & Co. KG.

    Die aktuellen Fassungen sind unter www.aumass.de einsehbar.
    Sind hier nachfolgend keine Dokumente aufgelistet, finden derzeit keine Ausschreibungen statt.

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  • eVergabe

    Die elektronische Angebotsabgabe eröffnet den Bietern viele Vorteile:

    • Kostenfreie Registrierung und Abgabe von Angeboten
      Die Registrierung auf der Vergabeplattform sowie die elektronische Abgabe des Angebotes ist für die Bieter kostenfrei. Außerdem sparen die Bieter die Kosten für Porto bzw. Botenfahrten ein.
    • Zeitersparnis
      Im Vergleich zur Einreichung eines Papierangebotes ist bei einer elektronischen Angebotsabgabe keine Zeit für den Post- und Fahrweg einzuplanen. Diese Zeit kann effektiv bei der Erstellung des Angebotes mit einfließen.
    • Änderung bei den Ausschreibungsunterlagen
      Eine Registrierung hat für die Bieter den Vorteil, dass sie automatisch über der Vergabeplattform über etwaige Bieterfragen und Antworten sowie über Änderungen der Ausschreibungsunterlagen informiert werden. Ohne eine Registrierung müssen die Bieter eigenverantwortlich mögliche Änderungen auf der Vergabeplattform nachhalten (Bieter haben da eine Holschuld), da eine Bieterinformation seitens des Landkreises Rosenheim aufgrund des anonymen Zugriffs nicht erfolgen kann.