Der Landkreis Rosenheim ist weiterhin von der aktuellen Vogelgrippe-Welle betroffen. Aufgrund der hochdynamischen Entwicklung hat das Staatliche Veterinäramt nun Hinweise zum Umgang mit erkrankten und toten Vögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe veröffentlicht. Diese Informationen sollen helfen, Risiken zu minimieren und die fachgerechte Untersuchung toter Tiere sicherzustellen.
Kontakt zu kranken oder toten Vögeln vermeiden
Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass direkte Berührungen mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln zu vermeiden sind. Falls eine Bergung notwendig ist, muss geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden, darunter zwei Paar Einmalhandschuhe, eine partikelfilternde Maske (mindestens FFP2) sowie bei Bedarf Einmalkittel, Kopfbedeckung, Augenschutz und desinfizierbare Gummistiefel oder Schuhüberzieher.
Bei Vögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Die Kadaver müssen doppelt und möglichst luftdicht verpackt sowie kühl gelagert werden, bis sie vom Veterinäramt übernommen werden.
Augenscheinlich erkrankte oder tote Vögel dürfen keinesfalls eigenständig in Tierarztpraxen, Haushalte oder zum Veterinäramt gebracht werden. Nach der Bergung erfolgt die Untersuchung ausschließlich über den amtlichen Weg.
Bei Singvögeln oder Tauben ist das Infektionsrisiko nach bisherigen Erkenntnissen vernachlässigbar. Kadaver von diesen Tieren können über die Kadavertonne oder über den Restmüll entsorgt werden.
Verdachtsfälle unbedingt melden
Für die weitere Überwachung des Infektionsgeschehens ist das Veterinäramt auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Verendete Zug- oder Wasservögel sollten daher möglichst mit genauer Fundortangabe gemeldet werden: Veterinäramt Rosenheim, Tel.: 08031 / 392-6310, E-Mail: vetamt@lra-rosenheim.de Außerhalb der Geschäftszeiten kann die Integrierte Leitstelle Rosenheim kontaktiert werden. Tel.: 08031 / 900900
Was tun bei möglichen Krankheitssymptomen?
Für die Allgemeinbevölkerung gilt das Risiko einer Infektion mit H5N1 laut Robert Koch-Institut weiterhin als gering. Treten jedoch nach Kontakt zu möglicherweise infizierten Vögeln grippeähnliche Symptome oder eine Bindehautentzündung auf, sollte nach telefonischer Anmeldung umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Bis zur Abklärung wird empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren.
Weitere Informationen
Das vollständige Merkblatt „Hinweise zum Umgang mit erkrankten oder toten Vögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe“ ist auf der Webseite des Landratsamts Rosenheim abrufbar unter:
Anfang November war im Landkreis Rosenheim erstmals eine verendete Lachmöwe im Gemeindebereich Rott am Inn positiv auf das hochpathogene H5N1-Virus getestet. Seitdem wurden inzwischen ca. 30 verendete Wildvögel untersucht. Bei sechs Tieren – darunter vier Graugänse, eine Stockente und ein Höckerschwan aus den Gemeinden Breitbrunn am Chiemsee, Prien am Chiemsee, Ramerberg und Wasserburg am Inn – wurde das Virus bestätigt. Die dynamische Ausbreitung verdeutlicht, dass das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen weiterhin besteht.







