Der Landkreis Rosenheim führt in der Schülerbeförderung ab dem 01.01.2024 das 365-Euro-Ticket für die Benutzung des allgemeinen ÖPNV ein. Die für das 365-Euro-Ticket berechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten dieses über die jeweilige Schule. Die Schulen haben alle erforderlichen Informationen. Nur für dringenden Angelegenheiten steht im Landratsamt Rosenheim folgendes E-Mail-Postfach zur Verfügung: schuelbeförderung@lra-rosenheim.de. Schülerinnen und Schüler, die nicht vom bzw. für das 365-Euro-Ticket erfasst sind können ihre bisherige Fahrberechtigungen, insbesondere das Deutschlandticket, weiterverwenden.

Der Landkreis ist für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen zuständig. Die Beantragung der Schülerbeförderung erfolgt hier über das Sekretariat der jeweiligen Schule.

Für Grundschüler und Grundschülerinnen sowie Mittelschüler und Mittelschülerinnen sind die jeweiligen Wohnortgemeinden zuständig.

Detaillierte Informationen zur Schülerbeförderung bzw. zur Fahrtkostenrückerstattung sind dem Merkblatt des jeweiligen Schuljahres zu entnehmen. Dieses erhalten Sie in der jeweiligen Schule bzw. über deren Webseite.