Heimische Bus-Unternehmen haben durch den Beitritt des Landkreises Rosenheim zum Münchner Verkehrsverbund keine Einnahmeverluste zu befürchten. Die Mitglieder des Kreistages haben mehrheitlich für eine Satzung gestimmt, die die Defizite ausgleicht, die den Unternehmen zum Teil durch den preiswerteren MVV-Gemeinschaftstarif entstehen. Der Landkreis Rosenheim wird künftig diese Mindereinnahmen ausgleichen.

Die Satzung über die Festsetzung des MVV-Gemeinschaftstarifs als Höchsttarif im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr auf Basis von Liniengenehmigungen im Sinne der §§  42, 43 Nr. 2, 44 PBefG“ gilt ab 10. Dezember 2023 und hat eine Gültigkeit von zunächst fünf Jahren. Im Vorfeld hatten bereits der Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität und der Kreisausschuss den Abschluss der Satzung empfohlen.

Mit der Einführung des MVV hat sich der Kreistag auch mit einer möglichen Einführung eines Landkreispasses für den Landkreis Rosenheim beschäftigt. Dieser wäre die Grundvoraussetzung für sozial benachteiligte Personen, beim MVV die sogenannte „Isarcard S“ beantragen zu können. Denn nur wer im Besitz eines solchen Landkreispasses ist, hat auch Anspruch auf die „Isarcard S“. Einen solchen Pass gibt es derzeit noch nicht in allen Mitgliedslandkreisen, so auch nicht im Landkreis Rosenheim.

Ob ein Landkreispass eingeführt wird und wer ihn dann bekommen soll, können die Landkreise bzw. kreisfreien Städte jeweils eigenständig entscheiden. Da auf den Landkreis Rosenheim mit der Verwaltung eines solchen freiwilligen Landkreispasses sowohl Sach- als auch Personalkosten zukommen, entschieden die Mitglieder des Kreistages nach ausführlicher Diskussion, angesichts der aktuellen Haushaltssituation die mögliche Einführung eines Landkreispasses mit den Besprechungen zum Landkreis-Haushalt Anfang 2024 zu verbinden.