Gesundheit

Das Gesundheits-Amt hilft Ihnen bei verschiedenen Dingen.
Sie bekommen hier medizinische Gutachten.

Ein medizinisches Gutachten braucht man zum Beispiel, wenn man Beamter oder Beamtin werden will.

Illustration, Ärztin

Ärztliche Atteste

Wollen Sie Betäubungs-Mittel mit ins Ausland nehmen?
Dann brauchen Sie ein ärztliches Attest.
Das ärztliche Attest muss bestätigt sein.

Das Gesundheits-Amt kann das Attest bestätigen.
Die Bestätigung sagt:
Ihr Arznei-Mittel ist ein Betäubungs-Mittel.
Aber Sie brauchen das Betäubungs-Mittel für Ihre Gesundheit.
Und ein Arzt hat Ihnen das Betäubungs-Mittel verschrieben.

Illustration, Rechtsauskunft

Was sind überhaupt Betäubungs-Mittel?

Betäubungs-Mittel sind bestimmte Arznei-Mittel und Stoffe.
Diese Arznei-Mittel und Stoffe können Menschen abhängig machen.
Und Betäubungs-Mittel haben sehr starke Neben-Wirkungen.
Betäubungs-Mittel werden oft in diesen Fällen vom Arzt verschrieben:

  • Eine Person hat Angst-Störungen.
  • Eine Person hat ADHS. Diese Person kann sich sehr schlecht konzentrieren.
  • Eine Person hat Reiz-Husten.

Im Betäubungs-Mittel-Gesetz steht:
Diese Stoffe sind Betäubungs-Mittel.
Und Sie können Ihren Arzt fragen:
Ist mein Arznei-Mittel ein Betäubungs-Mittel?

Illustration, Medikamente
Illustration, Ärztin

AIDS-Test

Im Gesundheits-Amt können Sie sich auch beraten lassen.
Zum Beispiel wenn Sie Fragen zu AIDS und HIV haben.

Sie können hier auch einen AIDS-Test machen.
Der Test kostet kein Geld.

Die Beratung ist vertraulich.
Das heißt:
Wir geben keine Informationen über Sie weiter.
Sie müssen auch Ihren Namen nicht sagen.

Illustration, Datenschutz

Beratung zu ansteckenden Krankheiten

Das Gesundheits-Amt kann Sie auch zu dem Thema ansteckende Krankheiten beraten.
Manche Krankheiten muss man melden.
Zum Beispiel die Lungen-Krankheit Tuberkulose.

Illustration, Krankenhaus

Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Das Gesundheits-Amt hat eine Abteilung für Kinder und Jugendliche.
Hier können Sie sich beraten lassen.
Zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Untersuchung zur Einschulung
  • Impfungen
Illustration, krankes Kind mit Mutter

Untersuchung zur Einschulung

Bevor Kinder in die Grund-Schule kommen, müssen sie untersucht werden.
Das macht das Gesundheits-Amt.
Die Untersuchung findet in den Kinder-Gärten statt.

Illustration, Kindergarten

Beratung bei Krankheit

Im Gesundheits-Amt können Sie sich beraten lassen.

Zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Sie haben eine seelische Krankheit.
  • Sie haben eine Krankheit, die für immer bleibt.
  • Sie haben eine Beeinträchtigung.
  • Sie sind sucht-krank.

Wir sagen Ihnen, welche Hilfen es für Sie gibt.
Die Beratung kostet kein Geld.

Illustration, Beratung

Gesundheit und Umwelt

Unsere Gesundheit hängt auch von unserer Umwelt ab.
Zum Beispiel muss die Luft gut sein.

Haben Sie Fragen zu diesem Bereich?
Vielleicht möchten Sie wissen:
Welche Schad-Stoffe sind in der Luft?
Im Landrats-Amt können Sie sich beraten lassen.

Illustration, Umwelt Abgase von Industrie, Autos und Häusern

Geschlossene Einrichtungen für seelisch kranke Menschen

Viele Menschen sind seelisch krank.
Oft kann man die Krankheit gut behandeln.
Die Menschen können ganz normal weiterleben.

Manche Menschen sind sehr schwer seelisch krank.
Sie verhalten sich seltsam.
Sie können sogar gefährlich werden.
Entweder für sich selbst.
Oder für andere Menschen.

Diese Menschen müssen in einer geschlossenen Einrichtung wohnen.
Damit sie niemandem schaden.
Zum Beispiel damit sie niemanden verletzen.

Illustration, Krankenschwester

Wer bestimmt, ob jemand in eine geschlossene Einrichtung gehen muss?

Nur das Amts-Gericht kann das bestimmen.
Manchmal gibt es aber Ausnahmen.

Dann kann auch das Landrats-Amt sagen:
Diese Person muss in eine geschlossene Einrichtung gehen.

Illustration, Richterin

Gefährdete Menschen melden

Kennen Sie einen seelisch kranken Menschen?
Vielleicht denken Sie:

  • Dieser Mensch ist gefährlich für sich selbst: Dieser Mensch verletzt sich zum Beispiel selbst.
  • Oder dieser Mensch ist gefährlich für andere Menschen:
    Dieser Mensch bedroht zum Beispiel andere Menschen.
    Dieser Mensch greift andere Menschen an.

Melden Sie das unbedingt beim Landrats-Amt.

Illustration, Sozialarbeiter