Haben Sie Fragen zur Schwangerschaft?
Wir beantworten Ihre Fragen.

Das bieten wir an:

  • Allgemeine Beratung für Schwangere
  • Beratung bei ungewollter Schwangerschaft
  • Beratung zu den Themen Geburt und Familie
  • Beratung zu dem Thema Geld

Zum Beispiel zu Kinder-Geld, Eltern-Geld und Familien-Geld

  • Beratung zu dem Thema Vertrauliche Geburt
  • Sexual-Erziehung für junge Menschen ab 12 Jahren
Illustration, schwangere Frau

Wir beraten Sie vertraulich.
Das heißt:
Wir geben keine Informationen über Sie weiter.
Sie müssen auch Ihren Namen nicht sagen.

Illustration, Datenschutz

Die Beratung kostet kein Geld.

Illustration, viel Geld

Allgemeine Beratung für Schwangere

Die Beratungs-Stelle beim Landrats-Amt Rosenheim unterstützt Sie.
Wir beraten Sie bei allen Fragen zur Schwangerschaft.

Zum Beispiel sagen wir Ihnen:
Welche Hilfen gibt es für Schwangere?

Illustration, Jugendlicher
Illustration, Jugendliche

Beratung bei ungewollter Schwangerschaft

Manchmal wird eine Frau schwanger.
Und die Schwangerschaft war nicht geplant.
Die Eltern wissen dann vielleicht nicht:

  • Wollen wir das Kind haben?
  • Schaffen wir es, ein Kind großzuziehen?

Zum Beispiel wenn die Eltern sehr jung sind.

Reden Sie mit uns in der Beratungs-Stelle.
Wir helfen Ihnen,
eine Entscheidung zu treffen.

Vielleicht entscheiden Sie sich für die Schwangerschaft.
Dann unterstützen wir Sie in der Schwangerschaft.

Oder vielleicht entscheiden Sie sich gegen die Schwangerschaft.
Das heißt:
Sie wollen das Kind nicht haben.
Und Sie wollen nicht mehr schwanger sein.
Dann entscheiden Sie sich für einen Schwangerschafts-Abbruch.
Ein Arzt macht den Schwangerschafts-Abbruch.
Sie sind nach einem Schwangerschafts-Abbruch nicht mehr schwanger.

Sie brauchen einen Nachweis
für einen Schwangerschafts-Abbruch beim Arzt.
Das steht in einem Gesetz.

In dem Nachweis steht drin:
Sie haben sich gut informiert.
Sie sind sicher:
Ich möchte das Kind nicht haben.

Sie bekommen den Nachweis von uns.

Illustration, Ärztin
Illustration, Brief

Beratung zu den Themen Geburt und Familie

Manchmal haben Mütter und Väter Fragen.
Die Beratungs-Stelle beim Landrats-Amt Rosenheim hilft Ihnen.
Wir beantworten Ihre Fragen zu diesen Themen:

Alles zum Thema Geburt:

  • Schwangerschaft
  • Geburt
  • Geburts-Kliniken
  • Hebammen
  • Mutter-Schutz
  • Eltern-Zeit

Alles zum Thema Familie:

  • Erziehung von Kindern unter 4 Jahren
  • Wie schaffe ich beides: Arbeit und Familie?
  • Kinder alleine erziehen
  • Kinder-Betreuung
  • Familien-Planung
  • Verhütung
Illustration, schwangere Frau
Illustration, Eltern mit Baby
Illustration, Baby

Beratung zu dem Thema Geld: Zum Beispiel zu Kinder-Geld, Eltern-Geld und Familien-Geld

Familien bekommen finanzielle Hilfen vom Staat.
Es gibt verschiedene Arten von finanziellen Hilfen.
Zum Beispiel Geld für Kinder-Kleidung.
Oder Geld für eine größere Wohnung.
So bekommen Sie eine finanzielle Hilfe vom Staat:
Sie stellen einen Antrag.

Haben Sie Fragen zu den finanziellen Hilfen vom Staat?
Zum Beispiel:

  • Welche finanziellen Hilfen gibt es für Familien?
  • Welche finanzielle Hilfe passt am besten zu meiner Situation?
  • Wie kann ich einen Antrag auf eine finanzielle Hilfe stellen?

Die Beratungs-Stelle beim Landrats-Amt Rosenheim hilft Ihnen.
Wir beantworten Ihre Fragen zu diesen Themen:

  • Mutterschafts-Geld
  • Eltern-Geld
  • Eltern-Geld plus
  • Partnerschafts-Bonus
  • Familien-Geld
  • Kinder-Geld
  • Kinder-Geld-Zuschlag
  • Arbeitslosen-Geld 1 und 2
  • Wohn-Geld
Illustration, Geld bekommen
Illustration, viel Geld
Illustration, Beratung

Vertrauliche Geburt

Manchmal wollen schwangere Frauen ihr Kind auf die Welt bringen.
Aber sie wollen das Kind nicht großziehen.
Keiner soll von der Schwangerschaft wissen.
Und keiner soll von der Geburt wissen.

Reden Sie mit uns in der Beratungs-Stelle.
Wir suchen zusammen mit Ihnen nach einer guten Lösung.
Wir geben keine Informationen über Sie weiter.
Unsere Beraterin hilft Ihnen vor und nach der Geburt.
Zum Beispiel bei diesen Fragen:

  • Wo können Sie Ihr Kind sicher zur Welt bringen?
  • Wo kann Ihr Kind nach der Geburt aufwachsen? Zum Beispiel in einer Pflege-Familie.

Vielleicht wollen Sie Ihr Kind später kennenlernen.
Dann sagen Sie der Beraterin Ihren Namen.
Ihr Name ist bei uns sicher.
Wir passen gut auf diese Information auf.

Vielleicht will Ihr Kind Sie später auch kennenlernen.
Das Kind muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Dann kann das Kind nach Ihrem Namen fragen.
Das Kind erfährt:
Das ist meine Mutter.

Die Beraterin darf mit keinem darüber sprechen.

Das steht in einem Gesetz.

Illustration, schwangere Frau
Illustration, Datenschutz
Illustration, leise

Sexual-Erziehung für junge Menschen ab 12 Jahren

Junge Menschen müssen aufgeklärt werden.
Junge Menschen brauchen Informationen zu dem Thema Sexualität.
Und sie brauchen ein gutes Selbst-Bewusstsein.

Wir sprechen mit den Jugendlichen und beantworten Fragen.
Zum Beispiel über:

  • Liebe
  • Freundschaft
  • Partnerschaft
  • Sexualität
Illustration, verliebte Frau
Illustration, Schwangerschaftsverhütungsmittel
Illustration, verliebter Mann