Den Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zur Zusammenlegung von Stadt und Landkreis haben Mitglieder des Rosenheimer Kreistags nun mehrheitlich abgelehnt.

Grundsätzlich sieht die Gemeindeordnung die Möglichkeit einer Eingliederung kreisfreier Städte in einen Landkreis vor. Allerdings wird ein solches Eingliederungsverfahren ungeachtet möglicher Vor- und Nachteile nur auf Antrag einer kreisfreien Stadt oder von Amts wegen durch die Staatsregierung eingeleitet. Landrat Otto Lederer begründete die Entscheidung: „Hintergrund ist, dass der Landkreis gar nicht berechtigt ist, diesen Antrag durchzuführen. Zuständig wären entweder die Staatsregierung oder die Stadt Rosenheim.“

Laut Antrag könnten durch die Zusammenlegung von Stadt und Landkreis die Personalkapazitäten der Verwaltungen besser genutzt und Bearbeitungszeiten auf diese Weise verkürzt werden. Auch könnte dadurch mehr Zeit in die Digitalisierung der Verwaltung investiert werden, so die Argumentation des Antragstellers, Kreisrat Dr. Klaus Rosellen (Die Linke). Ebenso sieht der Antrag eine Jobgarantie für bestehende Beschäftigte vor.