Der Rosenheimer Kreistag hat die formale Voraussetzung dafür geschaffen, damit das Deutschlandticket im Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis weiterhin anerkannt wird. Die Kreisrätinnen und Kreisräte ermächtigten den Landrat, unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen.

Mit Verabschiedung dieser Allgemeinverfügung wird die bisherige allgemeine Vorschrift des Landkreises Rosenheim vom 29.12.2023 abgelöst und tritt außer Kraft. Damit folgt der Landkreis Rosenheim, wie auch andere Landkreise und kreisfreie Städte im MVV, der Empfehlung des Bayerischen Landkreistags hinsichtlich der noch unklaren Finanzierungssituation.

Die Kreisrätinnen und Kreisräte stimmten zudem einer erneuten Beteiligung der Gremien zu. Sollte sich abzeichnen, dass die Finanzierung des Deutschlandtickets nicht mehr kostenneutral sein wird. In diesem Fall wird erneut über die Fortdauer des Deutschlandtickets entschieden. Flankierend wurde eine Regelung für grenzüberschreitende Linien getroffen. Gemeinsam mit den Landkreisen Ebersberg und Mühldorf am Inn soll nun eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung abgeschlossen werden.

Diese allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich, dass die im Landkreis Rosenheim tätigen Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr das Deutschlandticket akzeptieren. Im Gegenzug ist in der Vorschrift auch der Ausgleich für die hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile für die Verkehrsunternehmen festgelegt. Die Allgemeinverfügung tritt rückwirkend am 1. Januar 2024 in Kraft und endet am 31. Dezember 2024.