Lizenziert für Landratsamt Rosenheim

 

Informationspflicht des Landratsamtes Rosenheims bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO

 

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem von Ihnen verwendeten Formular.

 

 

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Rosenheim, vertreten durch Herrn Landrat Otto Lederer Telefon: +49 (0)8031 392 01,

Fax: +49 (0)8031 392 9001, E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de  

(weitere Informationen finden Sie auf dem von Ihnen ausgewählten Formular).

 

 

3.    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Datenschutzbeauftragter Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim,

Telefon: +49 (0)8031 392 1050, E-Mail: datenschutz@lra-rosenheim.de

 

 

4.    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.

Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DSGVO in Verbindung mit Art.

4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen

Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die

Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

 

 

5.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Im Bedarfsfall können Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Antrages an eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Stellen weitergegeben werden:

 

-              Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hansastraße 12-16,

80686 München

-              LivingData Gesellschaft für angewandte Informationstechnologien mbH, Hansastraße 16,
80686 München

-              V.P.A. GmbH, Staudach 24, 84323 Massing

-              aicovo gmbh, Hechtseestraße 16, 83022 Rosenheim

-              Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Behörden.

-              Auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende Dritte.

 

 

6.    Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

 

Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation kommt wird darauf im Einzelfall hingewiesen.

 

 

7.     Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs-

und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.

Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie unter

https://gda.bayern.de/publikationen/einheitsaktenplan einsehen.

 

 

8.    Betroffenenrechte

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,

steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,

Wagmüllerstraße 18, 80438 München, Telefon: +49 (0)89 212672 0,

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

 

 

9.     Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG und ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.

Die Behörde benötigt Ihre Daten, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, bzw. um Ihren Antrag bearbeiten zu können.

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.