Aktuell sind in Unterkünften des Landkreises Rosenheim rund 2.800 Flüchtlinge untergebracht, etwa 880 davon sind Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. Um Großfamilien, die an Containerstandorten untergebracht sind, noch besser zu unterstützen und die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern, soll eine gezielte sozialpädagogische Unterstützung angeboten werden. Die Notwendigkeit dafür wurde gestern (22.03.2023) von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gesehen. Der Beschluss fiel einstimmig. Die Hilfe soll bedarfsgerecht und zeitlich befristet in Gemeinschaftsunterkünften mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen der ethnischen Minderheit der Sinti und Roma zum Einsatz kommen.

Diese Familien gehören bereits in der Ukraine zu den Familien mit einem hohen Belastungsfaktor. Durch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften treten Konflikte auf, die die erzieherischen Defizite der Familien noch verstärken. In der Vergangenheit kam es darum immer wieder zu Inobhutnahmen von Kindern dieser Großfamilien. Wie Landrat Otto Lederer sagte, müsse man sich überlegen, „spielen wir Feuerwehr oder stecken wir das Geld lieber in die Prävention. Wenn wir im Vorfeld tätig werden, lassen sich ganz viele Probleme vermeiden.“

Die sozialpädagogischen Kräfte sollen die Helferkreise vor Ort unterstützen, um Gefährdungs- und Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.

Die Leiterin des Jugendamtes, Sabine Stelzmann, berichtete von den positiven Erfahrungen, die man mit der sozialpädagogischen Begleitung bereits in den Gemeinschaftsunterkünften in Halfing und Bad Aibling gesammelt habe. In Bad Aibling lebten aktuelle etwa 70 Kinder und Jugendliche im Kita- oder schulpflichtigen Alter. Das Diakonisch Werk und die Caritas würden hier gemeinsam tagesstrukturierende Maßnahmen anbieten. Damit werden die Großfamilien, Helferkreise, die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bei Alltagssituationen unterstützt und entlastet.

Die sozialpädagogischen Projekte sollen befristet je nach Gemeinschaftsunterkunft in Teilzeit besetzt werden. Die Kosten für eine Teilzeitstelle betragen rund 45.000 Euro pro Jahr. Die Unterstützung kann von den jeweiligen Trägern der Jugendhilfe im Landkreis Rosenheim übernommen werden.