Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Zu diesem Zweck stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim eine Vorschlagsliste auf.
Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht Rosenheim und den Jugendkammern des Landgerichts Traunstein zu unterstützen. Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz, Sinn für Gerechtigkeit und Empathiefähigkeit verfügen. Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen, anders zu beurteilen sind als Erwachsene. Bei Jugendlichen ist der Reifungsprozess der Persönlichkeit noch nicht abgeschlossen – daher fehlt ihnen häufig die notwendige Einsicht in die Konsequenzen ihrer Handlungen. Das Jugendstrafrecht folgt daher dem Grundgedanken „Erziehung statt Strafe“. Jugendrichter und Jugendschöffen sind also nicht nur Richter, sondern auch „Erziehende“. Das Ziel ist es, die Entwicklung des jungen Menschen möglichst positiv zu beeinflussen. Neben Strafmaßnahmen kommen daher auch und in erster Linie Erziehungsmaßnahmen in Betracht.
Gesucht werden Männer und Frauen aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen können sich erneut zur Wiederwahl bewerben. Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und dazu die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 24. Februar 2023 beim Kreisjugendamt Rosenheim um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Die Vorschlagliste wird dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim in seiner nächsten Sitzung zur Abstimmung vorgelegt. Die Vorschlagsliste wird anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass auf die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen oder vom Schöffenamt ausgeschlossen sind.
Bewerben können sich Personen, die unter anderem:
• beim Amtsantritt (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
• im Landkreis Rosenheim wohnen
• die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
• nicht in Vermögensverfall geraten sind
• Erfahrung in der Jugenderziehung haben, sei es als Eltern, Ausbilder oder in der Jugendhilfe oder ehrenamtlichen Jugendarbeit.
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsformular und ist schriftlich oder per Mail einzureichen:
Landratsamt Rosenheim
Kreisjugendamt
Wittelsbacherstrasse
83022 Rosenheim
oder per Mail an: kreisjugendamt@lra-rosenheim.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.
Titel | Dateigröße | Datum | Aktion |
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DSGVO_Jugendschöffen_2023 | 98.72 KB | 04.01.2023 | DownloadVorschau |
Formular Bewerbung Jugendschöffe_2024-2028 | 211.53 KB | 18.01.2023 | DownloadVorschau |
Leitfaden Jugendschöffen Rosenheim | 134.29 KB | 04.01.2023 | DownloadVorschau |