Allgemeine Informationen:
Stadt und Landkreis Rosenheim betreiben ein gemeinsames Impfzentrum in der Inntalhalle und in einem Erweiterungsbau auf der Loretowiese sowie mobile Impfteams. Insgesamt wird nach derzeitigem Stand davon ausgegangen, dass täglich bis zu 1.600 Impfungen verabreicht werden können, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Jedoch steht derzeit noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung.
Die Impfungen im Impfzentrum begannen am 27.12.2020.
Seit dem 31.03.2021 werden in Stadt und Landkreis Rosenheim auch Impfungen gegen COVID-19 in Arztpraxen durchgeführt. Die Arztpraxen handeln dabei nicht im Auftrag des Impfzentrums Rosenheim – bei Fragen zur Impfung gegen das Coronavirus in einer Arztpraxis wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren Hausarzt. Bürgerinnen und Bürger, die beim Hausarzt geimpft wurden, sich aber bereits zuvor im bayerischen Registrierungsportal „BayIMCO“ registriert haben, werden gebeten, deren Account zu löschen. Hierfür müssen sich diese mit dem bei der Online-Registrierung vergebenen Passwort im Account unter https://impfzentren.bayern einloggen.
Aktuelle Impfzahlen (Stadt und Landkreis Rosenheim):
Datum: | Erstimpfungen: | Zweitimpfungen: | Impfungen durch Hausärzte: |
---|---|---|---|
bis 11.04.21 | 41.261 | 20.628 | 4.501 |

Aktuelles:
Veröffentlicht: 01.04.21
Impfungen mit AstraZeneca gehen weiter
Die Impfungen mit AstraZeneca sind wieder in vollem Gange. Das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt weiterhin den Einsatz des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat auf dieser Basis entschieden, die Impfungen mit dem AstraZeneca-COVID-19-Impfstoff fortzusetzen. Da bei sehr wenigen Geimpften überwiegend im Alter unter 55 Jahren nach der Impfung mit AstraZeneca eine sehr seltene Form einer Thrombose (v.a. Hirnvenenthrombose) beobachtet wurde, gilt die Empfehlung, diesen Impfstoff nur für über 60-jährige zu verwenden. Im Rosenheimer Impfzentrum wurden daraufhin von den insgesamt 5.700 Terminen über die Osterfeiertage 250 Termine storniert, da diese für Bürgerinnen und Bürger unter 60 Jahren vereinbart waren. Ihnen wurden die Termine im Anschluss auf freiwilliger Basis angeboten.
„Die Bürgerinnen und Bürger, die unter 60 Jahre alt sind und aufgrund ihrer Priorisierung bereits einen Termin mit AstraZeneca haben, können diesen nach einem ausführlichen Arzt-Patientengespräch im Impfzentrum selbstverständlich wahrnehmen. Genau deshalb verwenden wir viel Zeit für die Aufklärung“, so Hans Meyrl, Leiter des Impfzentrums Stadt und Landkreis Rosenheim. Für ihn ist klar: „AstraZeneca ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie.“
(Pressemeldung: Stadt Rosenheim)
Impf-Hotline
Die gemeinsame Impf-Hotline von Stadt und Landkreis Rosenheim ist unter der Telefonnummer 08031 365 8899 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr sowie am Samstag von 8 – 12 Uhr erreichbar.
Ablauf der Impfungen:
Ablauf der Impfungen:
Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die Daten ab. Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Der Arzt bespricht die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung werden sie geimpft. Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden.
Für einen wirksamen Schutz ist bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen eine zweimalige Impfung im Abstand von 6 bzw. 12 Wochen erforderlich (Biontech/ Pfizer und Moderna: 2. Impfung nach 3 – 6 Wochen, AstraZeneca: nach 12 Wochen). Es gibt keine Impfpflicht. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Vor der Impfung findet in den Impfzentren eine ausführliche Beratung und Aufklärung durch Ärztinnen und Ärzte statt. Die Impfung in den Impfzentren oder durch mobile Impfteams ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus.
Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.Benötigte Dokumente für die Impfung:
Benötigte Dokumente für die Impfung:
Neben der Terminbestätigung sollten ein gültiges Ausweisdokument sowie, falls vorhanden, der Impfausweis zur Impfung mitgebracht werden. Wenn Sie weitere wichtige Unterlagen wie einen Herzpass, Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste haben, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Impftermin mit.
Sollten Sie zur priorisierten Gruppe der Impfberechtigten gehören, da Sie zum Beispiel in einem Alten- und Pflegeheim arbeiten, bringen Sie bitte auch die ausgefüllte „Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Impfberechtigung für Mitarbeiter von Einrichtungen“ mit. Es steht hier zum Download für Sie bereit.Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erbringen den Nachweis der Impfberechtigung durch Vorlage des amtlichen Schreibens der Gemeinde zur Berufung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.
Downloads:
Zur Vorbereitung können Sie sich bereits die Aufklärungsbögen des RKI herunterladen:
Datenschutzinformation der Digitalen Impfverwaltung Bayern (Stand: 29.12.2020)
Impfbogen (Anamnese/Einwilligungsbögen)
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 für mRNA-Impfstoffe
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 für Vektor-Impfstoffe
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum
Das Formular „Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff – Einwilligung des Betreuers/ der Betreuerin“ können Sie hier herunterladen:
Reihenfolge für die Impfungen:
Priorisierung:
Grundlage für die Priorisierung ist die Coronavirus-Impfverordnung (www.gesetze-im-internet.de), die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (www.rki.de) basiert.
Demnach gehören zur höchsten Kategorie (Gruppe 1) – (nicht abschließend)
- Über 80-Jährige
- Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Wie viele Personen gehören in Stadt und Landkreis Rosenheim zur höchsten Kategorie?
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Referat L3 – Öffentlichkeitsarbeit, Soziale MedienÜberblick über die Personengruppen mit der höchsten Priorität in Stadt und Landkreis Rosenheim:
- Stationäre Einrichtungen: Bewohner: ca. 5.500, Mitarbeiter ca. 3.800
- Mitarbeiter ambulante Pflegedienste: ca. 1.400
- Mitarbeiter von medizinische Einrichtungen mit hohem Expansionsrisiko (z. B. Intensivstationen, Notaufnahmen): mind. 1.500
- Rettungsdienste: ca. 700 (inkl. Notärzte)
- Personen über 80: ca. 20.000
Mit der überarbeiteten Coronavirus-Impfverordnung, deren Änderung am 24.02.2021 in Kraft getreten ist, sind auch weitere Personengruppen der hohen Priorität (Gruppe 2) impfberechtigt. Dazu gehören:
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind.
Berechtigt sind alle Beschäftigten der oben genannten Einrichtungen, also beispielsweise auch Verwaltungs- oder Hauswirtschaftskräfte, soweit diese unmittelbar in den Einrichtungen tätig sind.
Personen auf die dies zutrifft, werden gebeten, sich ebenso in der bayerischen Software zu registrieren. Sind Sie bereits registriert, loggen Sie sich bitte erneut ein, um Ihre Daten zu aktualisieren. Eine Impfung durch mobile Teams in den Schulen und Einrichtungen ist nicht geplant. Auch Sammeltermine im Impfzentrum sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Darum ist eine Registrierung über das Portal unerlässlich, um einen Impftermin zu erhalten. Registrierte Personen werden automatisch kontaktiert, sobald sie an der Reihe sind und genügend Impfstoff vorhanden ist. Es darf sich bereits jeder impfwillige Bürger registrieren, unabhängig von der Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung und der jeweiligen Mobilität.
Die Impfberechtigten müssen am Tag der Impfung ihre Berechtigung nachweisen. Personen mit beruflicher Indikation werden nur geimpft, wenn eine ausgefüllte Bescheinigung vom Arbeitgeber vorliegt. Kindertagespflegestellen im Landkreis bekommen vom Jugendamt ein entsprechendes Schreiben per Post zugeschickt. Für Kindertagespflegeeinrichtungen, Lehrer der genannten Schulformen, Pflegekräfte etc. steht eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung zum Download bereit.
Auch die in § 3 Absatz 1 Nummer 3 und § 4 Absatz 1 Nummer 3 Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) genannten „engen Kontaktpersonen“ von schwangeren oder nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben die Impfberechtigung nachzuweisen. Eine von der pflegebedürftigen oder schwangeren Person unterschriebene Bestätigung ist ausreichend. Die Nachweispflicht umfasst zusätzlich einen Nachweis dahingehend, dass es sich bei der Person, die die Bestätigung ausstellt, auch tatsächlich um eine pflegebedürftige bzw. schwangere Person nach der Coronavirus.-Impfverordnung handelt (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, einer entsprechenden Bescheinigung der Pflegeversicherung, eines Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit/ Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder Gutachters der Pflegeversicherung). Das Formular zur Bestätigung steht zum Download bereit.
Kontaktpersonenbestätigung von schwangeren und pflegebedürftigen Personen
Bayerische Impfkommission für besondere Fälle:
Seit dem 01.03.2021 können Personen mit seltenen Erkrankungen, die in der jetzigen Impfverordnung wegen ihres relativ seltenen Vorkommens und damit verbundener ungesicherter Evidenz noch nicht berücksichtigt wurden, Anträge bei der neu eingerichteten Bayerischen Impfkommission einreichen. Diese prüft, ob der Antragsteller mit hoher oder erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen COVID-19 hat. Eine Einordnung in die höchste Priorisierungsgruppe ist jedoch nicht möglich.
Fragen und Antworten zur Impfung:
Das Merkblatt zur Impfstrategie und häufigen Fragen finden Sie hier:
Merkblatt häufigste Fragen zur Impfstrategie
Fragen und Antworten zur Impfung:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
Ihre Anreise:
Ich bin über 80 Jahre alt und nicht mobil. Wie kann ich mich impfen lassen?
Fragen sie nach Möglichkeit Bekannte oder Verwandte, ob diese Sie zu Ihrem Impftermin fahren und wieder abholen können. Auf der Loretowiese stehen eine begrenzte Anzahl an kostenlosen Parkplätzen zur Verfügung, in der Umgebung bestehen zudem weitere kostenpflichtige Parkmöglichkeiten.
Eine Übernahme von Fahrtkosten für Bus, Bahn oder Taxi ist derzeit vonseiten des Ministeriums nicht vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen aber einige Krankenkassen die Kosten für den ggf. notwendigen Transport zum Impfzentrum. Bitte informieren Sie sich hier bei Ihrer Krankenkasse. Einige Gemeinden, Kirchen oder Nachbarschaftshilfen planen individuelle Lösungen, um ihre nicht mobilen Bürgerinnen und Bürger ins Impfzentrum nach Rosenheim zu fahren. Bitte fragen Sie hier bei Ihrer Heimatgemeinde nach, ob ein solches Angebot geplant ist. Bettlägerige, impfwillige Personen werden voraussichtlich von unseren mobilen Impfteams besucht und geimpft. Wenn Sie nach der Registrierung zu einer Terminvereinbarung aufgefordert werden, melden Sie sich in diesem Fall bitte bei der Impfhotline: 08031 365-8899. Die Mitarbeiter der Hotline klären mit Ihnen gemeinsam, ob und wann der Besuch eines mobilen Impfteams bei Ihnen möglich ist.Für die Übersichtskarte klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link: