Ein verbogener Fahrradreifen, ein altes Stahlrohr, eine verbeulte Autotür – kein schönes Bild, das sich einem Spaziergänger vor Kurzem im Landschaftsschutzgebiet „Hofstätter- und Rinssee“ geboten hat. Meldungen über illegale Müllablagerung wie diese erreichen das Landratsamt Rosenheim immer wieder. Über 900 Fälle gab es in den zurückliegenden fünf Jahren. Viele davon wurden erst durch Meldungen an das Landratsamt bekannt.

Wer illegal Abfall ablagert, muss diesen selbst entfernen und mit einem Bußgeld rechnen. Solche Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Verursacht die illegale Müllentsorgung eine Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern, handelt es sich sogar um eine Straftat.

Typische Abfälle, die illegal abgelagert werden, sind Haushaltsgegenstände, Bauschutt, Kunststoffe, Sperrmüll, Altholz oder Altfahrzeuge. Aber auch Speise- und Pflanzenabfälle dürfen nicht einfach im Wald entsorgt werden – auch dafür kann es ein Bußgeld geben.

Sobald das Landratsamt von solchen Müllablagerungen Kenntnis hat, kann die Beseitigung in Auftrag gegeben werden und bestenfalls die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden.

Für die Müllablagerung im Waldgebiet beim Hofstätter See brauchte es größere Gerätschaften, um die Schrottreste zu entfernen. Der Kreisbauhof brachte ganze Autoteile zum Vorschein, die nun ordnungsgemäß entsorgt wurden.

Um die Umwelt und die Natur in unserem Landkreis weiter zu schützen, bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfallrechts auch weiterhin aufmerksame Bürgerinnen und Bürger, solche Beobachtungen zu melden.

Auf der Webseite des Landratsamtes finden Sie unter www.landkreis-rosenheim.de/umwelt die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Gemeinde.

Informationen zur richtigen Abfallentsorgung und Informationen zu Problemabfällen gibt es unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie in der Abfall-App des Landkreises Rosenheim.

Müllablagerungen wie diese im Waldgebiet beim Hofstätter See sind illegal. Wer Abfälle illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und im schlimmsten Fall eine Straftat. (Foto: Landratsamt Rosenheim)

Müllablagerungen wie diese im Waldgebiet beim Hofstätter See sind illegal. Wer Abfälle illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und im schlimmsten Fall eine Straftat. (Foto: Landratsamt Rosenheim)

Der Kreisbauhof konnte die Schrottreste aus dem Waldgebiet beim Hofstätter-See entfernen. (Foto: Landratsamt Rosenheim)

Der Kreisbauhof konnte die Schrottreste aus dem Waldgebiet beim Hofstätter-See entfernen. (Foto: Landratsamt Rosenheim)

Der Kreisbauhof konnte die Schrottreste aus dem Waldgebiet beim Hofstätter-See entfernen. (Foto: Landratsamt Rosenheim)

Der Kreisbauhof konnte die Schrottreste aus dem Waldgebiet beim Hofstätter-See entfernen. (Foto: Landratsamt Rosenheim)