
Kindertagespflegepersonen gestalten Zukunft – unverbindlicher Informationsabend
Kindertagespflegepersonen gestalten Zukunft
„Baschbetti mit Tschetschap“ – Erinnern Sie sich noch? Oder kennen Sie vielleicht ähnliche Sätze? Klingt doch ganz lecker, oder?
Wenn Sie das verstehen konnten, sind Sie genau richtig. Werden Sie selbständig qualifizierte Kindertagespflegeperson für Kinder im Krippenalter bis zu 14 Jahre. Dabei ist es egal, ob Sie jung, älter, groß, klein, Mann oder Frau sind – die Hauptfrage bleibt doch: Wollen Sie Zukunft gestalten? Als fachlich qualifizierte und selbstständige Kindertagespflegepersonen begleiten Sie Kinder im Krippenalter bis zu 14 Jahren in ihrer Entwicklung, fördern sie und unterstützen sie dabei, die Welt zu erkunden und zu erleben.
Was ist Kindertagespflege?
Vor allem in den ersten Lebensjahren bietet die Kindertagespflege ein familiennahes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das die individuellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt. Ebenso erhalten Eltern ein adäquates und verlässliches Betreuungsangebot. Kindertagespflege wird in Form der Regelbetreuung oder als ergänzende Kindertagespflege angeboten.
Wie viele Kinder werden betreut?
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Für die Betreuung von mehr als fünf Kindern ist der Zusammenschluss von bis zu drei Kindertagespflegepersonen möglich. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus.
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?
Fällt eine Kindertagespflegeperson aus, springt die Ersatzbetreuung ein. Erfahrene Kindertagespflegepersonen übernehmen in dieser Zeit die Betreuung.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Kindertagespflegepersonen müssen dem Bildungsanspruch im frühkindlichen Bereich gerecht werden. Um diesen hohen Anspruch einzulösen, ist eine gezielte Qualifizierung notwendig. Aus diesem Grund bietet das Kreisjugendamt Rosenheim in Kooperation mit der Stadt Rosenheim und dem katholischen Bildungswerk Rosenheim einmal jährlich einen Qualifizierungskurs mit 160 Stunden für Interessierte ohne einschlägige pädagogische Ausbildung an. Im Rahmen der Eignungsüberprüfung wird sowohl die fachliche als auch die persönliche und räumliche Eignung der angehenden Kindertagespflegeperson durch die pädagogischen Fachberatungen des Kreisjugendamtes geprüft. Bei gegebener Feststellung wird eine Pflegeerlaubnis (§43 SGB VIII) für max. fünf Jahre erteilt.
Welche Unterstützung gibt es?
Neben der fachlichen Begleitung durch das Kreisjugendamt Rosenheim erhalten die selbstständigen Kindertagespflegepersonen auch eine finanzielle Förderung nach §23 SGB VIII. Die finanzielle Förderung in der Kindertagespflege durch den Landkreis Rosenheim erfolgt bei der Betreuung mittels der Gewährung einer sogenannten laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.
Wer bezahlt die Betreuung?
Von den Erziehungsberechtigten erhebt der Landkreis Rosenheim einen entsprechenden Kostenbeitrag.
Ich habe Interesse, wo bekomme ich mehr Informationen?
Merken Sie sich schon unseren unverbindlichen Informationsabend vor: am Mittwoch, 22. November, von 18.30 Uhr bis 21 Uhr im Katholischen Bildungswerk in Rosenheim.
Oder melden Sie sich gern auch vorher beim Kreisjugendamt im Fachbereich Kindertagesbetreuung – Kindertagespflege unter 08031 392-2301 oder Mail an kindertagespflege@lra-rosenheim.de.
Wir beraten Sie zu allen Fragen der Kindertagespflege.