Antrag auf Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen

gem. Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005

Hinweis zur Antragstellung

 

Die Zulassung der Straßentransportmittel ist nur für lange Transporte (über 8 Stunden) erforderlich.

 

Dieser Antrag richtet sich an bereits zugelassene Transportunternehmer für lange Beförderungen (Typ 2), die neue Straßentransportmittel zulassen wollen.

 

Wollen Sie eine Neuzulassung als Transportunternehmer für lange Beförderungen (Typ 2) inklusive einer Zulassung Ihrer Straßentransportmittel beantragen, ist der „Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer“ der richtige Antrag für Sie. Die Zulassung der Straßentransportmittel ist dort enthalten.

Hinweis zu ergänzende Unterlagen:

 

Im Rahmen der Antragsstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Nachweis über Leistungsfähigkeit des Lüftungssystems

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden. 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Anmeldung mit dem Bürgerkonto

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