Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und/oder Munition

Hinweis zu ergänzende Unterlagen:

 

Im Rahmen der Antragsstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Kopie/Foto Reisepass/Personalausweis des/der Empfängers/in und Versender/in
  • Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates (bei Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland)
  • Einfuhrgenehmigung des Empfängerstaates und Erlaubnis des Versenderstaates (bei Verbringen durch die Bundesrepublik Deutschland)

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden. 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig. 

Was möchten Sie beantragen?
Antragsteller/in

Angaben zum/r Versender/in

Angaben zum/r Empfänger/in

Ihre persönlichen Daten

Angaben zum/r Versender/in

Angaben zum/r Empfänger/in

Angaben zu/r Waffe/n

Bitte Beschreiben Sie hier die Waffen und/oder die Munition. 

 

Klicken Sie auf das + um ein weiteres Feld zu öffnen.

Angaben zu waffenrechtlichen Erlaubnissen

Für die oben genannte Waffe/Munition ist der Empfänger/die Empfängerin im Besitz folgender Erlaubnis:

Angaben zur Versandart/Beförderungsmittel
Angaben zur sicheren Aufbewahrung

Klicken Sie auf das + um ein weiteres Feld zu öffnen.

Transportverantwortliche/r
Angaben des Transportverantwortlichen
Ergänzende Unterlagen

Hinweis:

 

Im Rahmen der Antragsstellung sind Nachweise erforderlich.

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden. 

Auf allen wesentlichen Teilen von Waffen gem. § 21 AWaffV, wie beispielsweise der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss, das Patronen- oder Kartuschenlager sowie das Gehäuse (ggf. auch Gehäuseober- und unterteil) einer Waffe, die in Deutschland hergestellt oder in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, sind nach § 24 Abs. 1 bis Abs. 3 WaffG folgende Angaben dauerhaft anzubringen:

  • der Name, die Firma oder eine eingetragene Marke des Herstellers der Schusswaffe
  • für das Herstellungsland das zweistellige Landeskürzel nach ISO-Norm 3166-1
  • die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung des Laufkalibers
  • Bei Schusswaffen, die aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der EU ist (Drittstaat) in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, zusätzlich das Landeskürzel nach ISO-Norm 3166-1 für den Drittstaat und das Jahr des Verbringens und
  • eine fortlaufende Nr. (Seriennummer)

Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 9 WaffG dar.