Das Gewerbeaufsichtsamt ist eine Behörde, die die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit im Regierungsbezirk Oberbayern zu überwachen hat (zuständig für den Regierungsbezirk Oberbayern, Stadt und Landkreis München).

Wir

  • treffen beim Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer, zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft und zur Gestaltung einer menschengerechten Arbeit.
  • sind als moderne Behörde gleichermaßen Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Unternehmer.
  • fördern die Eigenverantwortung der Unternehmen mittels moderner Managementsysteme und sorgen für ein hohes Schutzniveau.
  • sorgen darüber hinaus für die Einhaltung von Vorschriften, die auch der technischen Sicherheit, dem Schutz der Öffentlichkeit und der Sicherheit in Heim und Freizeit dienen.
  • werden fachlich unterstützt vom Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
  • haben zur Wahrnehmung unserer umfangreichen Aufgaben das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Wir sind zur Geheimhaltung der uns zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Unsere Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.