Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte

Hinweis

 

Im Rahmen der Antragsstellung ist ein Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich (Bestätigung Organisation/Verein, Urkunde).

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden. 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und online an uns übermitteln.

Formular herunterladen

Hier können Sie das Formular herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Ihre persönlichen Daten
Was möchten Sie beantragen?

Voraussetzungen blaue Ehrenamtskarte

Die blaue Ehrenamtskarte erhalten alle Bürger/innen ab 16 Jahren, die eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ehrenamtliche Personen die seit min. zwei Jahren freiwillig durchschnittlich min. 5 Std/Woche oder bei Projektarbeit min. 250 Std/Jahr tätig waren oder
  • Inhaber/in einer Juleica (Jugendleitercard) oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr mit abgeschlossener Truppenmannausbildung oder 
  • als Einsatzkraft im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig oder 
  • regelmäßig aktiven Wehrdienst als Reservist leisten oder
  • Freiwilligendienst in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten.

Voraussetzungen goldene Ehrenamtskarte

Die goldene Ehrenamtskarte erhalten alle Bürger/innen, die eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ehrenamtliche Personen, die seit mindestens 25 Jahren 5 Stunden/Woche oder 250 Stunden/Jahr ehrenamtlich tätig waren oder
  • Inhaber/in des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder 
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben oder 
  • Reservisten, die seit min. 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistungen erbracht haben oder in dieser Zeit ständige/r Angehörige/r eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
Folgeantrag blaue Ehrenamtskarte

Ich bin im Besitz einer blauen Ehrenamtskarte.

Verlustmeldung blaue Ehrenamtskarte
Verlustmeldung goldene Ehrenamtskarte
Einsatzgebiete der ehrenamtlichen Arbeit
Bayerische Ehrenamtskarte GOLD
Bestätigung der Organisation/des Vereins

Für die Ausstellung der blauen Bayerischen Ehrenamtskarte ist es erforderlich, dass die Organisation/der Verein Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt. 

 

Bitte laden Sie hierzu eine Bestätigung der Organisation/des Vereins hoch.

Verantwortliche Kontaktperson der Organisation/des Vereins:

Bestätigung der Organisation/des Verein

Für die Ausstellung der goldenen Bayerischen Ehrenamtskarte ist es erforderlich, dass die Organisation/der Verein Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt. 

 

Bitte laden Sie hierzu eine Bestätigung der Organisation/des Vereins hoch.

Verantwortliche Kontaktperson der Organisation/des Vereins:

Bestätigung der Bundeswehr
Nachweise für die Ehrenamtskarte GOLD

Gültigkeit der blauen Ehrenamtskarte: 

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann eine Verlängerung der Bayerische Ehrenamtskarte beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. 

Ihre Erklärung