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Hier twittert das Landratsamt Rosenheim
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An bzw. in bestimmten Flüssen, Bächen und Seen dürfen Anlagen, wie Gebäude, Brücken oder Stege, nur mit Genehmigung des Landratsamtes errichtet oder geändert werden
Für eine Reihe von sogenannten Gewässerbenutzungen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung durch das Landratsamt erforderlich
Die Errichtung und der Betrieb von Teichanlagen sind genehmigungspflichtig
Grundsätzlich brauchen alle Handlungen und Vorhaben, die auf oberirdische Gewässer einwirken behördliche Genehmigungen, Bewilligungen oder sonstige Gestattungen
Unter Ausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer zu verstehen
Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss
Wasserkraftanlagen dienen der Regelung des Wasserspiegels und der Wasserkraftnutzung sowie als regenerative Energiequelle zur umweltfreundlichen Stromerzeugung
Wildbach- oder Wildwasserverbauungen sind bauliche Maßnahmen, mit denen die durch Wildbäche hervorgerufenen Gefahren beseitigt oder wenigstens vermindert werden sollen