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Hier twittert das Landratsamt Rosenheim
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Wenn bei einer Baumaßnahme Grundwasser oder Schichtenwasser abgepumpt werden muss, ist hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen
Jeder Erdaufschluss, bei dem das Antreffen von Grundwasser zu erwarten ist, muss vorher beim Landratsamt Rosenheim angezeigt werden
Erdwärmesonden bedürfen in jedem Fall einer Bohr- und Nutzungsanzeige
Das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser sowie das Entnehmen von Grundwasser ist nur mit Erlaubnis zulässig
Die Entnahme von Grundwasser zur thermischen Nutzung und die Wiedereinleitung des genutzten Grundwassers sind erlaubnispflichtig