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von der Bayerischen Bauordnung
Art. 68 BayBO
Art. 71 BayBO
Art. 61 BayBO
BauVorlV
notwendig bei Abweichungen vom Bebauungsplan
im Genehmigungsverfahren, Art. 65 BayBO
Verantwortungsverlagerung auf die Bauherrenseite
Beteiligung der Gemeinde
Art. 66 BayBO
Art. 2 Abs. 4 und Art. 60 BayBO
Art. 59 BayBO
öffentlich-rechtliche Anforderungen außerhalb des Baurechts
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