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Hier twittert das Landratsamt Rosenheim
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Etwa einmal im Monat findet ein Sprechtag mit dem Referenten desBayer. Landesamt für Denkmalpflege und dem Kreisheimatpfleger statt.
Die Fachbehörde im Bereich der Denkmalpflege.
Das Denkmalschutzgesetz regelt die notwendigen Verfahren zur Sicherstellung des Erhalts der Baudenkmäler.
Denkmäler sind vom Menschen geschaffene Sachen
Verzeichnis der Baudenkmäler
Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz
Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Maßnahmen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden
Ziel ist, die denkmalgeschützte Substanz im Original zu erhalten.