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Für den Betrieb einer Apotheke mit bis zu drei Filialapotheken oder einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig die Heilkunde ausüben wollen, ohne eine ärztliche Bestallung zu besitzen, bedarf dies einer Erlaubnis
Der Betrieb eines Privatkrankenhauses ist erlaubnispflichtig