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Halterdaten, Versicherungsdaten und Fahrzeugdaten
Für bestimmte Fahrzeugarten besteht die Möglichkeit eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer zu beantragen
zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
Verkäufer muss dies unverzüglich schriftlich der zuständigen Zulassungsbehörde mitteilen
Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Fahrzeugschein
Haftpflichtversicherung ist ein Muss
und Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer