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nach § 3 Abs. 1 GüKG bzw. einer Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
Mit der von der EU eingeführten Fahrerbescheinigung wurde ein Kontrolldokument zur Überprüfung regulärer Beschäftigungsverhältnisse im Güterbeförderungsgewerbe geschaffen.