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Hier twittert das Landratsamt Rosenheim
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Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen immer dem neuesten Stand entsprechen.
Ein neues Kennzeichen ist bei der Zulassungsbehörde unverzüglich zu beantragen.
Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit ist bei der Zulassungsbehörde eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen.
Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit ist bei der Zulassungsbehörde eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen.