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Hier twittert das Landratsamt Rosenheim
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Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, die ins Ausland verbracht werden.
für Probe- und Überführungsfahrten
Neu ab 01.04.2015 werden keine blanko Kurzzeitkennzeichen mehr zugeilt!
Im Ausland erworben und im Inland erstmals zugelassen
Fahrzeuge, die im Inland erworben wurden und noch nicht zugelassen sind
innerhalb des Landkreises Rosenheim und aus einem anderen Zulassungsbezirk
nach Außerbetriebsetzung
Für Fahrzeuge, die nur in einem bestimmten Zeitraum des Jahres gefahren werden sollen.
Sie sind mindestens 30 Jahre alt und sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut
Gebrauchtfahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt und im Inland zugelassen werden
seit dem 1. Juli 2012 möglich