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Für die einzelnen Führerscheinklassen ist das folgende Antragsverfahren maßgebend.
Umtauschpflicht
Private Auskünfte zum aktuellen Punktestand können beim Kraftfahrt-Bundesamt angefordert werden
Bei Verlust oder Änderung muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden.
Hinweise auf die Erteilung und Erweiterung der einzelnen Fahrzeugklassen.
ist erforderlich, wenn Personen mit Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Personenkraftwagen befördert werden
seit 01.01.2011 ist der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE bereits mit 17 Jahren möglich.
Er ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern bestätigt den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen.
nach vorangegangener Entziehung, Versagung oder freiwilligem Verzicht
Dienstfahrerlaubnisse, bzw. Sonderfahrerlaubnisse berechtigen den Inhaber seit 01.01.2001 nicht mehr zum Führen privater Kraftfahrzeuge.
Umtausch alter Fahrerlaubnisse
Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis die ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen ihren Führerschein umschreiben