Kies-, Ton- und Lehmgruben
Beim Kiesabbau unterscheidet man zwischen Trockenabbau und Nassabbau.
Beides ist genehmigungspflichtig. Dies gilt ebenso für den Abbau von Ton, Lehm und Sand.
Der erforderliche Antrag (formlos) mit den entsprechenden Unterlagen (Erläuterungsbericht, Bestandsplan, Abbauplan, Querschnitte, Rekultivierungsplan) ist beim Landratsamt einzureichen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden verschiedene Fachbehörden sowie die jeweilige Gemeinde angehört.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie im Bayerischen Wassergesetz (BayWG).
Für die Durchführung von Abbau und Verfüllung ist das Eckpunktepapier sowie der Leitfaden zu den Eckpunkten des Bayerioschen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit maßgeblich.