Besuchereinladung/ Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung vorliegen. Damit wird nachgewiesen, daß die einladende Person in der Lage ist, den Ausländer für die Zeit des Besuches unterzubringen und dessen Lebensunterhalt zu finanzieren sowie einen Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber für die Dauer des erlaubten oder unerlaubten Aufenthalts des Ausländers, sämtliche anfallenden Kosten zu übernehmen, die durch den Aufenthalt oder eine eventuell notwendige Aufenthaltsbeendigung entstehen. Infomation über die visapflichtigen Staaten befinden sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Diese Kosten können insbesondere sein:
Beförderungs- und Reisekosten; entstehende Verwaltungskosten; Abschiebungs-, Zurückschiebungs- oder Zurückweisungskosten; Übersetzungskosten; Ausgaben für Unterbringung (auch in einer Justizvollzugsanstalt), Verpflegungskosten; Kosten bei Pflegebedürftigkeit; notwendige Personalkosten bei amtlicher Begleitung.
Bei Besuchern, die für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet ein Visum benötigen, muß in der Regel bei Visaantragstellung eine sogenannte
Die Verpflichtungserklärung ist ein bundeseinheitlicher Vordruck, der bei der Ausländerbehörde mit dem Gastgeber persönlich ausgefüllt werden muss. Darüberhinaus muss der Gastgeber eine Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung abgeben.
Vor Ausstellung der Verpflichtungserklärung müssen folgende Unterlagen des Gastgebers bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden:
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum (z.B. Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug)
- Einkommensnachweise
o Bei Arbeitnehmern: Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate aller im Haushalt lebenden Personen oder aktueller Rentenbescheid
o Bei Selbständigen: eine aktuelle Bestätigung vom Steuerberater über das monatliche Nettoeinkommen
o Nachweis über Kindergeld
- einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und ggf. Aufenthaltstitel
- 29 € für die entstehenden Gebühren.
Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe der Verpflichtungserklärung telefonisch einen Termin.
Eine Dritte Person (zum Beispiel Ehegatte/Verwandte oder sonstige Person Ihres Vertrauens) kann mit den oben genannten Unterlagen stellvertretend für den Gastgeber mit dessen schriftlicher Vollmacht die Verpflichtungserklärung abgeben. Hierzu muss der Reisepass bzw. Personalausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
Zur Ausstellung der Verpflichtungserklärung benötigen wir die kompletten Personalien (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, sowie Staatsangehörigkeit) und die Adresse vom Besucher. Die Reisepassnummer das Gastes kann angegeben werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Das Visum muss bei der
deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt und die Verpflichtungserklärung im Original sowie mit einer Kopie und ein Krankenversicherungsnachweis vorgelegt werden. Das Touristenvisum kann für maximal 90 Tage erteilt werden. Eine Verlängerung in Deutschland ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin.