Bildungs- und Teilhabepaket
Die sogenannten Bedarfe für Bildung und Teilhabe sollen dazu beitragen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien vermehrt am kulturellen, sozialen und sportlichen Leben teilhaben können.
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, in denen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bezogen wird. Ebenso wird die Leistung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erbracht, für die ein Kinderzuschlag bewilligt wurde oder deren Familie Wohngeld bezieht.
Anspruch auf eine Leistung haben grundsätzlich nur Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer jedoch eine Ausbildungsvergütung bezieht, kann keine Leistungen erhalten. Die Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Unterricht in künstlerischen Fächern) können nur für Kinder und Jugendliche erbracht werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.
Kosten können übernommen werden:
- für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
- für mehrtägige Klassenfahrten/Ausflüge
- für Schülerbeförderung, soweit diese Kosten nicht von Dritten getragen werden
- für eine ergänzende angemessene Lernförderung
- für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung (unter Anrechnung einer Eigenbeteiligung von 1 € pro Mahlzeit)
- zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten) in Höhe von max. 10 €/Monat
- für Schulbedarf (pauschal 100 €/Schuljahr)
Die meisten dieser Leistungen werden durch Direktzahlung an den jeweiligen Anbieter oder durch die Ausgabe von Gutscheinen erbracht. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.bildungspaket.bmas.de.