Datenschutzbeauftragter
Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (z.B. das Landratsamt), haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz - BayDSG).
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Verwaltung hinzuwirken.
Gesetzlich besonders erwähnt sind folgende Aufgaben:
- Vor dem Einsatz automatisierter Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Beschäftigten verarbeitet werden sollen, hat er zu überprüfen, ob dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (datenschutzrechtliches Freigabeverfahren nach Art. 26 BayDSG).
Er führt ein Verzeichnis aller im Landratsamt eingesetzten automatisierten Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Beschäftigen verarbeitet werden (Verfahrensverzeichnis nach Art. 27 BayDSG). In dieses Verzeichnis kann jeder Einsicht nehmen.
Er berät die Beschäftigten des Landratsamtes in Fragen des Datenschutzes (Art. 25 Abs. 3 Satz 6 BayDSG).
Der Datenschutzbeauftragte ist auch Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern.
Datenschutz
Vertrauliche Behandlung von Daten
Das Landratsamt Rosenheim respektiert die Privatsphäre ihrer Nutzer. Sie behandelt persönliche Daten von Nutzern vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch die Datenschutzgesetze erlaubt ist oder der Nutzer hierin einwilligt. Das Landratsamt Rosenheim weist darauf hin, dass persönliche Daten seiner Nutzer elektronisch verarbeitet werden.
Weiterverwendung
Das Landratsamt Rosenheim ist berechtigt, anonymisierte Nutzerinformationen Dritten für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten dürfen vom Landratsamt Rosenheim ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennungen sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden.
Haben Sie noch fragen zum Datenschutz?
Für Fragen oder Anregungen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Rosenheim, Herrn Sebastian Hamberger. Sie können ihn unter nebenstehender Adresse erreichen.