Kaminkehrerwesen
Welcher Kaminkehrer ist zuständig?

Den für Sie zuständigen Kaminkehrer finden Sie in untenstehender PDF-Datei.
Ab dem 01.01.2013 dürfen notwendigen Arbeiten auch anderen Kaminkehren oder Handwerkern mit entsprechender Qualifikation übertragen werden.
Wann hilft mir das Landratsamt?
Das Landratsamt Rosenheim ist die zuständige Aufsichtsbehörde und steht bei Schwierigkeiten oder Beschwerden zur Verfügung.
Falls es Probleme oder Fragen zu Messungen gibt, erhalten Sie Auskunft beim Sachgebiet III/2 – Immissionsschutz.