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Unterhaltsvorschussleistung


Kinder, die bei einem alleinstehenden Elternteil leben und die keine (oder keine ausreichende) Unterhaltsleistung vom anderen Elternteil erhalten, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bekommen.


Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und längstens für 6 Jahre gewährt.

 

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Fr. Reinhold M-Q 212 08031/392-2522

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Hr. Mayerhofer

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Fr. Weichselbaumer

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211 08031/392-2528

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 22.03.2012